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USt-ID prüfen: Umsatzsteuer-ID online prüfen

Prüfen Sie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) eines Geschäftspartners aus einem anderen EU-Land, online und kostenlos. Die Anfrage geht direkt an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die Bundesbehörde, die USt-IdNrn. vergibt und bestätigt.

Für die Prüfung brauchen Sie Ihre eigene deutsche USt-IdNr. (DE plus 9 Ziffern). Ohne sie beantwortet das BZSt keine Anfrage.

DE plus 9 Ziffern, zum Beispiel DE123456789.
Mit Länderkennzeichen, zum Beispiel ATU12345678 für Österreich.
Optional: mit Name und Adresse prüfen (qualifizierte Prüfung)

Tragen Sie die Daten so ein, wie Ihr Geschäftspartner sie Ihnen genannt hat. Pflicht sind Firmenname und Ort, Straße und PLZ sind freiwillig.

Einfache oder qualifizierte Prüfung: mit Name und Adresse

Die einfache Prüfung zeigt, ob die USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage gültig ist. Dafür reichen Ihre eigene Nummer und die Nummer des Geschäftspartners.

Die qualifizierte Prüfung gleicht zusätzlich Firmenname, Ort, PLZ und Straße mit den Daten ab, die im EU-Mitgliedstaat registriert sind. Für jedes Feld meldet das BZSt, ob die Angabe übereinstimmt. Pflicht sind dabei Firmenname und Ort.

Wenn Sie die USt-ID mit Name und Adresse prüfen, sehen Sie also auch, ob die Nummer zu genau diesem Unternehmen gehört.

Warum Sie Ihre eigene USt-ID brauchen

Das BZSt beantwortet eine Anfrage nur, wenn Sie Ihre eigene deutsche USt-IdNr. angeben. Ohne diese Nummer können Sie keine USt-IdNr. prüfen, weder hier noch auf der Seite des BZSt.

Wenn Sie noch keine USt-IdNr. haben, beantragen Sie sie beim BZSt. Ihre Steuernummer vom Finanzamt ist eine andere Nummer und funktioniert hier nicht.

Ihre Nummer geht mit der Anfrage an das BZSt. Ihr Browser merkt sich Ihre eigene USt-IdNr. auf diesem Gerät, damit Sie sie beim nächsten Besuch nicht neu eingeben müssen.

USt-ID aus Österreich, Polen und anderen EU-Ländern: so ist sie aufgebaut

Jede USt-IdNr. beginnt mit einem Länderkennzeichen aus zwei Buchstaben. Eine deutsche Nummer besteht aus DE plus 9 Ziffern, zum Beispiel DE123456789.

In Österreich heißt die Nummer UID-Nummer. Sie besteht aus ATU plus 8 Ziffern. Wenn Sie eine UID-Nummer prüfen, geben Sie sie mit ATU am Anfang ein.

Auf englischsprachigen Rechnungen heißt die Nummer VAT number. Eine VAT-Nummer prüfen Sie hier genauso, mit Länderkennzeichen. Griechenland nutzt das Kennzeichen EL, Nordirland das Kennzeichen XI.

LandBezeichnung im LandAufbau
Belgien (BE)No. TVA / BTW-Nr.BE9999999999
Bulgarien (BG)ДДСBG999999999BG9999999999
Dänemark (DK)SE-Nr.DK99999999
Deutschland (DE)USt-IdNr.DE999999999
Estland (EE)KMKREE999999999
Finnland (FI)ALV-NROFI99999999
Frankreich (FR)—FRXX999999999
Griechenland (EL)ΑΦΜEL999999999
Irland (IE)VAT No.IE9X99999AIE9999999AA
Italien (IT)P.IVAIT99999999999
Kroatien (HR)PDV ID brojHR99999999999
Lettland (LV)PVNLV99999999999
Litauen (LT)PVM mokėtojo kodasLT999999999LT999999999999
Luxemburg (LU)—LU99999999
Malta (MT)VAT No.MT99999999
Niederlande (NL)OB-NummerNLXXXXXXXXXXXX
Nordirland (XI)VAT Reg. No.XI999999999XI999999999999XIGD999XIHA999
Österreich (AT)UID-Nr.ATU99999999
Polen (PL)NIPPL9999999999
Portugal (PT)NIPCPT999999999
Rumänien (RO)TVARO99 …RO9999999999
Schweden (SE)MomsNr.SE999999999901
Slowakei (SK)IČ DPHSK9999999999
Slowenien (SI)DDVSI99999999
Spanien (ES)N.IVAESX9999999X
Tschechien (CZ)DIČCZ99999999CZ999999999CZ9999999999
Ungarn (HU)—HU99999999
Zypern (CY)ΦΠΑCY99999999A

9 = Ziffer · A = Buchstabe · X = Ziffer oder Buchstabe (in den Niederlanden auch + oder *)

Quelle: BZSt-Merkblatt „Aufbau der USt-IdNr. in den EU-Mitgliedstaaten“

Deutsche USt-ID prüfen

Das BZSt bestätigt nur USt-IdNrn. aus anderen EU-Mitgliedstaaten (§ 18e UStG). Eine deutsche Nummer können Sie mit diesem Werkzeug deshalb nicht prüfen.

Für deutsche Nummern nutzen Sie VIES, das Prüfportal der EU-Kommission. VIES steht für VAT Information Exchange System, das Mehrwertsteuer-Informationsaustauschsystem der EU.

Deutsche USt-IdNr. in VIES prüfen

Prüfergebnis aufbewahren

Drucken Sie das Ergebnis mit „Ergebnis drucken“ aus oder speichern Sie es als Screenshot. Legen Sie es zu den Unterlagen des Geschäftspartners.

Das Ergebnis enthält Anfragezeitpunkt und Anfrage-ID. Beide stammen vom BZSt und zeigen, wann Sie geprüft haben.

Welche Unterlagen das Finanzamt als Nachweis anerkennt, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung. Die amtliche Bestätigungsabfrage bietet das BZSt auf seiner eigenen Seite an.

Häufige Fragen

Ist die Prüfung kostenlos?

Ja. Das BZSt erhebt für die Bestätigung keine Gebühren. Diese Seite nutzen Sie ohne Anmeldung.

Kann ich eine Schweizer UID prüfen?

Nein. Die Schweiz ist kein EU-Land, deshalb bestätigt das BZSt keine Schweizer UID-Nummern.

Was heißt „stimmt nicht überein“?

Ihre Angabe weicht von den Daten ab, die im EU-Mitgliedstaat registriert sind. Fragen Sie Ihren Geschäftspartner, unter welchem Namen und welcher Adresse er registriert ist. Achten Sie dabei auch auf Rechtsform und Schreibweise.

BZSt oder VIES?

Für Nummern aus anderen EU-Ländern nutzen Sie das BZSt. Es gleicht auf Wunsch Name und Adresse ab und meldet für jedes Feld, ob die Angabe übereinstimmt. VIES ist das Portal der EU-Kommission. Dort prüfen Sie auch deutsche Nummern, die das BZSt nicht bestätigt.

Kann ich rückwirkend prüfen?

Nein. Das BZSt bestätigt nur, ob eine Nummer zum Zeitpunkt der Anfrage gültig ist. Für zurückliegende Zeitpunkte gibt es keine Bestätigung.

Easy Invoice speichert die USt-IdNr. Ihrer Kunden in den Kundendaten und druckt sie auf die Rechnung.

Diese Seite informiert allgemein und ersetzt keine Steuerberatung. Das Ergebnis stammt vom BZSt. Für die Richtigkeit im Einzelfall übernehmen wir keine Gewähr.

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