Stand: 30. September 2026
Seit dem 27. September 2026 müssen alle Online-Händler im B2C ein EU-einheitliches Gewährleistungslabel anzeigen – ähnlich dem bekannten Energielabel, nur für die gesetzliche Gewährleistung. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 (neuer Art. 22a der Verbraucherrechterichtlinie); die genaue Gestaltung legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 der EU-Kommission fest. Es geht also nicht mehr nur ums „Kleingedruckte" in den Rechtstexten, sondern um ein sichtbares Label in Ihrem Shop.
Es sind zwei verschiedene Label
1. Das Gewährleistungslabel – immer Pflicht. Es weist auf die gesetzliche Gewährleistung von mindestens zwei Jahren hin. Da es für alle Produkte im Shop gleich ist, genügt grundsätzlich eine globale, gut sichtbare Darstellung. Bei Gebrauchtware, bei der Sie die Frist vertraglich auf ein Jahr verkürzen, ist beim Einsatz des Labels Vorsicht geboten – hier kann die Standardformulierung („mindestens zwei Jahre") irreführend wirken.
2. Das Garantielabel „GARAN" – nur in einem Fall. Es ist zusätzlich darzustellen, wenn der Hersteller eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren einräumt. Dieses Label ist produktspezifisch: Es enthält Marke, Modell und Garantiedauer – Sie brauchen es also pro betroffenem Artikel, nicht einmal global. Reine Verkäufergarantien oder „Zufriedenheitsgarantien" lösen die Pflicht nicht aus.
Wo genau muss das Label hin?
Das ist der Punkt, der viele verunsichert – hier die Antwort der EU-Kommission:
Gewährleistungslabel: Es ist ein allgemeiner Hinweis und muss nicht an jedem einzelnen Produkt stehen. Im Online-Shop genügt ein gut sichtbarer, allgemeiner Hinweis auf der Website (online muss das Label farbig sein). Im Ladengeschäft reicht z. B. ein Poster an gut sichtbarer Wand oder neben der Kasse – dort auch in Schwarz-Weiß, ausgedruckt mindestens DIN A4.
GARAN-Label: Das gehört zum jeweiligen Produkt, weil es Marke, Modell und Garantiedauer trägt – im Onlineshop also gut sichtbar in der Artikelbeschreibung des betroffenen Artikels. Eine verschachtelte Darstellung (erst klein, beim Klick oder Überfahren mit der Maus das vollständige Label) ist zulässig, wie man es vom Energielabel kennt.
In beiden Fällen gilt: hervorgehoben, in der korrekten Sprachversion und mit scannbarem QR-Code.
So sieht das Ganze konkret aus: Die EU-Kommission zeigt auf ihrer offiziellen Seite Gewährleistungslabel und GARAN-Label (Your Europe) beide Label als Abbildung samt Platzierungsbeispielen – verfügbar in allen EU-Sprachen. Die verbindlichen Vorlagen zum Herunterladen stellt die Kommission unter Nachhaltiger Konsum / harmonisierte Kennzeichnung bereit. Wichtig: Die Vorlagen dürfen nicht verändert werden.
Wenn der Marktplatz das Label nicht anzeigt
Verkaufen Sie über einen Marktplatz, haften Sie für ein fehlendes Label in der Regel selbst, auch wenn der Fehler beim Marktplatz liegt. So schätzt es der Händlerbund am 29. September 2026 ein. Zeigt der Marktplatz das Label nicht, bleiben danach zwei Wege: die Angebote offline nehmen, bis der Marktplatz nachbessert, oder das Risiko einer Abmahnung tragen. Schadensersatz vom Marktplatz ist laut Händlerbund kaum durchsetzbar, weil die Geschäftsbedingungen die Haftung meist ausschließen.
Wie weit die Marktplätze zum Stichtag waren, bewerten zwei Praxistests vom 29. September unterschiedlich:
| Marktplatz | Händlerbund | wortfilter |
|---|---|---|
| Amazon | kein Label, nur ein versteckter Hinweis unter „Mehr anzeigen" | erst nach Klick sichtbar |
| eBay | in der Seitenleiste unter den Kauf-Buttons, verschachtelt | erst nach Klick sichtbar |
| Otto | nichts gefunden | erst nach Klick sichtbar |
| Kaufland | angekündigte Stelle „Garantie-Informationen" fehlt | unten rechts auf jeder Produktseite |
| Etsy | teils vorhanden, teils nicht | nicht genannt |
| Zalando | nicht genannt | nichts gefunden |
Ob eine Anzeige erst nach einem Klick genügt, ist offen. Der Händlerbund hält die Übergangslösungen für keine optimale und gesetzeskonforme Lösung. Carsten Föhlisch, Jurist bei Trusted Shops, hält dagegen einen sprechenden Link im Kopf- oder Fußbereich der Seite für ausreichend. Prüfen Sie Ihre Angebote deshalb regelmäßig in der Ansicht, die Ihre Kunden sehen.
Die unterschätzte Falle
Wer das GARAN-Label zeigt, wirbt damit zugleich mit der Garantie – und löst damit die ohnehin bestehenden Informationspflichten zur Garantie aus (Name und Anschrift des Garantiegebers, räumlicher Geltungsbereich, Garantiebedingungen). Genau hier wurde in der Vergangenheit tausendfach abgemahnt. Die bisher verbreitete Taktik, eine Herstellergarantie einfach zu verschweigen, funktioniert seit dem 27. September also nicht mehr. Und: Fehlende oder fehlerhafte Label gelten als abmahnbarer Wettbewerbsverstoß.
Was seit dem 27. September erledigt sein muss
Die Pflicht gilt seit dem 27. September 2026. Wer diese Punkte noch nicht umgesetzt hat, holt sie jetzt nach:
| Aufgabe | Betrifft |
|---|---|
| Gewährleistungslabel im Shop platzieren, farbig, als allgemeiner Hinweis | alle Online-Händler |
| Artikel mit Hersteller-Haltbarkeitsgarantie über 2 Jahre identifizieren | nur wer solche Garantien listet |
| GARAN-Label pro betroffenem Artikel einbinden | nur bei Herstellergarantie über 2 Jahre |
| Garantie-Informationspflichten prüfen: Garantiegeber, Geltungsbereich, Bedingungen | nur bei GARAN-Label |
Wer keine Herstellergarantien über zwei Jahre führt, kommt mit dem ersten Punkt allein aus. Das Label reiht sich in weitere Pflichten 2026 ein, etwa das Recht auf Reparatur, die PPWR-Verpackungsregeln seit 12. August und die Pflichtangaben nach der GPSR – wer ohnehin Shop-Texte überarbeitet, bündelt das am besten.
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Ursprünglicher Stand: 29. Juni 2026, zuletzt geprüft am 30. September 2026. Gestaltung und Sprachfassungen der Label legt die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich fest.
Quellen
- Händlerbund: Praxistest der Marktplätze zum Stichtag, 29. September 2026
- Händlerbund: Gewährleistungslabel fehlt auf Marktplätzen, wer haftet, 29. September 2026
- wortfilter: Test der Marktplätze und Einschätzung von Trusted Shops, 29. September 2026
- IT-Recht Kanzlei: Neue Gewährleistungs- und Garantie-Label ab September 2026
- Your Europe (EU-Kommission): Gewährleistungslabel und GARAN-Label
- Händlerbund: Neues EU-Label 2026 – das müssen Online-Händler wissen Weitere Ratgeber zu Pflichten, Fristen und Abrechnung für kleine Betriebe stehen auf office1.cloud.
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