zur Easy Invoice Cloud
PepperTools Ratgeber
Steuern & Recht

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständiger? Pflicht, existenziell und verzichtbar – für drei Betriebe durchgerechnet

Krankenversicherung ist Pflicht, Rentenversicherung nur für bestimmte Berufe, die Berufsgenossenschaft für jeden Betrieb. Alles andere entscheiden Sie selbst. Was ein Dachdecker, ein Programmierer und ein Café-Inhaber wirklich brauchen – und in welcher Reihenfolge Sie abschließen, wenn das Geld knapp ist.

Welche Versicherungen brauche ich als Selbstständiger? Pflicht, existenziell und verzichtbar – für drei Betriebe durchgerechnet

Gesetzlich vorgeschrieben ist erstaunlich wenig: eine Krankenversicherung, die Anmeldung Ihres Betriebs bei der Berufsgenossenschaft und – je nach Beruf – die gesetzliche Rentenversicherung. Alles andere ist freiwillig. Trotzdem gibt es eine freiwillige Versicherung, die Sie auch bei knappem Geld nicht weglassen sollten: die Betriebshaftpflicht. Sie kostet je nach Branche 80 bis 1.000 Euro im Jahr und ist die einzige, bei der ein einziger Schadensfall Ihr Privatvermögen treffen kann. Was Sie darüber hinaus brauchen, hängt weniger von Ihrer Rechtsform ab als von der Frage: Was passiert, wenn Sie drei Monate nicht arbeiten können – und wer haftet, wenn bei der Arbeit etwas kaputtgeht oder jemand verletzt wird?

Inhaltsverzeichnis

Was wirklich Pflicht ist – vier Punkte

1. Krankenversicherung – für jeden. Nach § 193 Absatz 3 VVG muss jede Person mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Als hauptberuflich Selbstständiger zahlen Sie den vollen Beitrag allein. In der gesetzlichen Kasse rechnet man Ihnen mindestens ein Einkommen von 1.318,33 Euro im Monat an, auch wenn Sie weniger verdienen – daraus ergibt sich 2026 ein Mindestbeitrag von rund 278 Euro monatlich für Kranken- und Pflegeversicherung. Nach oben ist bei der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 Euro Schluss. Dieser Mindestbeitrag ist der ermäßigte Satz – er enthält kein Krankengeld. Was das im Krankheitsfall bedeutet, steht weiter unten. Details dazu stehen im Beitrag zum GKV-Beitrag 2026 für Selbstständige.

2. Rentenversicherung – nur für bestimmte Berufe. § 2 SGB VI listet neun Gruppen abschließend auf. Für unsere Zielgruppe relevant sind vor allem:

  • Handwerker, die in der Handwerksrolle eingetragen sind (Nummer 8). Das sind die Gewerke, für die Sie einen Meisterbrief brauchen – Dachdecker, Elektriker, Installateur, Friseur und rund 50 weitere. Wenn Sie ohne Meister gründen durften, stehen Sie in der Regel nicht drin
  • Selbstständige ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer, die auf Dauer im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber arbeiten (Nummer 9) – der Klassiker bei IT-Freelancern
  • Lehrer, Erzieher und Pflegepersonen ohne versicherungspflichtige Arbeitnehmer (Nummern 1 und 2)
  • Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse (Nummer 5)
  • Hebammen (Nummer 3) und Hausgewerbetreibende (Nummer 6)

Wer in keiner dieser Gruppen steht – ein Händler, ein Gastwirt, ein Berater mit mehreren Kunden –, ist nicht rentenversicherungspflichtig. Wer drinsteht, zahlt 2026 den Regelbeitrag von 735,63 Euro im Monat. In den ersten drei Kalenderjahren nach der Gründung dürfen Sie den halben Regelbeitrag zahlen, also 367,82 Euro, ohne dass Ihnen dadurch Leistungen gekürzt werden. Handwerker können sich nach § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI befreien lassen, sobald 18 Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt wurden.

3. Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft – für jeden Betrieb. Die Berufsgenossenschaft ist die gesetzliche Unfallversicherung für Betriebe. Sie zahlt, wenn bei der Arbeit jemand verunglückt oder krank wird. Jedes gewerbliche Unternehmen gehört einer Berufsgenossenschaft an und muss sich dort innerhalb einer Woche nach der Gründung melden. Das gilt auch ohne einen einzigen Mitarbeiter. Was das konkret bedeutet, steht im nächsten Abschnitt – hier wird am häufigsten falsch gedacht.

4. Kfz-Haftpflicht, wenn ein Fahrzeug auf die Firma läuft. Ergibt sich aus § 1 Pflichtversicherungsgesetz und ist der unstrittigste Punkt der Liste.

Und was ist mit der Berufshaftpflicht? Vorgeschrieben ist sie nur in Berufen mit Kammer oder besonderer Erlaubnis: Rechtsanwälte, Steuerberater, Ärzte, Architekten, Versicherungs- und Immobilienvermittler, Bewachungsgewerbe. Wenn Sie in keiner Kammer sind und keine Erlaubnis nach der Gewerbeordnung brauchen, betrifft Sie diese Pflicht nicht. Das heißt nicht, dass Sie keine Haftpflicht brauchen – nur, dass niemand sie von Ihnen verlangt.

Wer Zahlungserinnerung und Mahnung direkt aus der offenen Rechnung erstellen möchte, findet dafür das Mahnwesen in Easy Invoice, inklusive Abgleich per Bankimport.

Der Irrtum bei der Berufsgenossenschaft

Hier verwechseln fast alle zwei Dinge, und der Unterschied kostet im Ernstfall alles.

Ihr Betrieb muss Mitglied sein. Sie selbst sind dadurch nicht versichert.

Die Pflichtmitgliedschaft schützt Ihre Mitarbeiter. Sie als Inhaber sind in den meisten Berufsgenossenschaften nicht automatisch mitversichert – Sie müssen sich freiwillig dazu versichern. Die BG BAU sagt das auf ihrer Gründerseite selbst und empfiehlt Bauunternehmern ausdrücklich den freiwilligen Abschluss.

Zwei Zahlen dazu, die das greifbar machen:

  • Ohne Arbeitnehmer fällt bei der BG BAU kein Beitrag an. Die Anmeldung ist trotzdem Pflicht. Sobald Sie jemanden beschäftigen, gilt ein Mindestbeitrag von 100 Euro im Jahr.
  • Die freiwillige Unternehmerversicherung der BGN kostet im Hotel- und Gaststättengewerbe (Stand April 2026) zwischen 378,50 Euro im Jahr bei der Mindestversicherungssumme von 37.968 Euro und 946,26 Euro bei der Höchstsumme von 94.920 Euro. Dafür gibt es im Fall der Fälle Verletztengeld von 84,37 bis 210,93 Euro am Tag.

Ein Handwerker, der ohne diese freiwillige Versicherung von der Leiter fällt, bekommt von der Berufsgenossenschaft nichts. Seine Mitarbeiter bekämen alles.

Die einzelnen Versicherungen: was sie zahlen und was nicht

Bevor die Zahlen kommen, das Vokabular. Jeder Punkt in zwei Zeilen.

Vorweg: „Unternehmensversicherung" gibt es nicht als Produkt. Das ist ein Sammelbegriff für alles Betriebliche. Wenn Ihnen jemand eine „Unternehmensversicherung" anbietet, fragen Sie nach, welche einzelnen Bausteine drinstecken – und lassen Sie sich jeden davon einzeln erklären.

Betriebshaftpflicht

Zahlt, wenn Sie bei der Arbeit einen Menschen verletzen oder fremdes Eigentum beschädigen. Ihre Leiter kippt in die Schaufensterscheibe, ein Kunde stolpert über Ihr Kabel, Sie bohren in die Wasserleitung des Nachbarn.

Zahlt nicht Ihre eigene Arbeit. Das ist der Punkt, den fast alle falsch verstehen: Wenn Sie die Fliesen schief verlegen, müssen Sie sie auf eigene Kosten neu machen. Das ist Gewährleistung, kein Versicherungsfall. Ebenfalls außen vor: Ihre eigenen Sachen und reine Geldschäden, bei denen nichts kaputtgeht.

Vermögensschadenhaftpflicht (wird auch Berufshaftpflicht genannt)

Zahlt genau das, was die Betriebshaftpflicht auslässt: Geldschäden ohne Sachschaden. Ihr Programmierfehler legt den Shop des Kunden übers Wochenende lahm, Ihre falsche Beratung kostet ihn einen Auftrag.

Zahlt nicht kaputte Gegenstände und nichts, was Sie absichtlich tun. Wer beratend, planend oder programmierend arbeitet, braucht diese Police statt der Betriebshaftpflicht – nicht zusätzlich zur Zierde.

Gesetzliche Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft)

Zahlt Behandlung, Reha und Rente nach Arbeitsunfällen, Wegeunfällen und Berufskrankheiten – für Ihre Mitarbeiter, ohne Betragsgrenze und ohne dass jemand Schuld nachweisen muss.

Zahlt nicht für Sie selbst, solange Sie sich nicht freiwillig dazu versichern. Und nichts, was in der Freizeit passiert.

Private Unfallversicherung

Zahlt eine einmalige Summe oder Rente, wenn nach einem Unfall etwas dauerhaft bleibt – rund um die Uhr, auch beim Skifahren.

Zahlt nicht bei Krankheit. Wer wegen Bandscheibe, Herz oder Depression nicht mehr arbeiten kann, bekommt hier nichts. Das sind rund vier von fünf Fällen. Deshalb ist die private Unfallversicherung ein Ersatz für die Berufsunfähigkeit, aber ein schwacher.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Zahlt eine monatliche Rente, wenn Sie Ihren Beruf zu meist 50 Prozent nicht mehr ausüben können – unabhängig davon, ob Unfall oder Krankheit der Grund ist.

Zahlt nicht, wenn Sie beim Abschluss Vorerkrankungen verschwiegen haben. Die Gesundheitsfragen entscheiden über den ganzen Vertrag; wer dort schummelt, zahlt jahrelang für nichts.

Krankenversicherung und Krankentagegeld

Die Krankenversicherung zahlt Ihre Behandlung. Sie ersetzt nicht Ihr Einkommen. Wichtig für Selbstständige in der gesetzlichen Kasse: Krankengeld bekommen Sie nur, wenn Sie es ausdrücklich wählen und dafür den normalen statt des ermäßigten Beitragssatzes zahlen – 0,6 Prozentpunkte mehr. Dann fließt es ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit, also nach sechs Wochen.

Der Mindestbeitrag von rund 278 Euro ist der ermäßigte Satz. Wer nur den zahlt, bekommt im Krankheitsfall kein Krankengeld. Die ersten sechs Wochen sind ohnehin nie abgedeckt – dafür gibt es Wahltarife der Kasse oder ein privates Krankentagegeld.

Inhaltsversicherung

Zahlt Einrichtung, Geräte und Waren nach Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Sturm und Hagel – zum Neuwert, wenn Sie die Versicherungssumme richtig angesetzt haben.

Zahlt nicht Verschleiß, Bedienfehler und in der Grundform auch kein Hochwasser. Naturgefahren sind ein eigener Baustein, der extra kostet.

Ertragsausfall (auch Betriebsunterbrechung)

Zahlt Ihre laufenden Kosten und den entgangenen Gewinn weiter, solange der Betrieb nach einem versicherten Sachschaden stillsteht. Nach dem Küchenbrand also Miete, Löhne und Kredit.

Zahlt nicht bei schlechter Auftragslage und nicht, wenn Sie selbst krank sind. Es muss immer erst etwas kaputtgegangen sein.

Rechtsschutz

Zahlt Anwalt, Gericht und Gutachter in den Bereichen, die Sie mitversichert haben.

Zahlt meist nicht, wenn Sie selbst einem Kunden hinterherlaufen. Das Eintreiben eigener Forderungen ist in vielen Verträgen ausgeschlossen oder ein Zusatzbaustein. Dazu kommt eine Wartezeit von oft drei Monaten – ein bereits schwelender Streit ist nicht versicherbar.

Cyberversicherung

Zahlt die Wiederherstellung Ihrer Daten und Systeme nach einem Angriff, oft auch die Benachrichtigung betroffener Kunden und den Verdienstausfall in dieser Zeit.

Zahlt nicht, wenn Sie vereinbarte Mindeststandards nicht eingehalten haben. Ohne aktuelle Updates und regelmäßige Datensicherung kann der Versicherer die Zahlung kürzen oder verweigern.

Fahrzeug

Die Kfz-Haftpflicht zahlt Schäden, die Sie anderen zufügen – Pflicht nach § 1 Pflichtversicherungsgesetz. Kasko für Ihr eigenes Fahrzeug ist freiwillig.

Achtung bei privaten Verträgen: Wer sein privat versichertes Auto regelmäßig gewerblich nutzt, muss das der Versicherung melden. Sonst steht der Schutz im Schadensfall infrage.

Drei Betriebe, drei völlig verschiedene Antworten

Die Frage „welche Versicherungen brauche ich" hat keine allgemeine Antwort, weil sich die Risiken kaum überschneiden. Drei Beispiele.

Dachdecker, allein, arbeitet auf Baustellen

WasStatusKosten pro Jahr
KrankenversicherungPflichtab rund 3.340 € (Mindestbeitrag)
RentenversicherungPflicht (Handwerksrolle, § 2 Nr. 8 SGB VI)8.827 € Regelbeitrag, in den ersten drei Jahren 4.414 €
BG BAU: Meldung des BetriebsPflichtohne Mitarbeiter 0 €
BG BAU: freiwillige Unternehmerversicherungexistenziellje nach Versicherungssumme
Betriebshaftpflichtexistenziell600 bis über 1.000 € im Baugewerbe
Berufsunfähigkeitexistenziell, aber schwer bezahlbarFaustregel 1 bis 3 % des Bruttoeinkommens, bei körperlicher Arbeit eher mehr
Werkzeug- und Maschinenversicherungkann warten

Der Punkt beim Bau: Die Rentenversicherungspflicht ist der größte Posten, und viele Handwerker erfahren erst nach Jahren davon. Die Betriebshaftpflicht ist hier am teuersten, weil ein Handwerker beim Kunden vor Ort arbeitet – und gleichzeitig am wichtigsten, aus demselben Grund. Wer Aufträge von Bauunternehmen oder öffentlichen Auftraggebern will, wird sie ohnehin nachweisen müssen.

Berufsunfähigkeit ist bei körperlicher Arbeit die härteste Rechnung: Sie ist genau dort am nötigsten, wo sie am meisten kostet. Wenn das Budget dafür nicht reicht, ist eine Unfallversicherung der schwächere, aber bezahlbare Ersatz – sie deckt allerdings nur Unfälle, nicht Rücken oder Herz.

Programmierer, arbeitet für zwei bis drei Kunden

WasStatusKosten pro Jahr
KrankenversicherungPflichtab rund 3.340 €
Rentenversicherungkommt darauf an – Pflicht bei nur einem Auftraggeber8.827 € Regelbeitrag
Berufsgenossenschaft (VBG): MeldungPflichtohne Mitarbeiter meist 0 €
Vermögensschadenhaftpflichtexistenziellab etwa 300 €
Betriebshaftpflichtsinnvoll, aber zweitrangig80 bis 200 € (Bürobetrieb)
Cyberversicherungkann warten, außer bei Kundendaten
BerufsunfähigkeitexistenziellFaustregel 1 bis 3 % des Bruttoeinkommens

Der Punkt bei IT: Das teure Risiko ist nicht der umgestoßene Kaffee, sondern der Fehler im Code. Ein Ausfall im Shop des Kunden über ein Wochenende ist ein Vermögensschaden – und genau den deckt eine normale Betriebshaftpflicht nicht. Sie brauchen eine Vermögensschadenhaftpflicht, oft als IT-Haftpflicht verkauft. Das ist der eine Punkt, an dem Programmierer regelmäßig die falsche Police haben.

Der zweite Punkt ist § 2 Nummer 9 SGB VI: Wer dauerhaft im Wesentlichen für einen Auftraggeber arbeitet und niemanden beschäftigt, wird rentenversicherungspflichtig – unabhängig davon, ob er sich selbst als Freelancer sieht. Das ist eine andere Prüfung als die Scheinselbstständigkeit, führt aber oft zur selben Nachzahlung.

Café mit zwei Angestellten

WasStatusKosten pro Jahr
KrankenversicherungPflichtab rund 3.340 €
Rentenversicherungkeine Pflicht – Gastwirte stehen nicht in § 2 SGB VIfreiwillig
BGN: Meldung des BetriebsPflichtMindestbeitrag 50 €
BGN: freiwillige Unternehmerversicherungexistenziell378,50 bis 946,26 €
Betriebshaftpflichtexistenziell100 bis 400 € (kleiner Betrieb)
Inhaltsversicherung (Küche, Kühlung, Einrichtung)existenziellhängt vom Warenwert ab, meist dreistellig
Ertragsausfall nach einem Schadensinnvoll, sobald Miete läuftwird meist zur Inhaltsversicherung dazugebucht
Glasversicherungkann warten

Der Punkt in der Gastronomie: Hier liegt das Risiko im Anlagevermögen. Ein Wasserschaden in der Küche zerstört Geräte im fünfstelligen Bereich – und das eigentliche Problem beginnt danach: Miete und Löhne laufen weiter, während der Laden zu ist. Deshalb ist die Ertragsausfallversicherung in der Gastronomie ernster zu nehmen als in jeder anderen der drei Branchen.

Dafür entfällt der größte Posten der beiden anderen: Ein Gastwirt ist nicht rentenversicherungspflichtig. Das sind über 8.000 Euro im Jahr, die er anders einsetzen kann – und sollte, denn ohne Beiträge gibt es später auch keine Rente.

Wenn das Geld knapp ist: die Reihenfolge

Die ehrliche Antwort auf „was brauche ich wirklich" ist eine Reihenfolge, keine Liste. So würde ich vorgehen:

Stufe 1 – nicht verhandelbar. Krankenversicherung, weil Pflicht. Berufsgenossenschaft anmelden, weil Pflicht und in der Gründungsphase oft beitragsfrei. Rentenversicherung, falls Sie in § 2 SGB VI stehen – hier hilft der halbe Regelbeitrag in den ersten drei Jahren.

Stufe 2 – vor dem ersten Auftrag. Betriebshaftpflicht, wenn Sie mit Menschen oder fremdem Eigentum zu tun haben. Vermögensschadenhaftpflicht, wenn Ihr Fehler beim Kunden Geld kostet statt etwas kaputt zu machen. Das ist die Stufe, an der ein einzelner Schaden Sie privat treffen kann, denn als Einzelunternehmer haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen.

Stufe 3 – sobald der Betrieb läuft. Die freiwillige Unternehmerversicherung bei der Berufsgenossenschaft, wenn Sie körperlich arbeiten. Die Inhaltsversicherung, sobald Ihre Ausstattung mehr wert ist, als Sie ersetzen könnten. Ertragsausfall, sobald feste Kosten wie Miete laufen.

Stufe 4 – wenn regelmäßig etwas übrig bleibt. Berufsunfähigkeit. Sie steht hier nicht, weil sie unwichtig wäre – sie ist statistisch das größte Risiko. Sie steht hier, weil sie mit Abstand am meisten kostet und ein Vertrag, den Sie nach einem Jahr kündigen müssen, schlechter ist als keiner. Wenn Sie sie sich leisten können, gehört sie nach oben.

Ein Hinweis, der Geld spart: Betriebliche Versicherungen sind Betriebsausgaben und mindern Ihren Gewinn. Der Nettoeffekt ist also kleiner als der Beitrag. Wichtiger noch: Rechnen Sie die Beiträge in Ihren Stundensatz ein, bevor Sie das erste Angebot schreiben. 800 Euro Versicherung im Jahr sind bei 1.200 abrechenbaren Stunden 67 Cent pro Stunde – das merkt kein Kunde, aber es fehlt Ihnen am Jahresende, wenn Sie es vergessen.

Was oft verkauft wird und selten trägt

Drei Beobachtungen, ohne Anbieter zu nennen:

  • Rechtsschutz klingt beruhigend, greift aber bei den häufigsten Streitfällen kleiner Betriebe – der Kunde zahlt nicht – meist nur eingeschränkt. Für unbezahlte Rechnungen gibt es den gerichtlichen Mahnbescheid zu einem Bruchteil der Jahresprämie.
  • Cyberversicherungen werden inzwischen jedem verkauft. Sinnvoll sind sie, wenn Sie fremde Kundendaten verarbeiten oder Ihr Umsatz an einem Shop hängt. Ein Handwerksbetrieb mit einem Bürorechner hat andere Prioritäten.
  • Pakete mit vielen Bausteinen sind selten günstiger als die zwei Policen, die Sie wirklich brauchen. Prüfen Sie bei jedem Baustein, welchen konkreten Schaden er ersetzt – wenn Ihnen dazu kein realistisches Beispiel aus Ihrem eigenen Alltag einfällt, brauchen Sie ihn vermutlich nicht.

Häufige Fragen

Reicht meine private Haftpflicht für den Betrieb? Nein. Private Haftpflichtversicherungen schließen Schäden aus beruflicher Tätigkeit regelmäßig aus. Genau der Fall, in dem Sie sie brauchen, ist nicht gedeckt.

Ich habe ein Kleingewerbe, gilt das auch für mich? Ja. „Kleingewerbe" beschreibt nur die Größe und die Buchführung, nicht die Haftung. Sie haften mit Ihrem Privatvermögen wie jeder andere Einzelunternehmer auch.

Ich arbeite nur nebenberuflich – brauche ich das alles? Die Krankenversicherung läuft über Ihren Hauptjob weiter, solange die Selbstständigkeit nebenberuflich bleibt. Die Haftung nicht: Wer nebenbei Aufträge annimmt, haftet dafür genauso. Die Einstufung erklärt der Beitrag zu nebenberuflicher Selbstständigkeit.

Kann ich die Beiträge absetzen? Betriebliche Versicherungen ja, als Betriebsausgabe. Persönliche wie Kranken-, Renten- und Berufsunfähigkeitsversicherung laufen als Sonderausgaben in der Einkommensteuererklärung, nicht im Betrieb.

Ab wann muss ich mich bei der Berufsgenossenschaft melden? Innerhalb einer Woche nach der Gründung – auch dann, wenn Sie allein arbeiten und noch keinen Umsatz haben.

Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Welche Versicherungspflicht Sie konkret trifft, hängt von Ihrem Gewerbe, Ihrem Bundesland und Ihrer Kammer ab. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie rentenversicherungspflichtig sind, können Sie das bei der Deutschen Rentenversicherung kostenlos prüfen lassen. Sie stellt Ihnen dann schriftlich und verbindlich fest, was gilt – das ist der belastbarste Weg und besser, als es auf eine Nachzahlung ankommen zu lassen.

Quellen

  • § 193 Absatz 3 VVG – Versicherungspflicht Krankenversicherung
  • § 2 SGB VI – versicherungspflichtige Selbstständige
  • § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 SGB VI – Befreiung für Handwerker nach 18 Jahren
  • § 1 Pflichtversicherungsgesetz – Kfz-Haftpflicht
  • BG BAU, Informationen für die Unternehmensgründung (Meldefrist, Beitrag ohne Arbeitnehmer, freiwillige Unternehmerversicherung)
  • BGN, Unternehmerversicherung – Versicherungssummen und Beiträge Hotel- und Gaststättengewerbe, Stand April 2026
  • Krankengeld für hauptberuflich Selbstständige: Wahlerklärung nötig, Leistung ab dem 43. Tag, normaler statt ermäßigter Beitragssatz
  • Werte 2026: Bezugsgröße 3.955 Euro, Regelbeitrag 735,63 Euro, Mindestbemessungsgrundlage GKV 1.318,33 Euro, Beitragsbemessungsgrenze 5.812,50 Euro

Über den Autor

Charles Imilkowski

Softwareentwickler · PepperTools

Charles Imilkowski entwickelt und vertreibt seit 2014 mit seinem Unternehmen PepperTools eigene Software für Rechnungen und Buchhaltung. Daneben arbeitet er seit 2004 als Softwareentwickler, heute für mittelständische Unternehmen, und realisiert Schnittstellen zwischen ERP-Systemen wie SAP und Buchhaltungslösungen wie DATEV.

Rechnungen einfacher erledigen

Easy Invoice bündelt Angebote, Rechnungen und Kundenverwaltung in der Cloud.

Easy Invoice testen

Sprachversionen

PL Jakie ubezpieczenia są potrzebne przy samozatrudnieniu w Niemczech? Obowiązkowe, niezbędne i zbędne – policzone dla trzech firm FR Quelles assurances faut-il quand on est indépendant en Allemagne ? Obligatoire, vital et superflu – chiffré pour trois entreprises TR Almanya'da serbest çalışan olarak hangi sigortalara ihtiyacım var? Zorunlu, hayati ve gereksiz – üç işletme için hesaplandı NL Welke verzekeringen heb ik nodig als zelfstandige in Duitsland? Verplicht, essentieel en overbodig – doorgerekend voor drie bedrijven RU Какие страховки нужны самозанятому в Германии? Обязательные, жизненно важные и лишние — с расчётом для трёх видов бизнеса IT Quali assicurazioni servono a un lavoratore autonomo in Germania? Obbligatorie, essenziali e superflue – con i conti di tre attività EN Which insurance do I need as a self-employed person in Germany? Mandatory, essential and skippable – costed out for three businesses ES ¿Qué seguros necesito como autónomo en Alemania? Obligatorios, imprescindibles y prescindibles – con los números de tres negocios