eBay-Gebühren ab 1. Juli 2026: Was Händler jetzt tun müssen
Zum 1. Juli 2026 stellt eBay die Verkaufsprovision für gewerbliche Verkäufer grundlegend um. Die bisherige Staffelung – ein hoher Prozentsatz bis zu einer bestimmten Grenze, darüber ein niedrigerer – fällt in vielen Kategorien weg. An ihre Stelle tritt ein einheitlicher Prozentsatz pro Kategorie. Für manche Händler wird der Verkauf dadurch günstiger, für andere spürbar teurer. Wer mit knappen Margen kalkuliert, sollte die Änderung jetzt durchrechnen, bevor sie automatisch greift.
Dieser Beitrag erklärt, was sich ändert, wie eBay die Gebühren genau berechnet und was eine generalüberholte Notebook-Bestellung vorher und nachher kostet.

Was sich zum 1. Juli 2026 ändert
Bisher berechnete eBay die Verkaufsprovision in vielen Kategorien gestaffelt. In der Kategorie „Computer, Tablets & Netzwerk“ galten zum Beispiel 6,5 % bis 990 € Verkaufspreis (ohne eBay-Shop) und 3 % auf den Anteil darüber. Ab dem 1. Juli 2026 ersetzt eBay diese Staffelung durch einen durchgehenden Satz. Je nach Kategorie liegt dieser künftig zwischen 7 % und 14 % für Neuware.
Gleichzeitig führt eBay einen reduzierten Satz für gebrauchte, generalüberholte und refurbished Artikel ein: In ausgewählten Kategorien sinkt die variable Provision für diese Artikel auf einheitlich 5 %. eBay bewirbt das als Stärkung des Re-Commerce-Geschäfts. Für Händler, die überwiegend Gebrauchtware oder Refurbished-Geräte verkaufen, ist das im mittleren Preissegment eine echte Entlastung – mit einer wichtigen Ausnahme bei hohen Verkaufspreisen, dazu unten mehr.
Die feste Bestellgebühr bleibt bestehen: 0,35 € pro Bestellung, bei Bestellungen über 10,00 € sind es 0,45 € pro Bestellung.
Verkaufsprovision nach Kategorie (Beispiele, Neuware ab 1.7.2026)
| Kategorie (Beispiel) | Neuer Einheitssatz |
|---|---|
| Geräte / Technik (z. B. Computer, Tablets) | 7 % |
| Zubehör, viele Standardkategorien | 12 % |
| Kleidung, Schmuck, Uhren | bis 14 % |
| Gebraucht / generalüberholt / refurbished (ausgewählte Kategorien) | 5 % |
Maßgeblich ist immer die konkrete Kategorie Ihres Artikels. Die vollständige Übersicht finden Sie im eBay-Verkäuferportal (Quelle unten). Für Verkäufer mit niedrigem Servicestandard kann eBay zusätzlich einen Aufschlag auf die Provision erheben – wer saubere Kennzahlen hält, vermeidet diese Mehrkosten.
Wie berechnen sich die Gebühren konkret?
Hier lohnt der genaue Blick, denn viele Händler kalkulieren falsch. Entscheidend sind zwei Punkte.
Erstens: eBay rechnet vom Brutto, nicht vom Netto. Die Verkaufsprovision wird auf den „Gesamtbetrag der Transaktion“ berechnet – also auf den vollen Betrag, den der Käufer zahlt. Dazu gehören der Artikelpreis, alle Bearbeitungsgebühren, die Versandkosten des vom Käufer gewählten Versanddienstes, die Umsatzsteuer und alle weiteren anfallenden Gebühren. Die Provision fällt also auch auf den Versand und auf die enthaltene Mehrwertsteuer an. (Die eBay-Gebühren selbst werden Ihnen ohne Mehrwertsteuer ausgewiesen.)
Zweitens: Auf den Prozentsatz kommt die feste Bestellgebühr obendrauf – 0,45 € bei Bestellungen über 10 €.
Beispielrechnung: generalüberholtes Notebook
Nehmen wir ein generalüberholtes Business-Notebook, verkauft ohne eBay-Shop. Bisher fiel es unter die Staffel der Technik-Kategorie (6,5 % bis 990 €, darüber 3 %), ab dem 1. Juli 2026 gilt der Re-Commerce-Satz von 5 %. Der „Gesamtbetrag“ in der Tabelle ist jeweils der volle Betrag inklusive Versand und Umsatzsteuer, den der Käufer zahlt. Die Bestellgebühr von 0,45 € ist in beiden Spalten enthalten.
| Gesamtbetrag (brutto, inkl. Versand) | Alte Provision (bis 30.6.2026) | Neue Provision (ab 1.7.2026, 5 %) | Ersparnis pro Bestellung |
|---|---|---|---|
| 300 € | 19,95 € | 15,45 € | 4,50 € |
| 500 € | 32,95 € | 25,45 € | 7,50 € |
| 800 € | 52,45 € | 40,45 € | 12,00 € |
| 990 € | 64,80 € | 49,95 € | 14,85 € |
| 1.500 € | 80,10 € | 75,45 € | 4,65 € |
So lesen Sie die Zeile mit 800 €: Alt = 6,5 % von 800 € (52,00 €) + 0,45 € = 52,45 €. Neu = 5 % von 800 € (40,00 €) + 0,45 € = 40,45 €. Sie sparen pro verkauftem Notebook 12,00 €. Bei 50 Geräten im Monat sind das 600 € weniger Gebühren – Geld, das direkt in der Marge bleibt.
Wichtige Ausnahme bei hohen Preisen und eBay-Shop: Wer einen kostenpflichtigen eBay-Shop nutzt, hatte bisher eine niedrigere Staffelgrenze (6,5 % nur bis 500 €, darüber 3 %). Bei teuren Refurbished-Artikeln kann der neue 5-%-Satz auf den vollen Verkaufspreis deshalb teurer ausfallen als die alte Staffel. Beispiel: ein gebrauchter Rechner für 1.500 € (mit Shop) kostete bisher rund 62,95 € Provision, künftig sind es 75,45 € – also 12,50 € mehr. Rechnen Sie Ihre eigenen Bestseller deshalb mit Ihren tatsächlichen Preisen und Ihrem Shop-Modell durch, statt sich auf die pauschale Aussage „5 % ist immer günstiger“ zu verlassen.
Der Haken, den die Schlagzeilen verschweigen: 5 % können teurer sein
In der öffentlichen Berichterstattung liest man fast nur die gute Nachricht: „Refurbished wird billiger, bis zu 60 % weniger Provision.“ Was dabei untergeht, ist die Kehrseite – und genau die kann Ihre Marge kosten, wenn Sie sie nicht kennen.
Der Grund liegt im Systemwechsel selbst. Die alte Staffelung war für hochpreisige Artikel ausgesprochen günstig: Auf jeden Euro über der Staffelgrenze fielen nur 3 % an. Der neue Einheitssatz von 5 % gilt dagegen auf den vollen Verkaufspreis – vom ersten bis zum letzten Euro. Je teurer der Artikel und je niedriger Ihre alte Staffelgrenze, desto eher kippt die vermeintliche Ersparnis ins Gegenteil.
Besonders betroffen sind zwei Gruppen. Erstens Händler mit kostenpflichtigem eBay-Shop, deren Staffelgrenze bei 500 € lag: Hier wird Refurbished oberhalb von rund 900 bis 1.000 € Verkaufspreis schnell teurer als bisher. Zweitens alle Neuware-Verkäufer in der Technik-Kategorie: Sie zahlen ab Juli durchgehend 7 % statt der alten 6,5 % bis zur Grenze und nur 3 % darüber. Ein neues Notebook für 1.200 € kostet damit künftig spürbar mehr Provision als heute – ein Effekt, der bei hochpreisiger Elektronik direkt auf den Deckungsbeitrag durchschlägt.
Die praktische Konsequenz: Verlassen Sie sich nicht auf die Pauschalbotschaft. Wer hochpreisige Artikel oder viel Neuware verkauft, sollte vor dem 1. Juli die eigene Preisliste gegen die neuen Sätze rechnen – sonst entdeckt man die Mehrkosten erst auf der nächsten Monatsrechnung.
Was Sie jetzt tun sollten
Drei Schritte, die sich vor dem 1. Juli auszahlen:
- Eigene Kategorien und Bestseller prüfen. Notieren Sie für Ihre umsatzstärksten Artikel den alten und den neuen Satz und rechnen Sie die Differenz – mit Versand und Umsatzsteuer im Gesamtbetrag, plus Bestellgebühr.
- Artikelzustand korrekt pflegen. Der 5-%-Satz gilt nur für korrekt als gebraucht, generalüberholt oder refurbished gekennzeichnete Artikel in den betroffenen Kategorien. Prüfen Sie, ob Ihre Angebote den Zustand sauber ausweisen.
- Preise und Versand neu kalkulieren. Wo Sie künftig draufzahlen, ist jetzt der Moment, Verkaufspreise oder Versandkosten anzupassen. Wie Sie Preisanpassungen gegenüber Kunden souverän kommunizieren, lesen Sie in unserem Ratgeber Preise erhöhen 2026.
Einen umfassenderen Überblick über alle Neuerungen im eBay-Verkauf finden Sie in unserem Beitrag eBay-Verkauf 2026: Die wichtigsten Änderungen für gewerbliche Händler. Parallel zur Provision ändert eBay auch die Auszahlungsregeln – dazu lohnt der Blick in eBay-Zahlungsbedingungen ab Juli 2026. Und wer vergleichen will, wie es bei anderen Marktplätzen läuft, findet die Gegenüberstellung unter Amazon-Gebühren 2026.
PepperTools Cloud Office – eBay Import
Geänderte Gebühren bedeuten auch geänderte Beträge in Ihrer Buchhaltung. Je sauberer Ihre Verkäufe und Auszahlungen erfasst sind, desto leichter behalten Sie Ihre echte Marge im Blick – und genau dafür gibt es in PepperTools Cloud Office den eBay-Import.
Über unseren eBay-Connector lesen Sie Ihre eBay-Bestellungen direkt in PepperTools Cloud Office ein und verarbeiten sie zu rechtsgültigen Rechnungen, die Sie anschließend an Ihre Kunden versenden. Sie müssen also keine Bestellungen mehr von Hand abtippen: Aus dem importierten Verkauf wird mit wenigen Klicks ein vollwertiger Beleg.
Bestellungen desselben Kunden lassen sich beim Import auf Wunsch zusammenfassen – statt mehrerer Einzelrechnungen erstellen Sie eine gemeinsame Rechnung pro Kunde. Das spart Aufwand und sorgt für eine übersichtlichere Belegablage.
Jede erstellte Rechnung wird auf einem S3-Object-Storage archiviert und dort unveränderbar abgelegt. So bleibt Ihr Belegbestand revisionssicher nachvollziehbar, ohne dass Sie sich um die Archivierung kümmern müssen. Mehr zum eBay-Import und den weiteren Funktionen finden Sie unter www.office1.cloud.
Häufige Fragen (FAQ)
Rechnet eBay die Provision vom Netto- oder vom Bruttobetrag? Vom Brutto. eBay berechnet die Verkaufsprovision auf den Gesamtbetrag der Transaktion – also auf den vollen Betrag inklusive Versandkosten und Umsatzsteuer, den der Käufer zahlt.
Gilt der 5-%-Satz für alle gebrauchten Artikel? Nein. Der reduzierte Satz von 5 % gilt für gebrauchte, generalüberholte und refurbished Artikel in ausgewählten Kategorien. Maßgeblich sind die korrekte Kategorie und der korrekt angegebene Artikelzustand.
Bleibt die Bestellgebühr bestehen? Ja. Zusätzlich zum Prozentsatz fallen 0,35 € pro Bestellung an, bei Bestellungen über 10,00 € sind es 0,45 €.
Wird Refurbished-Verkauf jetzt immer günstiger? Im niedrigen und mittleren Preissegment in der Regel ja. Bei hohen Verkaufspreisen – besonders mit kostenpflichtigem eBay-Shop und niedriger alter Staffelgrenze – kann der neue 5-%-Satz teurer sein als die bisherige Staffel. Rechnen Sie Ihre konkreten Artikel durch.
Ab wann gelten die neuen Sätze? Ab dem 1. Juli 2026 für Angebote in den betroffenen Kategorien.
Fazit
Die eBay-Gebührenreform zum 1. Juli 2026 macht die Provision einfacher, aber nicht automatisch billiger. Refurbished- und Gebrauchtware-Händler profitieren im mittleren Preissegment deutlich vom 5-%-Satz; bei Neuware und bei hochpreisigen Artikeln kann es dagegen teurer werden. Entscheidend ist, dass Sie vom richtigen Betrag rechnen – nämlich vom Bruttogesamtbetrag inklusive Versand und Umsatzsteuer plus Bestellgebühr. Wer seine Bestseller jetzt einmal sauber durchrechnet und Preise dort anpasst, wo es nötig ist, geht der Reform gelassen entgegen.
Quellen
- eBay Verkäuferportal – Gebührenänderungen (Juni 2026)
- eBay Hilfe – Gebühren für gewerbliche Verkäufer
- Händlerbund / OHN – eBay ändert Gebühren: Was teurer wird und was günstiger
Stand: Juni 2026. Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die jeweils gültigen eBay-Gebührenseiten und die für Ihre Artikel konkret zutreffende Kategorie.
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