zur Easy Invoice Cloud
PepperTools Ratgeber
Rechnung & Buchhaltung Neu

Skonto auf der Rechnung: Formulierung, Frist und Umsatzsteuer

Ein Kunde zieht Skonto, obwohl er längst zu spät dran war – und beim Blick auf Ihre Rechnung merken Sie, dass Ihre Formulierung das gar nicht eindeutig regelt.

Skonto auf der Rechnung: Formulierung, Frist und Umsatzsteuer

Skonto ist freiwillig. Kein Gesetz verpflichtet Sie, einen Nachlass für schnelle Zahlung anzubieten. Wenn Sie es tun, entscheiden zwei Angaben darüber, ob Sie später streiten: ab wann die Frist läuft und was als rechtzeitige Zahlung gilt. Beides sollten Sie ausdrücklich hinschreiben, denn ohne klare Formulierung landet die Frage bei der Auslegung – und die fällt nicht zwingend zu Ihren Gunsten aus. Zieht der Kunde das Skonto tatsächlich, mindert sich Ihr Entgelt, und die Umsatzsteuer korrigieren Sie erst in diesem Moment.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung. Bei Zweifeln zu Ihrem konkreten Fall fragen Sie Ihre Steuerberatung.

Inhaltsverzeichnis

  1. Muss ich Skonto überhaupt anbieten?
  2. Was Skonto Sie kostet: die Rechnung, die kaum jemand macht
  3. Rechnungsdatum oder Eingangsdatum: ab wann läuft die Frist?
  4. Wann ist die Zahlung rechtzeitig: Überweisung oder Gutschrift?
  5. Die Formulierung, die beide Fragen klärt
  6. Skonto berechnen: ein Beispiel zum Nachrechnen
  7. Der Kunde zieht Skonto: was wird aus der Umsatzsteuer?
  8. Der Kunde zieht Skonto, obwohl er zu spät war
  9. Häufige Fragen

Muss ich Skonto überhaupt anbieten?

Nein. Skonto ist ein Angebot, keine Pflicht. Sie sagen dem Kunden: Wenn du früher zahlst, darfst du weniger überweisen. Nimmt er das Angebot nicht an, zahlt er den vollen Betrag zum vereinbarten Zahlungsziel.

Umgekehrt heißt das auch: Ein Kunde darf Skonto nicht einfach abziehen, nur weil er schnell gezahlt hat. Er darf es nur, wenn Sie es angeboten haben oder es im Vertrag steht. In manchen Branchen – Bau, Großhandel, Handwerk – ist Skonto so verbreitet, dass Kunden es trotzdem abziehen. Rechtlich zulässig macht Gewohnheit das nicht.

Der Grund, warum viele es trotzdem anbieten: Skonto zieht Zahlungen vor. Wer knapp bei Kasse ist und regelmäßig auf Geld wartet, kauft sich damit Liquidität. Was dieser Kauf kostet, rechnet allerdings kaum jemand aus – dazu gleich mehr. Wenn Sie Zahlungsziele und Skontostufen nicht bei jeder Rechnung neu tippen wollen, hinterlegen Sie sie einmal im Rechnungsprogramm und wählen sie pro Beleg aus; das Fälligkeitsdatum rechnet das Programm dann selbst aus.

Was Skonto Sie kostet: die Rechnung, die kaum jemand macht

Skonto fühlt sich klein an. „2 Prozent, das ist doch nichts." Auf das Jahr gerechnet ist es sehr viel, weil Sie die zwei Prozent für eine kurze Zeitspanne bezahlen.

Die überschlägige Formel:

Skontosatz × 360 ÷ (Zahlungsziel − Skontofrist) = Jahreszins in Prozent

Ihr AngebotZeitgewinnDas kostet Sie im Jahr
2 % bei 10 Tagen, sonst 30 Tage netto20 Tagerund 36 %
3 % bei 14 Tagen, sonst 30 Tage netto16 Tagerund 68 %
2 % bei 8 Tagen, sonst 14 Tage netto6 Tagerund 120 %
3 % bei 10 Tagen, sonst 60 Tage netto50 Tagerund 22 %

Zum Vergleich: Ein Kontokorrentkredit bei der Bank kostet üblicherweise einen niedrigen bis mittleren einstelligen bis knapp zweistelligen Prozentsatz im Jahr. Skonto ist damit fast immer die teuerste Art, an Geld zu kommen.

Zwei Schlüsse daraus. Erstens: Je kürzer der Abstand zwischen Skontofrist und Zahlungsziel, desto teurer wird es für Sie – „2 % in 8 Tagen, netto 14 Tage" ist ein schlechtes Geschäft. Zweitens: Wenn Sie selbst eine Rechnung mit Skonto bekommen, lohnt sich das Ziehen fast immer, notfalls über den Dispo.

Was ist üblich? Verbreitet sind 2 bis 3 Prozent bei einer Frist von 7 bis 14 Tagen. Das ist allerdings nur eine Beobachtung aus der Praxis, keine Regel – niemand hindert Sie an 1 Prozent. Bevor Sie sich für einen Satz entscheiden, setzen Sie ihn in die Formel oben ein und schauen, was er Sie tatsächlich kostet.

Die Rechnung ist überschlägig, sie ignoriert Zinseszins und rechnet mit 360 Tagen. Für die Entscheidung reicht sie.

Rechnungsdatum oder Eingangsdatum: ab wann läuft die Frist?

Das ist die meistgestellte Frage zum Thema – und die, bei der die meisten Rechnungen ungenau sind. „3 % Skonto innerhalb von 10 Tagen" sagt nämlich nicht, ab wann diese zehn Tage laufen.

Haben Sie nichts weiter vereinbart, spricht die überwiegende Ansicht dafür, dass die Frist mit dem Zugang der Rechnung beim Kunden beginnt, nicht mit dem Datum, das Sie daraufgeschrieben haben. Die Begründung ist einleuchtend: Sonst hätten Sie es in der Hand, die Rechnung erst eine Woche später zu verschicken und die Skontofrist damit praktisch auszuhöhlen. Der Kunde soll die volle Frist zum Reagieren haben.

Das ist aber keine Regel, auf die Sie sich verlassen sollten, sondern eine Auslegung. Der sichere Weg ist banal und kostet nichts: Schreiben Sie den Bezugspunkt dazu. Sie dürfen ihn selbst wählen.

FormulierungFrist beginnt
„innerhalb von 10 Tagen"unklar, im Zweifel mit Zugang der Rechnung
„innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum"mit dem Datum auf der Rechnung
„innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungseingang"wenn die Rechnung beim Kunden ankommt
„bei Zahlungseingang bis zum 26.09.2026"am genannten Tag, ohne Rechenaufgabe

Die letzte Variante ist die praktischste: ein konkretes Datum statt einer Frist. Dann gibt es nichts auszulegen, und der Kunde muss nicht rechnen. Bei Rechnungen per E-Mail, die in der Regel am selben Tag ankommen, macht „ab Rechnungsdatum" ebenfalls wenig Ärger.

Wann ist die Zahlung rechtzeitig: Überweisung oder Gutschrift?

Die zweite Unschärfe, an der sich Streit entzündet: Der Kunde beauftragt die Überweisung am letzten Tag der Frist, das Geld ist zwei Tage später bei Ihnen. Hat er die Frist gewahrt?

Hier ist die Rechtslage nicht so eindeutig, wie viele Ratgeber tun. Ältere Rechtsprechung stellte darauf ab, dass der Schuldner rechtzeitig alles Erforderliche getan hat, also auf den Überweisungsauftrag. Der Europäische Gerichtshof hat 2008 für Geschäfte zwischen Unternehmen entschieden, dass es für die Rechtzeitigkeit einer Zahlung auf die Gutschrift auf dem Konto des Gläubigers ankommt (Urteil vom 3. April 2008, C-306/06). Dieses Urteil betraf den gesetzlichen Zahlungsverzug, nicht unmittelbar eine vertragliche Skontoabrede – für die gilt in erster Linie das, was Sie vereinbart haben.

Weil hier zwei Maßstäbe nebeneinanderstehen, gilt dasselbe wie beim Fristbeginn: Legen Sie es selbst fest, dann brauchen Sie die Diskussion nicht zu führen. „Bei Zahlungseingang bis zum …" ist eindeutig und aus Ihrer Sicht die sichere Variante, weil sie auf Ihr Konto abstellt und nicht auf einen Vorgang, den Sie nicht sehen können.

Die Formulierung, die beide Fragen klärt

So sieht der Block auf der Rechnung aus, wenn beide Fallstricke ausgeräumt sind:

Zahlungsbedingungen

Zahlbar ohne Abzug bis zum 12.10.2026.
Bei Zahlungseingang bis zum 22.09.2026 gewähren wir 2 % Skonto
auf den Rechnungsbetrag.

Drei Dinge stecken darin: ein konkretes Fälligkeitsdatum, ein konkretes Skontodatum und der Bezug auf den Zahlungseingang. Die erste Zeile ist Ihr normales Zahlungsziel – worauf es dabei ankommt und ab wann ein Kunde ohne Mahnung in Verzug gerät, steht in Zahlungsziel auf der Rechnung. Wer lieber mit Fristen als mit Datumsangaben arbeitet, schreibt:

Zahlbar innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
Bei Zahlungseingang innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum
2 % Skonto.

Wichtig für die Umsatzsteuer: Sie müssen den Skontobetrag nicht ausrechnen. Für die Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG genügt der Hinweis auf die Vereinbarung, also „2 % Skonto bei Zahlung bis …". Weder der Skontobetrag in Euro noch die darauf entfallende Steuer müssen auf dem Beleg stehen. Das steht so in den Verwaltungsanweisungen zur Umsatzsteuer und erspart Ihnen eine Rechenzeile.

Was Sie dagegen vermeiden sollten: Skonto von einer Bedingung abhängig zu machen, die der Kunde nicht steuern kann, etwa von einer Rechnungsprüfung auf Ihrer Seite. Bei vorformulierten Klauseln in Verträgen ist so etwas angreifbar; das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Klausel für unwirksam gehalten, die den Fristbeginn an die Prüfung durch den Architekten des Auftraggebers knüpfte (Beschluss vom 26. April 2022, 23 U 196/20).

Skonto berechnen: ein Beispiel zum Nachrechnen

Das Skonto wird vom Bruttobetrag abgezogen, also inklusive Umsatzsteuer. Ein Beispiel mit 2 Prozent:

PositionBetrag
Nettobetrag2.000,00 EUR
Umsatzsteuer 19 %380,00 EUR
Rechnungsbetrag brutto2.380,00 EUR
Skonto 2 % auf brutto47,60 EUR
Der Kunde überweist2.332,40 EUR

Für Ihre Buchhaltung zerfällt der Skontobetrag wieder in zwei Teile: 40,00 Euro weniger Entgelt und 7,60 Euro weniger Umsatzsteuer. Beides brauchen Sie im nächsten Abschnitt.

Wenn Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind, entfällt die Aufteilung: Es gibt keine Umsatzsteuer, also ziehen Sie die 2 Prozent schlicht vom Rechnungsbetrag ab. Wie die Rechnung dann aussieht, steht in Rechnung ohne Umsatzsteuer schreiben.

Der Kunde zieht Skonto: was wird aus der Umsatzsteuer?

Hier machen viele mehr Arbeit als nötig. Die drei wichtigsten Punkte:

Sie schreiben keine neue Rechnung. Die ursprüngliche Rechnung bleibt, wie sie ist. Skonto war von Anfang an angekündigt, der Beleg ist deshalb nicht falsch. Eine Korrektur- oder Stornorechnung brauchen Sie nur, wenn auf der Rechnung tatsächlich ein Fehler steht – dazu Rechnung korrigieren.

Sie korrigieren die Umsatzsteuer erst, wenn das Skonto gezogen wird. Bei Rechnungsstellung passiert nichts. Erst wenn der geminderte Betrag auf Ihrem Konto landet, hat sich die Bemessungsgrundlage geändert (§ 17 UStG). Im Beispiel oben melden Sie 7,60 Euro weniger Umsatzsteuer.

Die Korrektur gehört in den Zeitraum der Zahlung, nicht in den der Rechnung. Schreiben Sie die Rechnung im September und zahlt der Kunde im Oktober mit Skonto, korrigieren Sie in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Oktober. Sie müssen also keine bereits abgegebene Voranmeldung ändern.

Ihr Kunde macht auf seiner Seite dasselbe in die andere Richtung: Er zieht entsprechend weniger Vorsteuer. Darum müssen Sie sich nicht kümmern.

Versteuern Sie nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung), vereinfacht sich die Sache noch: Dort entsteht die Steuer ohnehin erst mit dem Geldeingang, und dann eben aus dem geminderten Betrag.

Der Kunde zieht Skonto, obwohl er zu spät war

Der häufigste Ärgerfall. Der Kunde überweist drei Wochen später und zieht trotzdem seine 2 Prozent ab.

Die Rechtslage ist hier klar: Die Voraussetzung für den Abzug war die rechtzeitige Zahlung. War sie nicht rechtzeitig, schuldet der Kunde den Restbetrag weiterhin. Ihre Forderung ist also nicht erloschen, sondern nur teilweise bezahlt.

In der Praxis hängt die Entscheidung weniger am Recht als am Aufwand. Bei 48 Euro Differenz und einem Kunden, der jedes Jahr für 20.000 Euro bestellt, ist eine freundliche Nachricht sinnvoller als eine Mahnung:

Ihre Zahlung vom 14.10. ist bei uns eingegangen, vielen Dank. Der Skontoabzug von 47,60 Euro war allerdings an einen Zahlungseingang bis zum 22.09. geknüpft. Wir bitten Sie daher, den offenen Restbetrag von 47,60 Euro zu überweisen.

Passiert das bei demselben Kunden wiederholt, sollten Sie reagieren, statt es hinzunehmen. Wer den Abzug jahrelang unwidersprochen stehen lässt, schwächt seine Position für die Zukunft. Zahlt der Kunde den Rest nicht, ist es eine normale offene Forderung: Mahnung schreiben.

Ein Grenzfall, der oft übersehen wird: Der Kunde zahlt rechtzeitig, aber nur einen Teil der Rechnung, und zieht darauf Skonto. Skonto setzt voraus, dass die Forderung vollständig beglichen wird. Bei einer Teilzahlung ist der Abzug daher in der Regel nicht gerechtfertigt – es sei denn, Sie haben Teilzahlungen mit Skonto ausdrücklich vereinbart.

Häufige Fragen

Wird Skonto vom Netto- oder vom Bruttobetrag abgezogen?

Vom Bruttobetrag, also einschließlich Umsatzsteuer. Der Kunde überweist den um den Skontosatz geminderten Rechnungsbetrag. In Ihrer Buchhaltung teilen Sie den Abzug danach wieder in Entgelt und Steuer auf.

Muss ich den Skontobetrag in Euro auf die Rechnung schreiben?

Nein. Der Hinweis „3 % Skonto bei Zahlung bis zum …" genügt für die Pflichtangabe nach § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 7 UStG. Ausrechnen dürfen Sie ihn, müssen es aber nicht.

Kann ich Skonto auch Privatkunden anbieten?

Ja, verboten ist es nicht. Üblich ist es vor allem zwischen Unternehmen. Bei Privatkunden bringt es selten etwas, weil dort ohnehin meist sofort oder per Vorkasse gezahlt wird.

Darf ich Skonto nachträglich streichen, wenn ein Kunde ständig zu spät zahlt?

Für künftige Rechnungen ja – Sie entscheiden bei jedem Beleg neu, ob und wie viel Skonto Sie einräumen. Eine bereits gestellte Rechnung können Sie dagegen nicht nachträglich verschärfen.

Was ist der Unterschied zwischen Skonto und Rabatt?

Der Rabatt ist ein Preisnachlass, der von vornherein feststeht und den Rechnungsbetrag selbst mindert. Skonto hängt dagegen am Zahlungszeitpunkt: Der Rechnungsbetrag bleibt, der Kunde darf nur weniger überweisen, wenn er früh zahlt. Deshalb steht Skonto in den Zahlungsbedingungen und nicht in den Positionen.

Quellen

Zahlungsziele und Skontostufen bei jeder Rechnung neu eintippen? Easy Invoice kostenlos testen – Sie hinterlegen Ihre Bedingungen einmal, und auf dem Beleg steht danach ein konkretes Datum statt einer Frist zum Nachrechnen.

Über den Autor

Charles Imilkowski

Softwareentwickler · PepperTools

Charles Imilkowski entwickelt und vertreibt seit 2014 mit seinem Unternehmen PepperTools eigene Software für Rechnungen und Buchhaltung. Daneben arbeitet er seit 2004 als Softwareentwickler, heute für mittelständische Unternehmen, und realisiert Schnittstellen zwischen ERP-Systemen wie SAP und Buchhaltungslösungen wie DATEV.

Rechnungen einfacher erledigen

Easy Invoice bündelt Angebote, Rechnungen und Kundenverwaltung in der Cloud.

Easy Invoice testen

Sprachversionen