Aktivrente 2026 für Selbstständige: Wer wirklich profitiert

Aktivrente 2026 für Selbstständige: Wer profitiert — und wer leer ausgeht

Seit dem 1. Januar 2026 dürfen Beschäftigte im Rentenalter bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Klingt verlockend — gilt das auch für Sie als Selbstständige oder als kleine UG? Die kurze Antwort: nein, nicht für Sie persönlich. Die längere Antwort lohnt sich, denn als Arbeitgeber können Sie die Aktivrente trotzdem für Ihren Betrieb nutzen.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die Aktivrente?

Die Aktivrente ist seit dem 1. Januar 2026 in Kraft. Wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat — in der Regel das 67. Lebensjahr — und danach freiwillig in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis weiterarbeitet, kann bis zu 2.000 Euro Bruttogehalt pro Monat steuerfrei beziehen. Das entspricht bis zu 24.000 Euro im Jahr.

Wichtig: Die Aktivrente ist eine reine Steuerbefreiung, keine zusätzliche Rentenzahlung. Sie greift unabhängig davon, ob die Person bereits Altersrente bezieht oder den Rentenbezug aufschiebt. Verdient die Person mehr als 2.000 Euro im Monat, wird nur der Betrag oberhalb der Grenze normal besteuert — der Freibetrag bleibt erhalten. Ein Progressionsvorbehalt auf andere Einkünfte greift nicht.

Sozialversicherungsbeiträge fallen trotzdem an: Kranken- und Pflegeversicherung müssen auf den Arbeitslohn weiter gezahlt werden. Die Aktivrente entlastet ältere Beschäftigte laut Bundesregierung um bis zu 890 Millionen Euro pro Jahr.

Warum Selbstständige selbst leer ausgehen

Hier wird es für die meisten Leserinnen und Leser dieses Blogs ernüchternd. Begünstigt sind nach dem Aktivrentengesetz ausdrücklich nur sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Damit fallen heraus:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Geschäftsführende Gesellschafter, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind
  • Land- und Forstwirte
  • Beamte
  • Minijobber, weil dort pauschale Sozialabgaben anfallen

Wenn Sie also als Fotografin, IT-Berater oder Schreinermeister mit 67 weiter Ihre Aufträge abarbeiten, ändert sich für Ihre Steuererklärung durch die Aktivrente: nichts. Ihr Gewinn wird wie bisher mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Auch die klassische GmbH-Geschäftsführerin in der eigenen Firma profitiert in der Regel nicht, weil sie meist nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist.

Das ist eine bewusste politische Entscheidung. Die Begründung der Bundesregierung: Die Aktivrente soll gezielt dort Anreize setzen, wo abhängig Beschäftigte sonst in den Ruhestand wechseln würden. Selbstständige hingegen entscheiden ohnehin selbst, wie lange sie arbeiten. Ob das überzeugt, müssen Sie für sich beantworten — das Gesetz steht erst einmal so. Eine Evaluation ist nach zwei Jahren geplant.

Was heißt das für Sie? Wenn Sie hauptberuflich selbstständig sind und bleiben, nutzt Ihnen die Aktivrente persönlich nichts. Interessant wird sie aber, sobald Sie auf der anderen Seite stehen — als Auftraggeber oder Arbeitgeber.

So nutzen Sie die Aktivrente als Arbeitgeber

Genau hier liegt für viele kleine Betriebe der eigentliche Hebel. Wer Mitarbeitende sucht — und das tun in fast jedem Handwerk und vielen Dienstleistungsbranchen aktuell viele — bekommt mit der Aktivrente ein neues Argument in die Hand.

Stellen Sie einen Rentner oder eine Rentnerin ein, die das Regelalter überschritten hat, kommen bei der Person bis zu 2.000 Euro Bruttogehalt pro Monat netto deutlich höher an als bei einer vergleichbaren Anstellung vor dem Rentenalter. Lohnsteuer, Soli und Kirchensteuer fallen auf diesen Teil nicht an. Für die Person ist das oft der Unterschied zwischen „lohnt sich nicht" und „mache ich gern".

Für Sie als Arbeitgeber ändert sich an der Lohnabrechnung selbst nicht viel: Sie führen weiter Arbeitgeberbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung für Personen ab Regelaltersgrenze sind teilweise schon vorher entfallen oder reduziert — das war auch vor der Aktivrente so. Der Unterschied liegt also nicht auf Ihrer Kostenseite, sondern beim Netto Ihrer Mitarbeitenden.

Drei Argumente, warum sich das in der Praxis lohnen kann:

  1. Erfahrung kommt zurück. Pensionierte Fachkräfte bringen oft Jahrzehnte Praxiswissen mit, das frisch ausgebildete Hilfskräfte nicht ersetzen können.
  2. Flexible Stundenzahl. Viele Aktivrentner möchten nicht mehr Vollzeit arbeiten. Eine Teilzeitstelle mit 20 bis 25 Stunden trifft genau diesen Wunsch — und passt oft gut zu Auftragsspitzen.
  3. Schnellere Einarbeitung. Gerade in handwerklichen Berufen ist die Einarbeitung erfahrener älterer Mitarbeitender kürzer als bei Quereinsteigern.

Praxisbeispiel: Ein Maler-Betrieb stellt einen Aktivrentner ein

Stellen Sie sich Frau Berger vor, Inhaberin eines kleinen Malerbetriebs in Münster mit zwei Angestellten. Im Frühjahr 2026 platzt die Auftragsdecke: Drei Großkunden wollen gleichzeitig renovieren. Eine zusätzliche Vollzeitkraft findet sie auf dem leergefegten Arbeitsmarkt nicht.

Über einen Empfehlungstipp meldet sich Herr Albrecht, 68, vor zwei Jahren regulär in Rente gegangen, vorher 40 Jahre als Maler in einem Industriebetrieb. Er will gern noch zwei bis drei Tage pro Woche arbeiten — aber nur, wenn am Ende „etwas Vernünftiges übrig bleibt".

Frau Berger bietet ihm 25 Wochenstunden zu einem Bruttogehalt von 1.800 Euro im Monat. Weil das unterhalb der 2.000-Euro-Grenze liegt, kommt der gesamte Lohn bei Herrn Albrecht steuerfrei an. Er zahlt nur die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Sein Netto liegt deutlich höher als bei einer klassischen Teilzeitstelle ohne Aktivrente. Für Frau Berger liegen die Lohnnebenkosten in einem ähnlichen Rahmen wie bei einem anderen rentennahen Mitarbeiter.

Ergebnis: Frau Berger schafft die Auftragsspitze, Herr Albrecht arbeitet zu Konditionen, die für ihn attraktiv sind, und beide profitieren. Genau diese Konstellation hat der Gesetzgeber im Blick.

Hinweis: Die Zahlen sind ein vereinfachtes Beispiel und können im Einzelfall abweichen — die individuelle Lohnsteuerbelastung hängt von Steuerklasse, weiteren Einkünften und Kirchensteuer ab.

Worauf Sie bei der Anstellung achten müssen

Auch wenn die Aktivrente die Sache attraktiver macht — drei Punkte sollten Sie auf dem Schirm haben:

1. Regelaltersgrenze prüfen. Die Steuerbefreiung gilt erst ab Überschreiten der Regelaltersgrenze. Wer mit 63 oder 65 in Frührente gegangen ist und weiterarbeiten will, profitiert nicht. Erst mit 67 (bei Jahrgängen mit Übergangsregelung etwas früher) greift der Freibetrag.

2. Keine Scheinanstellung. Wenn Sie einen langjährigen freien Mitarbeiter plötzlich als Aktivrentner anstellen, prüft die Deutsche Rentenversicherung im Statusverfahren genau, ob tatsächlich ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt. Das alte Risiko der Scheinselbstständigkeit greift hier umgekehrt: Bei Zweifeln drohen Nachzahlungen.

3. Lohnabrechnung sauber führen. Auch wenn das Gehalt steuerfrei ist, müssen Sie die Aktivrente in der Lohnabrechnung korrekt ausweisen. Das macht in der Regel das Lohnprogramm oder die Steuerkanzlei. Wichtig ist, dass die Bescheinigung für die Einkommensteuererklärung am Jahresende stimmt.

Was heißt das für Sie? Lassen Sie die Anstellung einmal von Ihrer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung prüfen, bevor Sie loslegen. Der Aufwand ist gering, der Schutz vor späteren Nachforderungen aber wertvoll.

Häufig gestellte Fragen

Bekomme ich als Selbstständige etwas von der Aktivrente?

Nicht direkt. Selbstständige und Freiberufler sind ausdrücklich vom Steuerfreibetrag ausgenommen. Sie profitieren nur, wenn Sie selbst eine sozialversicherungspflichtige Anstellung neben oder statt der Selbstständigkeit aufnehmen.

Was passiert, wenn jemand mehr als 2.000 Euro im Monat verdient?

Nur der Teil oberhalb von 2.000 Euro wird normal besteuert. Die 2.000 Euro bleiben in jedem Fall steuerfrei. Einen Progressionsvorbehalt auf andere Einkünfte gibt es nicht.

Gilt die Aktivrente auch für Minijobber?

Nein. Minijobs sind ausdrücklich ausgeschlossen, weil dort bereits pauschale Sozialabgaben gezahlt werden. Wer als Rentnerin oder Rentner einen Minijob hat, kann den Freibetrag nicht zusätzlich nutzen.

Muss meine angestellte Aktivrentnerin eine Steuererklärung machen?

Wenn nur Einkünfte unter der Aktivrente und gegebenenfalls die gesetzliche Rente vorliegen, kann eine Erklärung sinnvoll sein, ist aber nicht in allen Fällen verpflichtend. Das hängt vom Einzelfall ab — die Klärung sollte über die Steuerberatung erfolgen.

Wie lange gilt die Regelung?

Das Gesetz ist zunächst unbefristet in Kraft. Nach zwei Jahren ist eine Evaluation vorgesehen. Ob und wie nachgebessert wird, lässt sich heute nicht sagen.

Fazit

Für Sie als Selbstständige bringt die Aktivrente keinen direkten Steuervorteil — das sollten Sie wissen, bevor Sie sich falsche Hoffnungen machen. Wer dagegen einen kleinen Betrieb führt und Mitarbeitende sucht, hat ab 2026 ein neues Argument im Werkzeugkasten: Eine Anstellung im Rentenalter ist für die Person finanziell attraktiver geworden, ohne dass für Sie als Arbeitgeber wesentliche Mehrkosten entstehen. Wer Lohnabrechnungen, Personalstamm und Mahnwesen sauber organisiert hat, kann auf dieser Basis schneller reagieren — etwa mit der PepperTools Office Cloud für laufende Rechnungen und Belege rund um neue Mitarbeitende.

Quellen

  1. Bundesregierung beschließt Gesetzentwurf zur neuen Aktivrente, BMF-Pressemitteilung Nr. 21/2025 — offizielle Eckdaten zum Aktivrentengesetz, Beschluss des Bundeskabinetts vom 15. Oktober 2025.
  2. Fragen und Antworten zur Aktivrente, Bundesfinanzministerium — offizielle FAQ-Sammlung zu Anwendungsbereich, Freibetrag und Verfahren.
  3. Bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei mit Aktivrente, Bundesregierung — Kurzdarstellung der Aktivrente in Frage-Antwort-Form, inklusive Ausschluss von Selbstständigen.
  4. Aktivrente — Übersicht, Deutsche Rentenversicherung — Hinweise zur Behandlung als Steuerbonus, nicht als Rentenleistung.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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