Sie sind arbeitslos und haben eine Geschäftsidee. Dann gibt es zwei Fördertöpfe, und für Sie kommt nur einer davon in Frage. Welcher es ist, entscheidet eine einzige Frage: Welches Geld bekommen Sie gerade?
Welcher Weg ist Ihrer?
- Sie beziehen Arbeitslosengeld: Zuständig ist die Agentur für Arbeit, Ihre Leistung heißt Gründungszuschuss.
- Sie beziehen Grundsicherungsgeld (bis Juni 2026 hieß es Bürgergeld): Zuständig ist das Jobcenter, Ihre Leistung heißt Einstiegsgeld.
Einen Gründungszuschuss vom Jobcenter gibt es nicht, und Einstiegsgeld gibt es nicht von der Agentur für Arbeit. Diese Verwechslung kostet viele Gründer mehrere Wochen.
Beide Leistungen haben eines gemeinsam: Sie sind eine Kann-Leistung. Niemand hat einen Rechtsanspruch darauf, auch wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Ihre Sachbearbeiterin entscheidet nach Ermessen.
Beide Förderungen im Vergleich
| Gründungszuschuss | Einstiegsgeld | |
|---|---|---|
| Für wen | Bezieher von Arbeitslosengeld | Bezieher von Grundsicherungsgeld |
| Amt | Agentur für Arbeit | Jobcenter |
| Grundbedingung | mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld | noch nicht hauptberuflich selbstständig |
| Arbeitszeit | mindestens 15 Stunden pro Woche | mindestens 15 Stunden pro Woche geplant |
| Höhe | 6 Monate lang Ihr letztes Arbeitslosengeld plus 300 Euro | individuell festgelegt, keine feste Größe |
| Danach | 9 Monate lang 300 Euro, auf gesonderten Antrag | Förderung insgesamt höchstens 24 Monate |
| Prüfung der Idee | Stellungnahme einer fachkundigen Stelle | Beurteilung durch die Integrationsfachkraft, oft mit Stellungnahme |
| Entscheidung | Ermessen | Ermessen |
Gründungszuschuss: der Ablauf in fünf Schritten
1. Termin vereinbaren. Melden Sie sich bei Ihrer Vermittlungsfachkraft, bevor Sie das Gewerbe anmelden. Die Reihenfolge ist wichtig: Wer zuerst gründet und dann fragt, hat den Anspruch meist schon verloren. Prüfen Sie vorher Ihren Restanspruch — die geforderten 150 Tage sind gut fünf Monate.
2. Unterlagen zusammenstellen. Verlangt werden Businessplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan, Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf und Ihre Qualifikationsnachweise.
3. Fachkundige Stellungnahme einholen. Diese Bestätigung stellen unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Banken, Steuerberater und Fachverbände aus. Fragen Sie nach den Kosten, bevor Sie den Auftrag erteilen — die Spanne ist groß, und Ihre Kammer ist oft die günstigste Adresse.
4. Antrag stellen. Der Antrag für die erste Phase läuft online. Alle Schritte und Formulare stehen bei der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss.
5. Zweite Phase beantragen. Die neun Monate mit je 300 Euro kommen nicht automatisch. Sie stellen dafür einen eigenen Antrag und weisen nach, dass Sie hauptberuflich tätig sind.
Wie viel Geld ist das?
In den ersten sechs Monaten bekommen Sie genau den Betrag, den Sie zuletzt als Arbeitslosengeld erhalten haben, plus 300 Euro. Bei 1.200 Euro Arbeitslosengeld sind das 1.500 Euro im Monat, insgesamt 9.000 Euro. Kommen die neun Monate der zweiten Phase dazu, sind es weitere 2.700 Euro.
Wichtig dabei: Der Zuschuss tritt an die Stelle Ihres Arbeitslosengeldes, er kommt nicht obendrauf. Mit dem Start Ihrer Selbstständigkeit endet die Zahlung des Arbeitslosengeldes.
Der Zuschuss ist unabhängig davon, wie gut Ihr Geschäft läuft. Verdienen Sie im dritten Monat bereits 3.000 Euro, wird deshalb nichts gekürzt.
Einstiegsgeld: der Ablauf beim Jobcenter
1. Termin mit der Integrationsfachkraft. Auch hier gilt: erst reden, dann gründen.
2. Unterlagen vorbereiten. Gefordert sind Lebenslauf, Geschäftsplan, Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan sowie eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau über drei Jahre.
3. Beratungsgespräch führen. Das Jobcenter prüft, ob Sie persönlich geeignet sind und ob die Tätigkeit Sie voraussichtlich unabhängig von der Grundsicherung macht.
4. Antrag stellen und Bescheid abwarten. Der Weg ist bei der Bundesagentur für Arbeit zum Einstiegsgeld beschrieben.
5. Grundsicherung läuft weiter. Das Einstiegsgeld kommt zusätzlich zu Ihrer laufenden Leistung. Es ersetzt sie nicht.
Warum steht nirgends ein Betrag? Weil das Gesetz keinen festlegt. Höhe und Dauer richten sich nach Ihrer Lebenssituation, etwa danach, wie lange Sie ohne Arbeit waren und wie viele Menschen in Ihrem Haushalt leben.
Geld für Werkzeug und Maschinen
Das Jobcenter kann zusätzlich Sachmittel fördern, also zum Beispiel Werkzeug, Maschinen oder einen Rechner. Zuschüsse sind dabei auf 5.000 Euro begrenzt, Darlehen sind darüber hinaus möglich. Die Bedingung: Ihre Selbstständigkeit muss wirtschaftlich tragfähig sein. Nachzulesen ist die Regel in § 16c SGB II.
Was Sie verlieren – und was nicht
Ihr Restanspruch schmilzt. Für jeden Tag, an dem Sie Gründungszuschuss bekommen, verlieren Sie einen Tag Arbeitslosengeld. Wer mit 150 Tagen Restanspruch startet und sechs Monate Zuschuss bezieht, hat danach nichts mehr übrig. Das erklärt auch das Existenzgründungsportal des Bundeswirtschaftsministeriums.
Ein Rest bleibt vier Jahre lang abrufbar. Haben Sie mehr Tage übrig als verbraucht, können Sie den Rest später noch nutzen. Nach vier Jahren ab Entstehung des Anspruchs ist er verfallen. Lassen Sie sich Ihren genauen Stand vor der Gründung schriftlich geben.
Zurück ins Arbeitslosengeld können Sie, solange Tage übrig sind. Geben Sie die Selbstständigkeit auf, melden Sie sich wieder arbeitslos und beziehen Ihre verbliebenen Tage. Sind sie aufgebraucht oder die vier Jahre vorbei, entsteht ein neuer Anspruch erst durch neue Beitragszeiten. Selbstständige können sich freiwillig in der Arbeitslosenversicherung weiterversichern. Den Antrag dafür stellen Sie spätestens drei Monate nach Aufnahme der Tätigkeit, und Sie müssen in den 30 Monaten davor mindestens zwölf Monate versichert gewesen sein. Sprechen Sie das im Beratungsgespräch an, bevor die drei Monate verstrichen sind.
Die Krankenversicherung zahlen Sie ab jetzt selbst. Als hauptberuflich Selbstständiger versichern Sie sich freiwillig gesetzlich oder privat. Die gesetzlichen Kassen rechnen 2026 mit einem Mindesteinkommen von rund 1.320 Euro, daraus ergibt sich ein Mindestbeitrag von etwa 260 bis 280 Euro im Monat, je nach Zusatzbeitrag Ihrer Kasse. Von Ihrem Gründungszuschuss bleiben 300 Euro bei dieser Berechnung außen vor — fragen Sie Ihre Kasse nach Ihrer konkreten Zahl, bevor Sie kalkulieren.
Bewerbungen schreiben Sie nicht mehr. Mit dem Start Ihrer hauptberuflichen Selbstständigkeit endet Ihre Arbeitslosigkeit, und damit auch die Pflicht, Vermittlungsvorschläge anzunehmen. Beziehen Sie Einstiegsgeld, bleiben Sie dagegen im Grundsicherungsbezug und damit in den Absprachen mit dem Jobcenter.
Steuern, Rückzahlung, Anrechnung
Der Gründungszuschuss ist steuerfrei. Anders als das Arbeitslosengeld erhöht er auch nicht Ihren Steuersatz auf die übrigen Einkünfte. Versteuern müssen Sie nur den Gewinn aus Ihrem Betrieb.
Zurückzahlen müssen Sie ihn im Normalfall nicht. Läuft Ihr Geschäft nicht und Sie geben auf, endet die Zahlung. Etwas anderes gilt, wenn Sie falsche Angaben gemacht oder die Tätigkeit gar nicht aufgenommen haben.
Beim Einstiegsgeld läuft die Rechnung anders. Was Sie mit dem Betrieb verdienen, wird auf Ihr Grundsicherungsgeld angerechnet. Deshalb will das Jobcenter Ihre Einnahmen und Ausgaben laufend sehen. Wie diese Anrechnung im Detail funktioniert, steht in unserem Beitrag zum Aufstocken als Selbstständiger.
Businessplan: was wirklich verlangt wird
Kein Amt erwartet 40 Seiten. Verlangt wird ein Plan, aus dem hervorgeht, was Sie anbieten, wer das kauft, was Sie dafür brauchen und wovon Sie leben. Zehn bis fünfzehn Seiten sind üblich.
Der Teil, vor dem die meisten zurückschrecken, ist die Umsatz- und Rentabilitätsvorschau. Sie ist eine Schätzung, keine Zusage: Sie tragen ein, mit welchen Einnahmen und Kosten Sie in den nächsten Jahren rechnen. Bleiben Sie dabei nüchtern — eine Vorschau, die im ersten Jahr 200.000 Euro verspricht, fällt bei der fachkundigen Stelle sofort auf.
Kostenlose Vorlagen und Beispiele gibt es beim Existenzgründungsportal des Bundes sowie bei Ihrer IHK oder Handwerkskammer. Für eine geförderte Beratung lohnt zusätzlich ein Blick in die Förderdatenbank des Bundes und in unsere Übersicht zur BAFA-Beratungsförderung.
Wenn der Antrag abgelehnt wird
Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid mit Begründung. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen, am besten mit genau den Unterlagen, die im Bescheid als fehlend genannt sind.
Oft liegt es nicht an der Idee, sondern an der Rentabilitätsvorschau oder an einer zu knappen Stellungnahme. Fragen Sie nach, welcher Punkt gefehlt hat, und reichen Sie gezielt nach.
Nach der Bewilligung: was die Ämter laufend sehen wollen
Mit der Bewilligung fängt die Arbeit an, die viele unterschätzt haben.
Das Jobcenter verlangt bei Einstiegsgeld regelmäßig eine Aufstellung Ihrer Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben, zuerst als Schätzung, am Ende des Bewilligungszeitraums mit echten Zahlen. Weichen die Zahlen ab, wird nachberechnet.
Das Finanzamt verlangt einmal im Jahr die Einnahmenüberschussrechnung, also dieselben Zahlen in anderer Form. Wie das abläuft, steht in unserem Beitrag zur Steuererklärung für Selbstständige.
Beide wollen dasselbe: jede Einnahme, jede Ausgabe, jeden Beleg. Wer das ab der ersten Rechnung mitführt, braucht dafür ein paar Minuten im Monat. Wer es aufschiebt, sitzt vor einem Schuhkarton, wenn das Amt eine Frist setzt.
Genau dafür ist office1.cloud gemacht: Rechnungen schreiben, Ausgaben erfassen, Belege ablegen — und am Ende beide Aufstellungen ohne Abtippen erzeugen.
Kurze Antworten auf die restlichen Fragen
Ich bin gekündigt, aber noch nicht arbeitslos. Kann ich schon beantragen? Den Antrag stellen Sie, sobald Sie Arbeitslosengeld beziehen. Das Beratungsgespräch können Sie vorher führen, und das ist auch sinnvoll.
Ich war nebenbei schon selbstständig. Zählt das gegen mich? Nein, solange die Tätigkeit unter 15 Stunden pro Woche lag. Sie steigen dann von nebenberuflich auf hauptberuflich um. Was dabei zu beachten ist, steht in unserem Beitrag zur nebenberuflichen Selbstständigkeit.
Bekomme ich den Zuschuss auch für ein Kleingewerbe? Ja. Entscheidend ist der Umfang von mindestens 15 Stunden pro Woche, nicht die Größe oder Rechtsform.
Wie lange dauert die Bearbeitung? Rechnen Sie mit mehreren Wochen zwischen Antrag und Bescheid. Bis der Bescheid da ist, läuft Ihr Arbeitslosengeld weiter.
Was mache ich zuerst: Gewerbe anmelden oder Antrag stellen? Erst das Gespräch mit dem Amt, dann die Anmeldung. Wie die Gewerbeanmeldung und der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ablaufen, lesen Sie in unserem Start-Guide für Gründer.
Brauche ich einen Steuerberater? Für den Antrag nicht. Für die laufende Buchhaltung schaffen das viele allein, solange die Zahlen von Anfang an sauber erfasst sind. Sobald es um Umsatzsteuer im Ausland oder Personal geht, holen Sie sich Rat.
Welche Förderungen gibt es sonst noch? Einen Überblick über Zuschüsse und Kredite für kleine Betriebe gibt unser Beitrag zu den Fördermitteln für kleine Unternehmen.
Unser Angebot für Neugründer: 12 Monate kostenlos
Wer neu gründet, hat für Software kein Geld übrig. Deshalb geben wir Ihnen den Gründer-Plan von office1.cloud für 12 Monate kostenlos — mit vollem Funktionsumfang, ohne Kreditkarte und ohne automatische Verlängerung in ein kostenpflichtiges Abo.
So kommen Sie hinein:
- Kostenlosen 10-Tage-Zugang anlegen. Sie brauchen dafür keine Zahlungsdaten.
- Uns Ihre Gewerbeanmeldung oder die Bestätigung des Finanzamts schicken — entweder als Anhang an ein Support-Ticket in der Plattform oder per E-Mail an support@peppertools.de. Die Anmeldung darf höchstens 3 Monate alt sein.
- Wir wandeln Ihren Zugang in den Gründer-Plan um. Ab diesem Tag läuft Ihr Gratisjahr.
Das Angebot gilt für Anmeldungen bis zum 28. Februar 2027.
Das ist enthalten:
| Bereich | Umfang |
|---|---|
| Belege | 250 im Monat: Rechnungen, Angebote, Aufträge, Lieferscheine, Gutschriften, Abschlagsrechnungen |
| E-Rechnung | XRechnung und ZUGFeRD, erstellen und empfangen |
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| Ausgaben | 25 Eingangsbelege im Monat, davon 20 per KI-Belegscan |
| Bank | 1 Bankkonto plus PayPal-Import |
| Onlinehandel | 1 Shop-Anbindung mit 250 Bestellimporten im Monat |
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| Weiteres | Mahnwesen, Verträge, CRM, Briefe, Zeiterfassung, Belegdesign, Handy-App, Steuerberater-Export, Auswertungen |
| Nutzer | 1 Zugang |
Nicht enthalten sind Einkaufsbestellungen und die Rechteverwaltung für mehrere Mitarbeiter. Beides brauchen Sie im ersten Jahr in aller Regel nicht.
Was nach den 12 Monaten passiert: Es wird nichts abgebucht und nichts gelöscht. Ihre Belege, Kunden und Auswertungen bleiben erhalten und lassen sich jederzeit exportieren. Wenn Ihr Geschäft bis dahin gewachsen ist, wechseln Sie in ein größeres Paket. Diese Entscheidung treffen Sie selbst, wir treffen sie nicht für Sie.
Der praktische Nutzen im Zusammenhang mit diesem Beitrag: Die Aufstellung, die das Jobcenter regelmäßig sehen will, und die Einnahmenüberschussrechnung fürs Finanzamt entstehen aus denselben Daten. Sie erfassen einmal und geben zweimal aus.
Das Angebot ist eine freiwillige Leistung. Ein Rechtsanspruch darauf besteht nicht, und wir können es jederzeit ändern oder beenden.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick nach dem Stand von August 2026 und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Was Ihnen konkret zusteht, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit oder Ihr Jobcenter.
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