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Steuererklärung als Selbstständiger selbst machen (2026): EÜR, Anlagen und ELSTER

Steuererklärung als Selbstständiger selbst machen – ohne Steuerberater? Der Leitfaden zeigt, welche Anlagen Sie brauchen, wie EÜR und ELSTER funktionieren und was Sie absetzen können.

Steuererklärung als Selbstständiger selbst machen (2026): EÜR, Anlagen und ELSTER

Die eigene Steuererklärung wirkt für viele Selbstständige wie eine Blackbox: Welche Formulare gehören dazu? Wie ermittle ich meinen Gewinn? Und schaffe ich das ohne Steuerberater, ohne dass mir das Finanzamt hinterher etwas ankreidet? Die Antwort vorweg: In den meisten einfachen Fällen können Sie Ihre Steuererklärung selbst machen. Dieser Leitfaden führt Sie durch die Teile, die wirklich zählen – von den nötigen Anlagen über die EÜR bis zur Abgabe in ELSTER.

Selbst machen oder Steuerberater? Wann sich welcher Weg lohnt

Der häufigste Zweifel zuerst, weil er über alles Weitere entscheidet. Selbst machen ist realistisch, wenn Ihre Lage überschaubar ist: eine selbstständige Tätigkeit, Gewinnermittlung per Einnahmenüberschussrechnung (dazu gleich mehr), keine Mitarbeiter, keine komplizierten Auslandssachverhalte. Sie sparen die Beraterkosten und verstehen nebenbei Ihre eigenen Zahlen besser.

Ein Steuerberater lohnt sich, wenn es verwinkelt wird: Bilanzierungspflicht, Personal, Beteiligungen, Umwandlungen, größere Investitionen oder schlicht, wenn Ihnen die Zeit fehlt und ein Fehler teuer würde. Ein guter Mittelweg für viele Solo-Selbstständige: die Erklärung selbst mit einer geführten Steuersoftware erstellen (siehe unten) und den Berater nur bei konkreten Zweifelsfragen hinzuziehen. Auch bei den Kosten liegt einiges dazwischen – eine Steuersoftware bewegt sich meist im niedrigen zweistelligen Eurobereich, während ein Steuerberater nach der amtlichen Vergütungsverordnung abrechnet und je nach Umfang deutlich höher liegt.

Wichtig zu wissen: Als Selbstständiger sind Sie immer zur Abgabe verpflichtet – auch bei Verlust oder Einnahmen unter dem Grundfreibetrag. Dazu später mehr im Abschnitt zu den Sonderfällen.

Welche Anlagen Sie als Selbstständiger wirklich abgeben

„Die Steuererklärung" ist bei Selbstständigen kein einzelnes Formular, sondern ein Bündel. Das sind die Teile, die Sie fast immer brauchen:

  • Hauptvordruck (Mantelbogen ESt 1 A) – Ihre persönlichen Angaben.
  • Anlage S oder Anlage G – hier landet Ihr Gewinn. Anlage S nutzen Freiberufler (z. B. Texter, Entwickler, Designer, Heilberufe), Anlage G Gewerbetreibende. Was Sie sind, hängt an der Art Ihrer Tätigkeit, nicht an Ihrer Selbsteinschätzung.
  • Anlage EÜR – die eigentliche Gewinnermittlung. Sie ist verpflichtend elektronisch über ELSTER abzugeben.
  • Anlage Vorsorgeaufwand – für Kranken-, Renten- und weitere Versicherungsbeiträge. Wichtig: Diese privaten Beiträge gehören hierhin, nicht in die EÜR.
  • Umsatzsteuer-Jahreserklärung – nur, wenn Sie umsatzsteuerpflichtig sind. Kleinunternehmer sind seit 2024 davon befreit (dazu unten mehr).
  • Gewerbesteuererklärung – für Gewerbetreibende, sobald der Gewerbeertrag den Freibetrag von 24.500 Euro übersteigt.

Je nach Lebenslage kommen weitere Anlagen hinzu (Kinder, Vermietung, Kapitalerträge). Der Kern für die selbstständige Tätigkeit bleibt aber: Anlage S/G + Anlage EÜR.

Die EÜR: So ermitteln Sie Ihren Gewinn

Die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) ist das Herzstück – und einfacher, als der Name klingt. Das Prinzip: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Kein doppelter Buchsatz, keine Bilanz, sondern eine simple Gegenüberstellung nach dem Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 4 Abs. 3 EStG). Maßgeblich ist meist, wann das Geld tatsächlich geflossen ist.

Diese einfache Gewinnermittlung dürfen Sie nutzen, solange Sie nicht buchführungspflichtig sind. Für Gewerbetreibende greift die Pflicht zur Bilanz erst oberhalb von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn im Jahr (§ 141 AO) – und auch dann erst, nachdem das Finanzamt Sie ausdrücklich dazu aufgefordert hat. Freiberufler dürfen unabhängig von der Höhe immer die EÜR machen.

Die Zahlen für die EÜR ziehen Sie aus Ihrer laufenden Aufzeichnung: alle gestellten und bezahlten Rechnungen auf der Einnahmenseite, alle betrieblichen Belege auf der Ausgabenseite. Wer das ganze Jahr über sauber erfasst, füllt die EÜR am Jahresende in einer guten Stunde – wer im Schuhkarton wühlt, verliert Tage. Genau hier setzt der letzte Abschnitt an.

Die Belege selbst reichen Sie dabei in der Regel nicht mehr mit der Erklärung ein – Sie bewahren sie auf und legen sie nur vor, wenn das Finanzamt danach fragt. Für Rechnungen und Buchungsbelege gilt seit 2025 überwiegend eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren (§ 147 AO); solange eine Prüfung möglich ist, sollten die Unterlagen aber griffbereit bleiben.

Was Sie absetzen können – und wo die meisten etwas verschenken

Jeder Euro Betriebsausgabe senkt Ihren Gewinn und damit Ihre Steuer. Das Übersehen von Ausgaben ist der teuerste Anfängerfehler. Die wichtigsten Posten für Selbstständige:

  • Arbeitsmittel und Abschreibung: Anschaffungen bis 800 Euro netto können meist im Jahr des Kaufs sofort voll angesetzt werden (geringwertige Wirtschaftsgüter); teurere Güter werden über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben (AfA). Für Computer und Software lässt die Finanzverwaltung in der Regel eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu, sodass sie sich faktisch sofort absetzen lassen.
  • Homeoffice-Pauschale oder Arbeitszimmer: Die Pauschale beträgt 6 Euro pro Tag, maximal 1.260 Euro im Jahr, auch ohne separaten Raum. Wer ein anerkanntes häusliches Arbeitszimmer als Mittelpunkt der Tätigkeit nutzt, kann stattdessen die anteiligen tatsächlichen Kosten (etwa Miete und Nebenkosten) ansetzen. Was günstiger ist, hängt vom Einzelfall ab.
  • Fahrt- und Reisekosten: betrieblich veranlasste Fahrten, dazu Telefon und Internet anteilig.
  • Fortbildung: Fachliteratur, Kurse, Seminare und Fachkonferenzen mit Bezug zu Ihrer Tätigkeit.
  • Bewirtung aus geschäftlichem Anlass: bei ordnungsgemäßem Nachweis in der Regel zu 70 Prozent abziehbar.
  • Beiträge und betriebliche Versicherungen: etwa Kammer- oder Verbandsbeiträge und eine Berufshaftpflicht.
  • Bürokosten: Büromaterial, Porto, Fachsoftware, Kosten des betrieblichen Kontos.

Achten Sie dabei auf die saubere Trennung: betrieblich veranlasste Kosten kommen in die EÜR, Ihre private Kranken- und Rentenversicherung dagegen in die Anlage Vorsorgeaufwand – nicht in die EÜR. Wer die privaten KV-Beiträge in die EÜR schreibt, ordnet sie falsch zu; das führt häufig zu Rückfragen des Finanzamts. Ob und in welcher Höhe ein einzelner Posten abziehbar ist, hängt vom Einzelfall ab – im Zweifel lohnt der Blick in die offiziellen Hinweise oder die Rückfrage beim Steuerberater. Eine geführte Steuersoftware ordnet die Angaben meist automatisch der richtigen Stelle zu.

Schritt für Schritt durch ELSTER

Eingereicht wird elektronisch über ELSTER, das kostenlose Portal der Finanzverwaltung. So gehen Sie vor:

  1. Konto anlegen und Zertifikat holen. Die Registrierung bei „Mein ELSTER" dauert wegen des Postversands des Aktivierungscodes einige Tage – rechtzeitig vor der Frist starten.
  2. Vorausgefüllte Steuererklärung nutzen. Auf Antrag ruft ELSTER beim Finanzamt gespeicherte Daten ab (Belegabruf) und füllt Teile automatisch vor – das spart Tipparbeit und Fehler.
  3. Die richtigen Anlagen hinzufügen. Hier scheitern viele: Sie müssen Hauptvordruck, Anlage S oder G, Anlage EÜR und Anlage Vorsorgeaufwand aktiv auswählen. Die Anlage EÜR ist ein eigenes Formular, das Sie separat aufrufen.
  4. Plausibilität prüfen und absenden. ELSTER weist auf offensichtliche Fehler hin. Nach dem Versand bekommen Sie eine Übermittlungsbestätigung – aufheben.

Reine ELSTER-Formulare bieten allerdings keine Steuertipps: Sie füllen aus, ohne dass Ihnen jemand sagt, wo Sie noch etwas absetzen könnten. Wer Anleitung möchte, greift zur geführten Software (letzter Abschnitt).

Sonderfälle, die viele verunsichern

Angestellt und nebenberuflich selbstständig. Dann kombinieren Sie beides: Die Anlage N erfasst Ihren Arbeitslohn, die Anlage S/G plus EÜR Ihre selbstständigen Einkünfte. Der Arbeitgeber führt bereits Lohnsteuer ab – über die Erklärung wird verrechnet. Liegen Ihre Nebeneinkünfte unter 410 Euro im Jahr, greift ein Härteausgleich.

Unter dem Freibetrag oder (fast) ohne Einnahmen. Ein verbreiteter Irrtum: „Ich habe kaum/nichts verdient, also muss ich nichts abgeben." Falsch – als Selbstständiger sind Sie pflichtveranlagt, unabhängig von der Höhe. Auch einen Verlust tragen Sie ein; er kann sich sogar auszahlen, weil er mit anderen Einkünften verrechnet wird. Unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro, 2026: 12.348 Euro) fällt zwar keine Einkommensteuer an, die Erklärung bleibt aber Pflicht.

Kleinunternehmer. Gute Nachricht: Seit 2024 müssen Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben (Ausnahme: Das Finanzamt fordert dazu auf oder Sie beziehen Leistungen mit Reverse-Charge). Die Einkommensteuererklärung mit Anlage S/G und EÜR bleibt aber. Ob sich der Kleinunternehmer-Status überhaupt für Sie lohnt, lesen Sie in unserem Beitrag Kleinunternehmer – ja oder nein?; die Regeln für die Rechnung ohne Umsatzsteuer haben wir separat erklärt.

Und wenn Sie angestellt sind? Steuererklärung für Arbeitnehmer

Viele Selbstständige starten nebenberuflich und haben weiter einen Hauptjob – für sie und für reine Arbeitnehmer stellen sich zwei Fragen besonders oft.

Wann müssen Arbeitnehmer eine Steuererklärung machen?

Anders als Selbstständige sind Angestellte nicht automatisch verpflichtet, denn die Lohnsteuer ist über den Arbeitgeber bereits abgeführt. Zur Abgabe verpflichtet sind Sie aber unter anderem dann, wenn (§ 46 EStG):

  • Ihre Nebeneinkünfte über 410 Euro liegen – etwa aus einer selbstständigen Tätigkeit oder aus Vermietung,
  • Sie Lohnersatzleistungen über 410 Euro bezogen haben (Eltern-, Kranken-, Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld erhöhen über den Progressionsvorbehalt Ihren Steuersatz),
  • Ehepartner die Steuerklassenkombination III/V oder IV mit Faktor gewählt haben,
  • Sie gleichzeitig Arbeitslohn von mehreren Arbeitgebern bezogen haben oder ein Lohnsteuer-Freibetrag eingetragen war,
  • oder das Finanzamt Sie zur Abgabe auffordert.

Wie viel bekommt man zurück – verschenke ich etwas?

Wer nicht verpflichtet ist, darf freiwillig abgeben (Antragsveranlagung) – und das lohnt sich meistens: Rund neun von zehn Steuererklärungen führen zu einer Erstattung, im Schnitt 1.240 Euro (Statistisches Bundesamt). Wer nichts einreicht, verschenkt dieses Geld oft einfach. Und das Beste: Die freiwillige Erklärung können Sie bis zu vier Jahre rückwirkend abgeben – 2026 also noch für 2022. Es lohnt sich fast immer, die zurückliegenden Jahre nachzuholen.

Was nach der ersten Steuererklärung kommt: Vorauszahlungen

Ein Punkt überrascht viele im ersten Jahr: Sobald die erste Steuererklärung veranlagt ist, setzt das Finanzamt für Selbstständige häufig vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen fest (§ 37 EStG) – fällig jeweils zum 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember. Grundlage ist meist die Steuer aus dem letzten Bescheid. Das kann dazu führen, dass in einem Jahr die Nachzahlung fürs Vorjahr und die erste Vorauszahlung fürs laufende Jahr zusammentreffen – es hilft, das vorher einzuplanen.

Wenn Ihre Einkünfte deutlich sinken (etwa nach der Gründung, bei saisonalen Schwankungen oder nach dem Wegfall eines großen Auftrags), können Sie beim Finanzamt eine Herabsetzung der Vorauszahlungen anregen. Festgesetzt werden sie ohnehin erst ab bestimmten Mindestbeträgen.

Weil bei Selbstständigen keine laufende Lohnsteuer einbehalten wird, legen viele einen Teil jedes Zahlungseingangs für die Steuer beiseite. Als grobe Orientierung kursiert häufig eine Spanne von etwa 25 bis 35 Prozent des Gewinns – nicht des Umsatzes. Das ist keine feste Vorgabe, sondern nur ein Anhaltspunkt; die tatsächlich passende Höhe hängt von Ihrem Einkommen und Steuersatz ab.

Abgabetermin: 31. Juli 2026

Für das Steuerjahr 2025 muss Ihre Steuererklärung bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt sein, wenn Sie sie selbst abgeben; mit Steuerberater verlängert sich die Frist.

Wer zu spät kommt, riskiert einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 AO). Genaue Termine, Verlängerungen und Berater-Fristen stehen im Beitrag Abgabefristen 2026.

Womit Sie sich die Steuererklärung leichter machen

Zwei Werkzeuge nehmen Ihnen die meiste Arbeit ab – und sie greifen ineinander:

Das ganze Jahr über: ein Rechnungsprogramm. Wenn Ihre Einnahmen und Ausgaben laufend sauber erfasst sind, ist die EÜR am Jahresende nur noch eine Zusammenfassung statt einer Belegschlacht. Ein Rechnungsprogramm wie office1.cloud hält Rechnungen und Belege geordnet und liefert die Zahlen vorsortiert – worauf es dabei ankommt, zeigt unser Beitrag Rechnungsprogramm 2026.

Am Jahresende: eine geführte Steuersoftware.

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Wer die Erklärung ohne Amtsdeutsch erledigen will, ist mit einer geführten Steuersoftware gut bedient. WISO Steuer fragt Ihre Angaben in verständlicher Sprache ab und trägt sie an die richtige Stelle ein – inklusive Anlage EÜR, Anlage S/G und Vorsorgeaufwand. Praktisch sind der Belegabruf vom Finanzamt, laufende Steuerspar-Hinweise und die direkte Übermittlung an ELSTER. Für Selbstständige mit überschaubarer Lage oft die günstige Alternative zum Steuerberater – während office1.cloud die Zahlen dafür das Jahr über liefert.

_Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen und ersetzt keine Steuerberatung. Bei komplexen Sachverhalten oder Unsicherheit sollten Sie einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen._

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