Google-Bewertungen 2026: Diese Praktiken sind jetzt verboten

Google-Bewertungen 2026: Diese Praktiken sind jetzt verboten

Google hat im April 2026 die Richtlinien für Bewertungen im Unternehmensprofil deutlich verschärft. Was viele Selbstständige seit Jahren ganz selbstverständlich tun, kann ab sofort dazu führen, dass Bewertungen verschwinden oder das Profil zeitweise gesperrt wird. Dieser Beitrag zeigt Ihnen, was konkret nicht mehr erlaubt ist — und wie Sie trotzdem regelmäßig neue, ehrliche Bewertungen bekommen.

Inhaltsverzeichnis

Google Bewertungen 2026

Was Google im April 2026 geändert hat

Am 16. und 17. April 2026 hat Google die Richtlinien für das Google Business Profile in zwei Schritten überarbeitet. Inhaltlich ging es um Bewertungen: Welche Aufforderungen sind zulässig, was gilt als Manipulation? Technisch hat Google gleichzeitig die Erkennungsmodelle umgestellt — laut Google laufen sie jetzt über Gemini, das Sprachmodell des Konzerns. Wiederkehrende Muster, identische Formulierungen oder auffällige Bewertungs-Wellen werden automatisch erkannt und entfernt, oft ohne Hinweis an Sie als Profilinhaber.

Das ist keine reine Kosmetik: Die offizielle Google-Hilfe zu „Verbotene und eingeschränkte Inhalte" wurde um konkrete Beispiele ergänzt, und die Liste möglicher Profil-Beschränkungen ist klarer formuliert. Für Sie heißt das: Manches, was bisher in einer Grauzone lag, ist jetzt eindeutig verboten.

Diese 5 Praktiken sind jetzt verboten

Die wichtigsten neuen oder verschärften Verbote im Überblick:

1. Bewertungen gegen Anreize

Rabatte, Gratis-Produkte, Treuepunkte, Verlosungen oder kleine Geschenke „für eine kurze 5-Sterne-Bewertung" sind verboten — und zwar auch dann, wenn Sie nicht ausdrücklich nach einer positiven Bewertung fragen. Das Verbot gilt ebenso, wenn Sie einem unzufriedenen Kunden etwas anbieten, damit er eine schlechte Bewertung ändert oder löscht.

2. Bewertungs-Quoten für Mitarbeiter

Wenn Sie Angestellte haben, dürfen Sie ihnen keine Vorgabe machen, wie viele Bewertungen sie „bringen" sollen. Auch Boni, Provisionen oder Wettbewerbe nach dem Motto „Wer die meisten Google-Bewertungen einsammelt, gewinnt …" fallen unter das Verbot. Google hat das in der überarbeiteten Richtlinie ausdrücklich aufgenommen.

3. Mitarbeiter-Namen in Bewertungen forcieren

Den Kunden aktiv zu bitten, den Vornamen der Friseurin, des Monteurs oder der Beraterin in die Bewertung zu schreiben („Schreiben Sie gerne, dass Sarah Ihnen geholfen hat") gilt jetzt explizit als unzulässige Inhaltslenkung. Schreibt der Kunde den Namen von sich aus, ist das natürlich weiter völlig in Ordnung.

4. Druck im Laden oder vor Ort

Tablets oder Kioske im Eingangsbereich, an denen Kunden direkt nach dem Termin zur Bewertung „eingeladen" werden, sind in dieser Form nicht mehr zulässig. Google sieht in der unmittelbaren Aufforderung vor Ort einen unangemessenen Druck. Geräte, die mehrere Kunden hintereinander nutzen, gelten ohnehin als auffälliges Muster.

5. Review Gating

Damit ist gemeint: Kunden vorab fragen, ob sie zufrieden sind, und nur die Zufriedenen auf Google leiten — während Unzufriedene auf ein internes Feedback-Formular umgelenkt werden. Diese Praxis war schon länger problematisch, ist jetzt aber eindeutig als Verstoß gegen die Fake-Engagement-Regeln markiert.

Was bleibt erlaubt

Die gute Nachricht: Sie dürfen weiterhin aktiv um Bewertungen bitten. Erlaubt sind unter anderem:

  • Eine freundliche Bitte um eine Bewertung per E-Mail oder SMS nach Abschluss der Leistung
  • Ein Link oder QR-Code auf der Rechnung, dem Angebot oder der Lieferbestätigung
  • Eine Visitenkarte mit dem QR-Code zum Profil
  • Ein kurzer Hinweis am Ende eines Telefonats oder Termins, dass Sie sich über eine ehrliche Rückmeldung freuen
  • Standardisierte Vorlagen für die Bitte um Bewertung — solange sie keine Inhalte vorgeben und keinen Anreiz versprechen

Die Faustregel: Sie dürfen fragen, aber Sie dürfen weder steuern, was drinsteht, noch bezahlen, dass es drinsteht. Lesen Sie mehr zur rechtssicheren Sammlung in unserem Beitrag Kundenbewertungen sammeln 2026: So funktioniert es rechtssicher.

Was passiert, wenn Sie gegen die Regeln verstoßen

Wenn die Erkennungsmodelle bei Ihrem Profil auffällige Muster sehen, geht Google in der Regel stufenweise vor:

  • Einzelne Bewertungen werden ohne Vorwarnung entfernt. Sie merken das nur an einer plötzlich gesunkenen Bewertungszahl.
  • Bei wiederholten Auffälligkeiten kann das Profil zeitweise keine neuen Bewertungen mehr empfangen.
  • Im schlimmsten Fall werden bestehende Bewertungen für eine bestimmte Zeit ausgeblendet, und Nutzern wird im Profil ein Hinweis-Banner angezeigt, dass es zuletzt verdächtige Aktivität gab.
  • Verstöße gegen die Rating-Manipulation-Policy können laut Google bis zur Sperrung des Profils führen.

Was heißt das für Sie? Sie verlieren im Worst Case nicht nur die fragwürdigen Bewertungen, sondern auch die ehrlichen, die in den auffälligen Cluster geraten — und der Hinweis-Banner ist für jeden potenziellen Kunden sichtbar.

Praxis-Beispiel: Friseursalon mit Bewertungs-Tablet

Stellen Sie sich einen kleinen Salon vor. Bisher gab es ein Tablet an der Kasse, auf dem Kunden direkt nach dem Bezahlen eine Bewertung hinterlassen sollten. Wer eine 5-Sterne-Bewertung schrieb, in der die Stylistin namentlich erwähnt wurde, bekam einen Pflegegutschein über fünf Euro. Drei Probleme nach dem April-2026-Update:

  1. Tablet vor Ort: Druck-Praxis, gilt nicht mehr als zulässig.
  2. Namensnennung wird gefordert: Inhaltslenkung, ebenfalls verboten.
  3. Gutschein als Anreiz: klarer Verstoß gegen das Verbot von Incentives.

So lässt sich das umstellen, ohne die Bewertungs-Strategie aufzugeben: Der Salon schickt am Abend nach dem Termin eine kurze SMS mit einem Bewertungs-Link, ohne Bonus, ohne Vorgabe zur Stylistin. Wer den Termin per Rechnung über die Buchhaltungssoftware abrechnet, kann den Link auf die Rechnung drucken lassen. Ergebnis: weniger Bewertungen pro Woche, aber stabiler, weil sie nicht im Filter hängen bleiben.

So passen Sie Ihre Bewertungs-Strategie jetzt an

Vier konkrete Schritte für die kommenden Tage:

  1. Anreize streichen. Prüfen Sie alle Kanäle — Newsletter, Kassenbon, Wartezimmer-Aushang — und entfernen Sie jeden Hinweis auf Rabatte oder Geschenke für Bewertungen.
  2. Bewertungsskripte entschärfen. Wenn Sie Vorlagen für die Bitte um eine Bewertung nutzen, streichen Sie konkrete Inhaltsvorgaben („Bitte erwähnen Sie X"). Stattdessen reicht „Wir freuen uns über Ihr ehrliches Feedback".
  3. Vor-Ort-Geräte überdenken. Wenn Sie ein Tablet oder einen Kiosk für Bewertungen einsetzen, verlagern Sie die Bitte um Bewertung in die Nachkommunikation per E-Mail oder SMS — zeitversetzt, nicht im Laden direkt nach Zahlung.
  4. Bewertungs-Link in den Beleg-Workflow integrieren. Auf jeder Rechnung oder Auftragsbestätigung kann ein dezenter Hinweis stehen: „Zufrieden? Über Ihre Bewertung freuen wir uns: [Link]". Damit haben Sie kein Quoten- und kein Vor-Ort-Problem. In den Rechnungen und Angeboten von PepperTools können Sie einen festen Bewertungs-Link in die Belegvorlage einbauen.

Wenn Sie als lokaler Dienstleister gerade erst mit dem Google Business Profile starten, hilft Ihnen unser Praxis-Guide für Handwerker bei den Grundlagen.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich Kunden in einer E-Mail nach einer Bewertung fragen?

Ja. Die freundliche Bitte um eine Bewertung per E-Mail, SMS oder Brief bleibt erlaubt — solange Sie keinen Anreiz dranhängen und keine Inhalte vorgeben.

Was ist mit Visitenkarten oder QR-Codes auf der Rechnung?

Erlaubt. Ein QR-Code, der auf Ihr Bewertungsprofil führt, ist nicht verboten. Verboten ist erst, wenn der Kunde vor Ort unter Druck gesetzt wird oder eine Belohnung erhält.

Werden alte Bewertungen rückwirkend entfernt?

Bewertungen, die unter den verschärften Erkennungsmustern auffallen, können auch nachträglich entfernt werden. Wenn ein Profil über Jahre 5-Sterne-Bewertungen mit ähnlichem Wortlaut gesammelt hat, ist das jetzt riskanter als früher.

Was ist der Unterschied zwischen Bitten und Druck ausüben?

Sie dürfen den Kunden hinweisen, dass Sie sich über eine Bewertung freuen. Druck entsteht nach Auffassung von Google, wenn Sie ihn vor Ort am Gerät dazu „einladen", die Bewertung gleich abzugeben, oder wenn Mitarbeitende stehen bleiben, bis er fertig ist.

Was tun, wenn Bewertungen plötzlich verschwinden?

Prüfen Sie zuerst, ob im Profil eine Meldung zu Verstößen erscheint. Wenn ja, passen Sie Ihre Vorgehensweise an die neuen Regeln an. Sie können in der Google Business Profile Hilfe einen Antrag auf Überprüfung stellen, aber realistisch ist: Bewertungen, die der Algorithmus als unecht einstuft, kommen meist nicht zurück.

Fazit

Das April-2026-Update macht das Sammeln von Google-Bewertungen nicht unmöglich, aber unbequemer. Wer bisher mit Anreizen, Tablets im Laden oder Mitarbeiter-Quoten gearbeitet hat, sollte diese Praktiken in den nächsten Tagen abstellen — sonst ist das Risiko hoch, dass Bewertungen entfernt werden oder das Profil eingeschränkt wird. Saubere Alternativen gibt es genug: ein QR-Code auf der Rechnung, eine kurze E-Mail nach dem Termin, ein dezenter Hinweis auf Visitenkarte oder Auftragsbestätigung. PepperTools-Nutzer können den Bewertungs-Link direkt in ihre Rechnungs- und Angebotsvorlagen integrieren — und damit Bewertungen einsammeln, ohne mit Google ins Gehege zu kommen.

Quellen

  1. Google Business Profile Hilfe — Verbotene und eingeschränkte Inhalte — Offizielle Übersicht über die aktuelle Policy, einschließlich der verschärften Regeln zu Bewertungen.
  2. Google Business Profile Hilfe — Übersicht der Richtlinien — Offizielle Zusammenfassung aller Profil-Richtlinien.
  3. Google Business Profile Hilfe — Beschränkungen bei Richtlinienverstößen — Offizielle Beschreibung möglicher Sanktionen vom Ausblenden einzelner Bewertungen bis zur Profilsperre.
  4. Google Business Profile Hilfe — Fehlende oder verzögerte Bewertungen — Was zu tun ist, wenn Bewertungen verschwinden, und welche Ursachen Google nennt.
  5. Search Engine Land — Google Business Profile testet KI-Antworten auf Bewertungen — Hintergrund zum Einsatz von Gemini im Bewertungs-Workflow.

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