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EU-Gewährleistungslabel & Garantielabel ab 27. September 2026: Pflicht für Online-Händler

Ab 27. September 2026 müssen Online-Händler ein EU-einheitliches Gewährleistungslabel zeigen, plus „GARAN"-Garantielabel bei Herstellergarantie. Was zu tun ist – inkl. Beispielen.

EU-Gewährleistungslabel & Garantielabel ab 27. September 2026: Pflicht für Online-Händler

EU-Gewährleistungslabel & Garantielabel ab 27. September 2026: Pflicht für Online-Händler

Ab dem 27. September 2026 müssen alle Online-Händler im B2C ein EU-einheitliches Gewährleistungslabel anzeigen – ähnlich dem bekannten Energielabel, nur für die gesetzliche Gewährleistung. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 (neuer Art. 22a der Verbraucherrechterichtlinie); die genaue Gestaltung legt eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission fest. Es geht also nicht mehr nur ums „Kleingedruckte" in den Rechtstexten, sondern um ein sichtbares Label in Ihrem Shop.

Es sind zwei verschiedene Label

1. Das Gewährleistungslabel – immer Pflicht. Es weist auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren hin. Da es für alle Produkte im Shop gleich ist, genügt grundsätzlich eine globale, gut sichtbare Darstellung. Bei Gebrauchtware, bei der Sie die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, ist beim Einsatz des Labels Vorsicht geboten – hier kann die Standardformulierung („mindestens zwei Jahre") irreführend wirken.

2. Das Garantielabel „GARAN" – nur in einem Fall. Es ist zusätzlich darzustellen, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren einräumt. Dieses Label ist produktspezifisch: Es enthält Marke, Modell und Garantiedauer – Sie brauchen es also pro betroffenem Artikel, nicht einmal global. Reine Verkäufergarantien oder „Zufriedenheitsgarantien" lösen die Pflicht nicht aus.

Wo genau muss das Label hin?

Das ist der Punkt, der viele verunsichert – hier die Antwort der EU-Kommission:

Gewährleistungslabel: Es ist ein allgemeiner Hinweis und muss nicht an jedem einzelnen Produkt stehen. Im Online-Shop genügt ein gut sichtbarer, allgemeiner Hinweis auf der Website (online muss das Label farbig sein). Im Ladengeschäft reicht z. B. ein Poster an gut sichtbarer Wand oder neben der Kasse – dort auch in Schwarz-Weiß, ausgedruckt mindestens DIN A4.

GARAN-Label: Das gehört zum jeweiligen Produkt, weil es Marke, Modell und Garantiedauer trägt – im Onlineshop also gut sichtbar in der Artikelbeschreibung des betroffenen Artikels. Eine verschachtelte Darstellung (erst klein, beim Klick oder Überfahren mit der Maus das vollständige Label) ist zulässig, wie man es vom Energielabel kennt.

In beiden Fällen gilt: hervorgehoben, in der korrekten Sprachversion und mit scannbarem QR-Code.

So sieht das Ganze konkret aus: Die EU-Kommission zeigt auf ihrer offiziellen Seite Gewährleistungslabel und GARAN-Label (Your Europe) beide Label als Abbildung samt Platzierungsbeispielen – verfügbar in allen EU-Sprachen. Die verbindlichen Vorlagen zum Herunterladen stellt die Kommission unter Nachhaltiger Konsum / harmonisierte Kennzeichnung bereit. Wichtig: Die Vorlagen dürfen nicht verändert werden.

Die unterschätzte Falle

Wer das GARAN-Label zeigt, wirbt damit zugleich mit der Garantie – und löst damit die ohnehin bestehenden Informationspflichten zur Garantie aus (Name und Anschrift des Garantiegebers, räumlicher Geltungsbereich, Garantiebedingungen). Genau hier wurde in der Vergangenheit tausendfach abgemahnt. Die bisher verbreitete Taktik, eine Herstellergarantie einfach zu verschweigen, funktioniert ab dem 27. September also nicht mehr. Und: Fehlende oder fehlerhafte Label gelten als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß.

Was jetzt sinnvoll ist

Prüfen Sie, bei welchen Artikeln eine Hersteller-Haltbarkeitsgarantie über zwei Jahre besteht – nur dort wird das aufwendigere GARAN-Label fällig. Planen Sie die Umsetzung für Anfang September 2026 ein; bei vielen betroffenen Produkten ist das nicht „über Nacht" erledigt. Das Label reiht sich in weitere Pflichten 2026 ein, etwa das Recht auf Reparatur und die PPWR-Verpackungsregeln ab 12. August.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar und gibt den Stand vom 29. Juni 2026 wieder. Die finale grafische und sprachliche Gestaltung der Label wird über die nationale Umsetzung konkretisiert.

Quellen

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EN EU warranty label & guarantee label from 27 September 2026: mandatory for online retailers NL EU-garantielabel & GARAN-label vanaf 27 september 2026: verplicht voor online verkopers TR AB yasal garanti etiketi & GARAN etiketi 27 Eylül 2026'dan itibaren: online satıcılar için zorunlu PL Etykieta rękojmi i gwarancji UE od 27 września 2026: obowiązek dla sprzedawców online RU Этикетка законной гарантии и этикетка GARAN с 27 сентября 2026: обязанность для онлайн-продавцов FR Label de garantie légale & label GARAN dès le 27 septembre 2026 : obligatoire pour les e-commerçants IT Etichetta di garanzia legale & etichetta GARAN dal 27 settembre 2026: obbligo per i venditori online ES Etiqueta de garantía legal & etiqueta GARAN desde el 27 de septiembre de 2026: obligatoria para vendedores online