GPSR 2026: So vermeiden Etsy- und eBay-Händler Listing-Sperren

GPSR 2026: So vermeiden Etsy- und eBay-Händler Listing-Sperren

Seit dem 19. Februar 2026 ist die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) in Deutschland voll wirksam. Wer auf Etsy, eBay oder Amazon verkauft, muss in jedem Angebot bestimmte Pflichtangaben einblenden — sonst drohen Listing-Sperren und Bußgelder bis 100.000 €. Dieser Praxis-Guide zeigt, was wirklich nötig ist.

Inhaltsverzeichnis

Was ist die GPSR — und wer ist betroffen?

Die General Product Safety Regulation (GPSR), Verordnung (EU) 2023/988, löst in der EU die alte Richtlinie zur Produktsicherheit ab. EU-weit gilt sie seit dem 13. Dezember 2024. In Deutschland wurde das nationale Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) angepasst und ist seit dem 19. Februar 2026 vollständig wirksam. Zuständige Marktüberwachungsbehörde im Bund ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), durchgesetzt wird zusätzlich von den Ländern.

Betroffen sind nicht nur große Marken. Die GPSR adressiert ausdrücklich Hersteller, Importeure, Händler und Online-Marktplätze. Auch Kleinunternehmer nach § 19 UStG, nebenberufliche Etsy-Verkäufer und gewerbliche eBay-Anbieter müssen die Regeln erfüllen, sobald sie Verbraucherprodukte in der EU anbieten. Eine Bagatellgrenze nach Umsatz oder Stückzahl gibt es nicht.

Was heißt das für Sie? Sobald Sie ein physisches Produkt für Endverbraucher verkaufen — vom Holzbrett über die Bluetooth-Lampe bis zur gehäkelten Mütze — fallen Sie unter die GPSR.

Diese Angaben gehören 2026 in jedes Listing

Artikel 19 GPSR verlangt im Fernabsatz konkrete Pflichtangaben, die der Käufer schon vor dem Kauf sieht. Konkret gehören in jedes Online-Angebot:

  • Name und gegebenenfalls eingetragener Handelsname oder die Marke des Herstellers
  • Postanschrift und elektronische Kontaktadresse (in der Regel E-Mail) des Herstellers
  • Angaben zur Identifizierung des Produkts: Bezeichnung, Typ, Modell- oder Artikelnummer, sowie Foto
  • Falls relevant: Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache

Wenn der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU hat, kommt ein weiterer Block dazu: Name, Postanschrift und elektronische Adresse der sogenannten verantwortlichen Person in der EU (Artikel 16 GPSR). Diese Rolle kann der EU-Importeur, ein bevollmächtigter Vertreter oder ein Fulfillment-Dienstleister übernehmen, der die Produkte in der EU lagert und versendet.

Was heißt das für Sie? Wenn Sie als Solo-Selbstständige Ihre eigenen Produkte herstellen und in Deutschland verkaufen, geben Sie schlicht Ihre eigenen Firmendaten an. Wenn Sie Ware aus China, Großbritannien oder den USA importieren, brauchen Sie eine verantwortliche Person in der EU — sonst dürfen die Produkte nicht angeboten werden.

So setzen Sie die GPSR auf Etsy, eBay und Amazon um

Alle drei großen Marktplätze haben 2025 und 2026 eigene Eingabefelder für GPSR-Daten eingeführt. Die Formulare unterscheiden sich, das Prinzip ist gleich.

Auf eBay finden Sie die GPSR-Felder im Verkäuferportal unter dem Bereich für regulatorische Kontaktdaten und Verantwortlichkeiten. Tragen Sie hier Hersteller-Kontakt und gegebenenfalls die verantwortliche Person ein. eBay erlaubt, die Angaben einmal zu hinterlegen und auf alle Listings anzuwenden.

Etsy fragt die Produktsicherheits-Angaben direkt in den Artikeldetails ab. Im Etsy Seller Handbook und im Hilfebereich finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung; bei fehlenden Angaben blendet Etsy das Listing in der EU aus. Für Handmade-Verkäufer, die selbst Hersteller sind, ist das in wenigen Minuten erledigt — eigene Adresse, eigene E-Mail, fertig.

Amazon arbeitet mit der „Compliance Reference"-Verwaltung und verknüpft die GPSR-Daten mit den ASINs. Wer als Eigenmarke verkauft (Private Label), muss die verantwortliche Person für EU-Importprodukte zwingend hinterlegen. Listings ohne Daten werden schrittweise deaktiviert.

Was heißt das für Sie? Planen Sie pro Plattform 30–60 Minuten Einarbeitung ein — die einmalige Hinterlegung der Stammdaten reicht für viele Artikel. Aufwändig wird es nur, wenn Sie Hunderte unterschiedliche Hersteller listen.

Praxis-Beispiel: Etsy-Verkäuferin mit handgemachten Kerzen

Maria betreibt nebenberuflich einen Etsy-Shop mit selbst gegossenen Sojawachs-Kerzen. Sie ist Kleinunternehmerin nach § 19 UStG, verschickt 30–50 Pakete im Monat innerhalb Deutschlands und in einzelne EU-Länder.

Weil Maria die Kerzen selbst herstellt, ist sie Herstellerin im Sinne der GPSR. Sie trägt in den Etsy-Produktdetails ihren Klarnamen, ihre vollständige Postanschrift und eine E-Mail-Adresse ein. Zusätzlich ergänzt sie pro Produkt einen kurzen Sicherheitshinweis („Brennende Kerze nie unbeaufsichtigt lassen, Mindestabstand 30 cm zu brennbaren Materialien") und ein Foto, das die Kerze klar identifizierbar zeigt. Damit ist Maria GPSR-konform.

Was heißt das für Sie? Wer ausschließlich selbst herstellt und im Inland oder EU-weit verkauft, kommt in der Regel mit den eigenen Stammdaten und einem klaren Sicherheitshinweis pro Produktkategorie aus.

Was passiert, wenn Sie nichts tun?

Die GPSR sieht für Online-Marktplätze in Artikel 22 ausdrücklich vor, dass Plattformen Angebote sperren oder entfernen müssen, wenn Pflichtangaben fehlen oder ungültig sind. Amazon, eBay und Etsy machen davon Gebrauch und blenden 2026 reihenweise Listings aus.

Hinzu kommen Bußgelder. Das deutsche Produktsicherheitsgesetz sieht für Verstöße Geldbußen vor — je nach Schwere der Ordnungswidrigkeit bis zu 10.000 € oder in qualifizierten Fällen bis zu 100.000 € (vgl. § 28 ProdSG). Auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber sind möglich, da fehlende Pflichtangaben als unlautere Handlung gewertet werden können.

Was heißt das für Sie? Selbst wenn Sie aktuell unter dem Radar fliegen — sobald ein Listing gesperrt wird oder eine Abmahnung im Briefkasten liegt, kostet die Reaktion mehr Zeit und Geld als die einmalige Einrichtung der GPSR-Daten.

In fünf Schritten zur GPSR-Konformität

  1. Klären Sie Ihre Rolle: Sind Sie Hersteller (eigene Produkte), Importeur (Ware aus Nicht-EU-Land) oder Händler (Weiterverkauf von EU-Ware)? Daraus ergeben sich Ihre konkreten Pflichten.
  2. Sammeln Sie die Stammdaten: vollständige Firmenadresse, E-Mail-Kontakt und gegebenenfalls die Daten der verantwortlichen Person in der EU.
  3. Tragen Sie die Daten in allen relevanten Marktplätzen ein — eBay, Etsy, Amazon, gegebenenfalls Otto, Kaufland oder Ihrem eigenen Shop.
  4. Prüfen Sie jedes Produkt auf einen Sicherheitshinweis. Für Spielzeug, Elektrogeräte, Kerzen, Kosmetik und alles mit Verletzungspotenzial ist ein klarer Hinweis Pflicht.
  5. Dokumentieren Sie intern, was Sie tun: kurze technische Beschreibung pro Produkt, Bezugsquellen, Produktfotos. Im Ernstfall einer Marktüberwachungsanfrage zählt diese Dokumentation.

Die zentrale Verwaltung von Lieferanten-Kontaktdaten, Produktbeschreibungen und Belegen ist genau das, wofür Tools wie PepperTools Lieferantenbestellungen und das integrierte Dokumentenmanagement gedacht sind.

Häufig gestellte Fragen

Gilt die GPSR auch für mich als Kleinunternehmer?

Ja. Die GPSR kennt keine Umsatz- oder Größengrenze. Sobald Sie ein Verbraucherprodukt in der EU anbieten, gelten die Pflichten — unabhängig davon, ob Sie als Kleinunternehmer nach § 19 UStG geführt werden oder umsatzsteuerpflichtig sind.

Sind digitale Produkte oder Downloads betroffen?

Nein. Die GPSR gilt für physische Verbraucherprodukte. Digitale Inhalte, reine Dienstleistungen oder Software ohne Träger fallen nicht darunter. Wer einen E-Book-Shop betreibt, hat keine GPSR-Pflichten.

Reicht ein Impressum auf der Shop-Seite aus?

Nein. Die Pflichtangaben müssen sichtbar im Angebot selbst stehen — bei jedem einzelnen Produktlisting, nicht nur im Impressum. Marktplätze setzen das technisch über eigene Felder um.

Was ist eine „verantwortliche Person in der EU"?

Eine in der EU ansässige natürliche oder juristische Person, die für die Marktüberwachungsbehörden ansprechbar ist. Diese Rolle kann der EU-Importeur, ein bevollmächtigter Vertreter oder ein Fulfillment-Dienstleister übernehmen. Ohne sie dürfen Produkte aus Nicht-EU-Ländern nicht angeboten werden.

Muss ich auch für Bestandsartikel die Daten nachpflegen?

Ja, sobald die Produkte weiter angeboten werden. Reine Restposten, die noch vor dem 13. Dezember 2024 in Verkehr gebracht wurden, profitieren von einer Übergangsregelung — neue Listings müssen ab sofort konform sein.

Fazit

Die GPSR ist kein theoretisches EU-Papier mehr, sondern ein konkretes Compliance-Thema, das 2026 auf Marktplätzen durchgesetzt wird. Wer als Etsy-, eBay- oder Amazon-Händler die Pflichtangaben in Ruhe einpflegt, vermeidet Sperren, Abmahnungen und Bußgelder. Eine saubere Dokumentation von Lieferanten- und Produktdaten — wie sie in der PepperTools Office Cloud angelegt ist — macht den Prozess deutlich entspannter. Wenn Sie ähnliche EU-Regeln im E-Commerce-Alltag interessieren, lesen Sie auch unsere Praxis-Beiträge zur Verpackungsverordnung PPWR 2026 und zu den eBay-Änderungen 2026 für gewerbliche Händler.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2023/988 — General Product Safety Regulation (BAuA) — Offizielle FAQ der zuständigen Bundesanstalt zur GPSR und Rückrufmanagement.
  2. BAuA — Produktsicherheitsgesetz — Übersicht der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Umsetzung des ProdSG in Deutschland.
  3. IHK Köln — Die GPSR: Neue Regeln bei Produktkennzeichnungen — Praxisleitfaden der IHK zur Umsetzung der Produktsicherheitsverordnung.
  4. IHK München — FAQ zur neuen Produktsicherheitsverordnung — Häufige Fragen aus Sicht von kleinen und mittleren Unternehmen.
  5. ZDH — Produktsicherheitsverordnung (GPSR): Folgen für Betriebe — Bewertung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks für Handwerksbetriebe.
  6. eBay — Bereitstellung von Kontaktdaten und Benennung von Verantwortlichen — Offizielle eBay-Anleitung für GPSR-Eintragungen im Verkäuferportal.
  7. eBay — Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR) — Übersicht der Pflichten und Hilfen im eBay-Verkäuferportal.
  8. Etsy Help — General Product Safety Regulation (GPSR) — Offizielle Etsy-Hilfeseite mit Schritt-für-Schritt-Anleitung.
  9. Etsy Seller Handbook — Selling Consumer Products to Europe Under the GPSR — Praxis-Leitfaden für Etsy-Verkäufer im EU-Verkauf.

Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung dar. Für Ihren individuellen Fall konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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