Abgabefristen 2026: Bis wann die Steuererklärungen für 2025 beim Finanzamt sein müssen
Für das Steuerjahr 2025 gelten wieder die regulären Abgabefristen – die verlängerten Corona-Fristen sind ausgelaufen. Wer seine Steuererklärung selbst macht, muss sie bis zum 31. Juli 2026 einreichen. Mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein verlängert sich die Frist auf den 1. März 2027 (der reguläre Stichtag 28. Februar 2027 fällt auf einen Sonntag).
Welche Erklärungen das betrifft. Für Selbstständige gilt die Frist nicht nur für die Einkommensteuererklärung, sondern auch für die Umsatzsteuer-Jahreserklärung und – bei Gewerbebetrieben – die Gewerbesteuererklärung. Selbstständige sind zur Abgabe verpflichtet (Pflichtveranlagung) und müssen elektronisch übermitteln, in der Regel über ELSTER.

Die beiden Fristen im Überblick:
- Ohne steuerliche Beratung: 31. Juli 2026 (für den Veranlagungszeitraum 2025).
- Mit Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein: 1. März 2027 (automatisch verlängert, kein Antrag nötig).
Sonderfall Kleinunternehmer. Seit dem Veranlagungszeitraum 2024 müssen Kleinunternehmer nach § 19 UStG grundsätzlich keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung mehr abgeben. Ausnahme: wenn das Finanzamt ausdrücklich dazu auffordert. Die Einkommensteuererklärung bleibt davon unberührt und ist weiterhin fristgerecht abzugeben. Details zur Regelung im Beitrag Kleinunternehmerregelung 2026.
Wenn die Zeit nicht reicht. Eine Fristverlängerung ist möglich: ein formloser Antrag beim Finanzamt vor Fristablauf, mit kurzer Begründung (z. B. fehlende Unterlagen, Krankheit). Wird die Erklärung ohne Verlängerung zu spät eingereicht, kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag festsetzen – mindestens 25 Euro je angefangenem Monat (§ 152 AO).
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- Erstattung immer im Blick: Sie sehen jederzeit, wie hoch Ihre voraussichtliche Erstattung (oder Nachzahlung) ausfällt.
- Zahlen erst beim Absenden: Das Ausfüllen und Durchrechnen ist kostenlos – bezahlt wird erst, wenn Sie die Steuererklärung wirklich abschicken wollen.
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- Freiwillig lohnt sich fast immer: Wer gar nicht abgeben muss, kann freiwillig bis zu vier Jahre rückwirkend einreichen – und bekommt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt rund 1.000 Euro zurück. Die vier Jahre durchzuprüfen kostet mit der geführten Eingabe oft nur einen Nachmittag. Ehrlich gefragt: Wo sonst verdienen Sie in so kurzer Zeit so viel Geld?
Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall konsultieren Sie bitte einen Steuerberater. Maßgeblich sind die Angaben Ihres Finanzamts. Stand: 20. Juni 2026.
Quellen
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