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Mahnwesen: höflich erinnern, konsequent mahnen

Unbezahlte Rechnungen kosten Liquidität – und Überwindung. Das Mahnwesen in Easy Invoice zeigt offene Posten auf einen Blick und erstellt Zahlungserinnerung und Mahnung direkt aus der Rechnung: vorformuliert, anpassbar, in zwei Klicks versandbereit.

In allen Tarifen enthalten10 Tage kostenlos testen – endet automatischErkennt Zahlungen per Bankimport
Offene Posten und Mahnwesen in Easy Invoice

Kein offener Posten wird vergessen

Der Bankimport gleicht Zahlungen automatisch ab. Was nach Fälligkeit offen bleibt, sehen Sie in der Übersicht – ohne Kontoauszüge zu wälzen oder Excel-Listen zu pflegen.

Mahnen ohne unangenehmes Formulieren

Zahlungserinnerung, 1. und 2. Mahnung sind vorformuliert – freundlich im Ton, klar in der Sache. Sie passen die Texte einmal an Ihren Stil an, danach ist jede Mahnung in zwei Klicks fertig.

Alles am Beleg dokumentiert

Jede Erinnerung und Mahnung hängt an der Rechnung, mit Datum und Stufe. Kommt es doch zum Streit, können Sie den kompletten Ablauf lückenlos belegen.

So läuft das Mahnwesen ab

Übersicht offener Posten

Offene Posten auf einen Blick

Die Übersicht zeigt alle unbezahlten Rechnungen mit Fälligkeit und Verzugstagen. Bezahlte Rechnungen verschwinden automatisch aus der Liste, sobald der Bankimport die Zahlung erkennt.

Zahlungserinnerung und Mahnstufen

Aus der überfälligen Rechnung erstellen Sie die Zahlungserinnerung, danach Mahnstufe 1 und 2 – jede mit eigenem Text und eigener Nummer aus dem Mahnungs-Nummernkreis. Der Beleg listet die angemahnte Rechnung sauber auf.

Ihre Texte, Ihr Ton

Die mitgelieferten Textvorlagen passen Sie an Ihren Stil an – vom verbindlichen „sicher nur übersehen" bis zur klaren letzten Mahnung. Einmal eingerichtet, immer konsistent.

Teil der kompletten Beleg-Kette

Das Mahnwesen ist kein Zusatzmodul, sondern Teil des Rechnungsprogramms: Angebot, Rechnung, Zahlungsabgleich und Mahnung greifen ineinander – ohne Datenexport zwischen Programmen.

Zum Rechnungsprogramm

Häufige Fragen zum Mahnwesen

Grundsätzlich ab Fälligkeit der Rechnung. Eine Mahnung ist rechtlich meist gar nicht nötig, um Verzug auszulösen – bei klarem Zahlungsziel tritt er oft automatisch ein. Die Praxis-Details erklärt unser Ratgeber „Kunde zahlt nicht"; dies ist keine Rechtsberatung.

Ihr Geld kommt nicht von allein – aber fast.

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