KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was wirklich gilt

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KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was wirklich gilt

Ab dem 2. August 2026 müssen viele KI-Inhalte sichtbar gekennzeichnet werden — aber längst nicht alle. Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2026 endlich klargestellt, was konkret unter Artikel 50 der KI-Verordnung fällt. Wir zeigen Ihnen praxisnah, was Sie als Selbstständige:r oder kleiner Betrieb wirklich tun müssen — und was nicht.

Inhaltsverzeichnis

Worum geht es überhaupt?

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (KI-VO, Verordnung (EU) 2024/1689) ist im August 2024 in Kraft getreten und wird stufenweise scharf gestellt. Am 2. August 2026 greift Artikel 50 — der Teil, der Transparenzpflichten für KI-Systeme regelt. Übersetzt: Wenn Sie KI einsetzen, muss in vielen Fällen für Ihre Kunden klar sein, dass ein KI-System im Spiel ist.

Die EU-Kommission hat am 8. Mai 2026 dazu einen Entwurf der Auslegungs-Leitlinien veröffentlicht und bis zum 3. Juni 2026 in eine öffentliche Konsultation gegeben. Diese Leitlinien sind zwar nicht bindend, sind aber das erste offizielle Dokument, das den Anwendungsbereich von Artikel 50 für die gesamte Praxis durchdekliniert. In Deutschland wird die Bundesnetzagentur als nationale Marktüberwachungsbehörde fungieren — der Regierungsentwurf zum nationalen Durchführungsgesetz wurde am 11. Februar 2026 vom Kabinett beschlossen.

Für Selbstständige und kleine Betriebe heißt das: Wer einen KI-Chatbot auf der Website hat, KI-generierte Bilder in Werbung nutzt oder mit synthetischen Stimmen arbeitet, sollte die nächsten Wochen nutzen, um die Pflichten umzusetzen.

Was Sie kennzeichnen müssen

Vier Bereiche stehen für Sie im Vordergrund.

1. KI-Chatbots und virtuelle Assistenten

Setzen Sie einen KI-Chatbot auf Ihrer Website, in Ihrem Online-Shop oder im WhatsApp-Kanal ein, muss der Nutzer beim ersten Kontakt erfahren, dass er mit einem KI-System spricht. Eine kurze Begrüßungszeile reicht: „Hallo, ich bin der KI-Assistent von Firma XY. Bei komplexeren Fragen leite ich Sie an einen Mitarbeiter weiter." Wichtig: Der Hinweis muss klar, eindeutig und sofort beim Start der Interaktion erscheinen.

Ausnahme: Wenn aus dem Kontext für jeden offensichtlich ist, dass es kein Mensch ist (etwa weil das System sich selbst „Chatbot" nennt), kann der Hinweis entfallen. In der Praxis raten alle Stellen aber zur expliziten Kennzeichnung — sicher ist sicher.

2. KI-generierte Bilder, Videos und Audios (Deepfakes)

Wenn Sie für Werbung, Social-Media-Posts oder Ihre Website Bilder, Videos oder Audios einsetzen, die mit Tools wie Midjourney, DALL·E, Sora oder ElevenLabs erstellt oder bearbeitet wurden, gilt die Offenlegungspflicht für sogenannte Deepfakes. Das umfasst zum Beispiel:

  • KI-generierte Produktfotos mit realistisch wirkenden Personen
  • KI-Voiceover für Werbevideos mit einer künstlich erzeugten Stimme
  • KI-Avatare in Schulungs- oder Erklärvideos

Eine kurze Einblendung wie „KI-generiertes Bild" oder „mit KI erstellt" reicht. Bei rein künstlerischen oder satirischen Werken darf die Kennzeichnung dezenter ausfallen, solange sie das Werk nicht beeinträchtigt.

3. KI-Texte mit Bezug zu öffentlichem Interesse

Texte werden nur dann zur Pflichtkennzeichnung, wenn sie die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren — etwa Nachrichten, politische Kommentare oder gesellschaftlich relevante Beiträge. Klassische Produktbeschreibungen, Werbetexte oder Blog-Artikel für Ihr Geschäft fallen ausdrücklich nicht unter diese Pflicht, sofern Sie als Mensch redaktionell verantworten, was veröffentlicht wird.

4. Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung

Falls Sie KI nutzen, die Gefühle oder biometrische Merkmale auswertet (zum Beispiel in einem Bewerbungstool oder einer Kundenanalyse), müssen Sie betroffene Personen darüber informieren — und die DSGVO sauber einhalten. Für die meisten kleinen Betriebe ist das nicht relevant, aber wer Tools mit „Sentiment-Analyse" einkauft, sollte prüfen, ob darin solche Funktionen stecken.

Was Sie nicht kennzeichnen müssen

Hier räumen wir mit einem Missverständnis auf, das in vielen Foren herumgeistert. Sie müssen folgende Inhalte nicht als KI-generiert markieren:

  • Produktbeschreibungen, die Sie mit ChatGPT entworfen und anschließend selbst überarbeitet haben
  • Übersetzungen von Produkttexten mit KI-Tools
  • Standard-Antworten in E-Mails, die KI vorgeschlagen hat, bevor Sie sie korrigiert und abgeschickt haben
  • Blog-Artikel über Ihr Fachgebiet, die Sie redaktionell freigeben
  • Werbetexte, Slogans, Headlines aus KI-Tools

Voraussetzung: Sie tragen die redaktionelle Verantwortung und der Text betrifft kein öffentliches Interesse. Sehen Sie dazu auch unseren Praxis-Guide zu ChatGPT-Produktbeschreibungen, in dem wir die saubere Arbeitsweise Schritt für Schritt zeigen.

Wie die Kennzeichnung konkret aussieht

Die Verordnung schreibt keine exakte Wortlaut-Vorlage vor — sie verlangt aber, dass die Information klar, eindeutig und barrierearm ist. Praxisbewährte Formulierungen:

  • Bei Chatbots: „Sie chatten mit einem KI-Assistenten. Möchten Sie zu einem Mitarbeiter wechseln?"
  • Bei Bildern: Bildunterschrift „Symbolbild, mit KI erstellt" oder ein Wasserzeichen am unteren Rand.
  • Bei Videos: Einblendung „Dieses Video enthält KI-generierte Inhalte" zu Beginn.
  • Bei Audios: Hinweis im Vorspann oder in der Beschreibung „Voiceover mit KI erstellt".

Zusätzlich verlangt Artikel 50 Absatz 2 von Anbietern generativer KI-Systeme (also den Tools selbst, nicht von Ihnen als Nutzer), eine maschinenlesbare Markierung in ihre Ausgaben einzubauen — etwa unsichtbare Wasserzeichen. Dafür ist also der Hersteller des Tools zuständig, nicht Sie. Sie nutzen die Outputs nur weiter.

Praxis-Beispiel: Fotostudio Müller

Anja Müller betreibt ein kleines Fotostudio in Leipzig, fotografiert vor allem Bewerbungs- und Familienporträts und nutzt seit Anfang 2026 KI-Tools. So sieht ihre Umsetzung aus:

  • Website-Chatbot: Ein einfaches KI-Tool beantwortet erste Fragen zu Preisen und Terminen. Im Begrüßungstext steht jetzt: „Hallo, ich bin der KI-Assistent von Foto Müller. Ich helfe bei Standardfragen — bei besonderen Wünschen leite ich Sie an Anja weiter."
  • Mood-Boards mit Midjourney: Frau Müller nutzt KI-Bilder, um Kunden Stilrichtungen zu zeigen. Jedes Bild bekommt die Bildunterschrift „Stilbeispiel — mit KI erstellt".
  • Newsletter-Texte mit ChatGPT: Sie schreibt Entwürfe mit KI, redigiert sie und schickt sie raus. Hier ist keine Kennzeichnung nötig, weil sie als Mensch verantwortet, was rausgeht.
  • Instagram-Reel mit KI-Stimme: Wenn sie ein Reel mit synthetischer Voiceover-Stimme veröffentlicht, schreibt sie „Voiceover: KI" in die Beschreibung.

Aufwand insgesamt: etwa zwei Stunden Setup — danach läuft das Thema mit.

Was bei Verstößen droht

Die Bußgelder im AI Act sind beachtlich: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, was höher ist). Für kleine und mittlere Betriebe sieht die Verordnung allerdings ausdrücklich vor, dass die Bußgelder verhältnismäßig sein müssen — eine Soloselbstständige wird also nicht den Maximalbetrag riskieren. Die Bundesnetzagentur richtet bei sich ein „Koordinierungs- und Kompetenzzentrum für die KI-Verordnung" (KoKIVO) ein, das die Aufsicht koordiniert.

Wichtiger als die Strafhöhe ist: Wer Vertrauen seiner Kunden gewinnen will, ist mit klarer Kennzeichnung ohnehin auf der sicheren Seite. Was heißt das für Sie? Lieber heute den Chatbot-Hinweis und ein paar Bildunterschriften einbauen, als später nachsteuern müssen.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für ChatGPT-Antworten in Kundenmails?

Nein — solange Sie die Mail vor dem Absenden selbst lesen, anpassen und verantworten, fällt das unter die redaktionelle Kontrolle und ist nicht kennzeichnungspflichtig.

Muss ich KI-erzeugte Logos oder Grafiken auf meiner Website kennzeichnen?

In der Regel nicht, solange es sich nicht um Deepfakes mit realen Personen handelt. Ein abstraktes Logo oder ein KI-generiertes Symbolbild ohne erkennbare Menschen fällt nicht unter die Pflicht. Bei realistischen Personenabbildungen sollten Sie kennzeichnen.

Was ist mit KI-Funktionen, die in Tools schon eingebaut sind — zum Beispiel automatische Antwortvorschläge in meinem E-Mail-Programm?

Solange Sie als Mensch entscheiden, ob Sie den Vorschlag abschicken oder anpassen, gilt die redaktionelle Kontrolle und es ist keine Kennzeichnung nötig.

Brauche ich für meinen Online-Shop einen besonderen KI-Hinweis in den AGB?

Ein eigener Punkt in den AGB ist nicht gesetzlich vorgeschrieben — wichtig ist, dass dort, wo der Kunde mit der KI in Berührung kommt (zum Beispiel Chatbot), der Hinweis direkt erscheint. Bei einer Werbekampagne mit KI-Bildern reicht die Kennzeichnung am Bild selbst.

Wer kontrolliert die Einhaltung in Deutschland?

Die Bundesnetzagentur übernimmt die Marktüberwachung. Sie können sich dort auch beschweren, wenn Sie selbst betroffen sind, etwa als Kunde eines undurchsichtigen Chatbots.

Fazit

Die KI-Kennzeichnungspflicht ab 2. August 2026 klingt komplizierter, als sie für die meisten Selbstständigen wirklich ist. Die zentralen Pflichten betreffen Chatbots, KI-Bilder mit Menschen und KI-Audio/-Video. Wer ChatGPT für Produkttexte oder E-Mail-Entwürfe nutzt und redaktionell kontrolliert, muss nichts ergänzen. Mit ein bis zwei Stunden Setup haben Sie das Thema vom Tisch — und gewinnen gleichzeitig das Vertrauen Ihrer Kunden. Wer seine Kundenkommunikation, Rechnungen und Angebote ordentlich strukturiert, hat ohnehin einen Schritt voraus: Mit der Cloud-Bürosoftware Easy Invoice lassen sich Rechnungen und Angebote klar dokumentieren — auch das macht das Compliance-Leben leichter.

Quellen

  1. EU-Kommission — Draft Guidelines on Article 50 of the AI Act (8. Mai 2026) — Offizielle Auslegungs-Leitlinien zur Transparenzpflicht.
  2. EU-Kommission — Konsultation zu den Guidelines (bis 3. Juni 2026) — Stakeholder-Konsultation der EU-Kommission.
  3. Artikel 50 KI-VO im Volltext — Vollständiger Wortlaut der Transparenzpflichten.
  4. Deutscher Bundestag — Umsetzung der EU-KI-Verordnung (März 2026) — Nationale Umsetzung in Deutschland.
  5. Bundesnetzagentur — KI-Marktüberwachung — Zuständige nationale Aufsichtsbehörde.
  6. Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung — Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung — Aktueller Stand des nationalen Umsetzungsgesetzes.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall konsultieren Sie bitte einen Rechtsanwalt.

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