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E-Rechnung

E-Rechnung Viewer: XRechnung und ZUGFeRD öffnen und anzeigen

Ziehen Sie Ihre XRechnung oder ZUGFeRD-Datei in das Feld – der Viewer erkennt das Format, prüft die Struktur gegen das amtliche Schema und zeigt alle Rechnungsdaten übersichtlich an. Kostenlos und ohne Anmeldung.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten, maschinenlesbaren Format. Statt eines reinen Bild-PDFs stecken die Rechnungsdaten in einer XML-Datei, die Programme automatisch weiterverarbeiten können. In Deutschland ist der Empfang elektronischer Rechnungen im B2B-Bereich seit 2025 schrittweise verpflichtend.

Für Menschen ist eine solche XML-Datei aber schwer zu lesen. Dieser Viewer macht sie wieder verständlich: Er liest Aussteller, Empfänger, Positionen, Summen, Steuer und Zahlungsangaben aus und zeigt sie als übersichtliche Rechnung an – und prüft nebenbei, ob die Datei ein gültiges E-Rechnungs-Format hat.

XRechnung

Eine reine XML-Datei, vor allem für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Sie enthält nur die strukturierten Daten – ohne sichtbares PDF.

ZUGFeRD / Factur-X

Ein PDF mit eingebetteter XML-Datei. Sie sehen eine ganz normale PDF-Rechnung, im Hintergrund stecken zusätzlich die maschinenlesbaren Daten.

Ihre Rechnung bleibt privat

Die Datei wird ausschließlich im Arbeitsspeicher geprüft – sie wird nicht gespeichert, nicht protokolliert und nicht weitergegeben. Nach der Anzeige ist sie vom Server verschwunden.

Datei hierher ziehen

XRechnung (XML) oder ZUGFeRD/Factur-X (PDF) · max. 15 MB

Wird nicht gespeichert

Sie haben eine E-Rechnung bekommen – was jetzt?

Die häufigste Situation: Ein Lieferant schickt eine Datei, der Doppelklick öffnet nur Zeichensalat oder gar nichts. Das ist kein Fehler an Ihrem Rechner. Eine XRechnung ist für Programme gemacht, nicht für das Auge. Laden Sie die Datei oben hoch, dann sehen Sie dieselbe Rechnung so, wie Sie sie kennen: Aussteller, Positionen, Steuer, Zahlbetrag.

Wichtig ist, was danach kommt: Heben Sie die Originaldatei auf, nicht den Ausdruck. Für elektronische Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren, und der strukturierte Teil – also die Daten in der Datei – muss unverändert erhalten bleiben. Ein Ausdruck, ein Scan davon oder ein Bildschirmfoto genügen dafür nicht, weil dabei genau diese Daten verloren gehen.

Und wenn inhaltlich etwas nicht stimmt? Dann gilt dasselbe wie bei einer Papierrechnung: Wenden Sie sich an den Aussteller und lassen Sie sich eine Korrektur schicken. Ändern Sie nichts an der Datei selbst – bei einer E-Rechnung sind die eingebetteten Daten der maßgebliche Teil, nicht das, was auf dem Papier zu sehen ist.

Häufige Fragen zur E-Rechnung

Wie öffne ich eine XRechnung?

Laden Sie die XML-Datei hier hoch – der Viewer stellt alle Rechnungsdaten sofort lesbar dar. Sie brauchen kein zusätzliches Programm und keine Anmeldung.

Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?

XRechnung ist eine reine XML-Datei, ZUGFeRD (bzw. Factur-X) ist ein PDF mit eingebetteter XML. Der Viewer verarbeitet beide und erkennt automatisch, um welches Format es sich handelt.

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Die Datei wird nur im Arbeitsspeicher geprüft und weder gespeichert noch protokolliert. Es werden keine Rechnungsinhalte aufbewahrt.

Was prüft der Viewer genau?

Er erkennt das Format, prüft die Struktur gegen das amtliche XSD-Schema (UBL bzw. CII) und zeigt alle enthaltenen Daten an. Eine vollständige Prüfung aller EN16931-Geschäftsregeln wie beim amtlichen Validator ersetzt er nicht.

Warum sagt der Viewer, mein PDF sei keine E-Rechnung?

Dann ist es ein gewöhnliches PDF ohne eingebettete Daten. Eine ZUGFeRD-Rechnung sieht genauso aus wie ein normales PDF – den Unterschied sieht man ihr nicht an. Bitten Sie den Absender um die ZUGFeRD-Fassung oder um eine XRechnung im XML-Format.

Kann ich die Rechnung ausdrucken oder als PDF speichern?

Ja, über die Druckfunktion Ihres Browsers – dort lässt sich die Ansicht auch als PDF sichern. Für Ihre Unterlagen brauchen Sie aber die Originaldatei: Der Ausdruck ist nur eine lesbare Kopie, die maßgeblichen Daten stecken in der Datei selbst.

Muss ich die XML-Datei aufbewahren?

Ja. Rechnungen sind acht Jahre aufzubewahren, und bei einer E-Rechnung muss der strukturierte Teil unverändert in seiner ursprünglichen Form erhalten bleiben. Bewahren Sie deshalb die Datei auf, die Sie erhalten haben – nicht den Ausdruck und keinen Scan davon.

Muss ich selbst E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen können muss jedes Unternehmen elektronische Rechnungen bereits seit dem 1. Januar 2025. Für das Ausstellen gelten Übergangsfristen bis Ende 2026 beziehungsweise Ende 2027; ab 2028 gilt es im Geschäft zwischen Unternehmen für alle. Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind vom Ausstellen ausgenommen.

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