Wer auf eBay, Amazon oder Vinted etwas verkauft, hat im Frühjahr oft dieselbe unangenehme Frage im Kopf: „Bekomme ich jetzt Post vom Finanzamt?" Seit die Plattformen ihre Verkaufsdaten weitergeben, kursieren dazu viele Halbwahrheiten. Dieser Beitrag ordnet ein, was tatsächlich gemeldet wird, ab wann Sie betroffen sind – und warum eine Meldung noch lange keine Steuernachzahlung bedeutet.
Hinweis: Dieser Artikel gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Was hinter DAC7 steckt
DAC7 ist eine EU-Regelung, die in Deutschland über das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) umgesetzt wurde. Sie verpflichtet digitale Marktplätze – eBay, Amazon, Etsy, Kleinanzeigen, Vinted und ähnliche – dazu, die Verkaufsdaten ihrer Anbieter einmal im Jahr an das Bundeszentralamt für Steuern zu übermitteln. Von dort gehen die Daten an Ihr zuständiges Finanzamt.
Ganz neu ist das nicht: Die erste Meldung erfolgte bereits Anfang 2024 für das Jahr 2023, die Verkäufe aus 2025 wurden im Januar 2026 übermittelt. Wichtig zu wissen: Sie erhalten von der Plattform eine Kopie der Daten, die weitergegeben wurden – Sie können also nachvollziehen, was beim Finanzamt ankommt.
Die zwei Schwellen – ab wann Sie gemeldet werden
Gemeldet wird, wer pro Kalenderjahr auf einer Plattform eine der beiden folgenden Grenzen erreicht:
- mehr als 30 Verkäufe, oder
- mehr als 2.000 Euro Verkaufserlös.
Beides gilt pro Anbieter und Plattform. Wer darunter bleibt (unter 30 Verkäufen und unter 2.000 Euro), taucht in der Meldung gar nicht auf – das ist die sogenannte Bagatellgrenze. Entscheidend ist das „oder": Wer beim Frühjahrsputz 35 gebrauchte Kleidungsstücke für insgesamt 400 Euro verkauft, überschreitet allein mit der Stückzahl die Grenze und wird gemeldet, obwohl kaum Geld geflossen ist.
Der wichtigste Punkt: Meldung ist nicht gleich Steuer
Hier liegt das größte Missverständnis. Dass Ihre Daten gemeldet werden, heißt nicht automatisch, dass Sie etwas zahlen müssen. Es bedeutet zunächst nur, dass das Finanzamt die Zahlen kennt.
Entscheidend ist, was Sie verkauft haben:
- Private Gebrauchsgegenstände – der alte Schrank, ausgemistete Kleidung, das nicht mehr genutzte Handy – sind beim Verkauf in aller Regel einkommensteuerfrei. Selbst wenn Sie ausnahmsweise mehr erlösen als ursprünglich bezahlt, bleibt das meist steuerfrei, weil es Gegenstände des täglichen Gebrauchs sind.
- Anders sieht es aus, wenn Sie Dinge gezielt einkaufen, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen, oder regelmäßig gleichartige Neuware anbieten. Dann kann daraus eine steuerpflichtige – und häufig zugleich gewerbliche – Tätigkeit werden.
Eine Sonderrolle spielen Wertgegenstände, die innerhalb kurzer Zeit mit Gewinn weiterverkauft werden; das ist aber ein Einzelfall und betrifft den klassischen Ausmist-Verkauf nicht.
Drei Beispiele – finden Sie sich wieder?
Anna macht den Kleiderschrank leer. Über das Jahr verteilt verkauft Anna rund 60 gebrauchte Kleidungsstücke, Bücher und altes Kinderspielzeug ihrer Familie – zusammen etwa 700 Euro. Wird sie gemeldet? Ja, denn sie liegt über 30 Verkäufen. Muss sie Steuern zahlen? Nein. Es sind gebrauchte Gegenstände des privaten Alltags, deren Verkauf in der Regel einkommensteuerfrei ist – unabhängig von der Stückzahl.
Bernd löst die Modellbahn-Sammlung auf. Die geerbte Modelleisenbahn seines Vaters verkauft Bernd in fünf großen Posten für insgesamt 3.200 Euro. Wird er gemeldet? Ja – nicht wegen der Stückzahl, sondern weil er über 2.000 Euro liegt. Muss er Steuern zahlen? In aller Regel nicht: Er löst eine private Sammlung auf und handelt nicht gewerblich. Anders wäre es nur, wenn er Stücke gezielt einkauft, um sie kurzfristig mit Gewinn weiterzuverkaufen.
Carla kauft ein, um zu verkaufen. Carla ersteigert günstig Sneaker und Elektronik und verkauft beides mit Aufschlag weiter – 130 Verkäufe, 6.500 Euro im Jahr. Wird sie gemeldet? Ja, gleich doppelt (Stückzahl und Umsatz). Muss sie Steuern zahlen? Ja – hier entsteht ein echter Handel mit Gewinnabsicht, und der ist steuerpflichtig. Für Carla stellt sich zusätzlich die Frage, ob sie damit schon gewerblich ist – das klären wir im Beitrag Ab wann bin ich gewerblich bei eBay & Co..
Kurz gesagt: Eine Meldung sagt nur, dass dem Finanzamt Zahlen vorliegen. Ob daraus Steuern werden, hängt davon ab, ob Sie privat ausmisten – oder handeln.
Was jetzt sinnvoll ist
Der beste erste Schritt ist ein ehrlicher Blick auf sich selbst – ohne Panik. Verkaufen Sie wie Anna oder Bernd private Dinge, müssen Sie nichts weiter tun, außer die Kopie der Meldung aufzubewahren. Erkennen Sie sich eher in Carla wieder, lohnt es sich, früh die nächsten Schritte zu klären: vom Gewerbe anmelden bis zur Frage Kleinunternehmer – ja oder nein?.
Den Überblick behalten – auch bei vielen Bestellungen
Sobald aus Verkäufen ein regelmäßiges Geschäft wird, wird Nachvollziehbarkeit wichtig: Welche Erlöse, welche Kosten, welcher Beleg gehört wozu? Genau hier setzt unsere Office-Cloud an. office1.cloud importiert Ihre Bestellungen aus eBay und weiteren Kanälen – etwa Etsy – automatisch, sortiert sie und erstellt auf Wunsch die passenden Rechnungen mit den nötigen Pflichtangaben. So haben Sie Ihre Zahlen beisammen, wenn das Finanzamt nachfragt – und sparen sich das manuelle Abtippen.
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