ZUGFeRD 2.5 ist da. Seit dem 10. Juni 2026 steht die neue Version des E-Rechnungsformats bereit (in Frankreich: Factur-X 1.09), ab dem 1. Juli 2026 soll sie verwendet werden. Das sind die Änderungen:
- Aktualisierte Code-Listen und Prüfregeln. Die Listen (z. B. für Länder, Währungen, Steuerkategorien) wurden an den aktuellen Stand der EU-Norm EN 16931 angehoben. Das betrifft die technische Prüfung im Hintergrund, nicht Ihre Eingabe.
- Erweiterungen im Profil „EXTENDED". Neu möglich sind u. a. negative Einzelpreise auf Positionsebene, zusätzliche Zahlungsangaben und Zahlungen im Auftrag Dritter. Für komplexere Fälle gedacht – Standardrechnungen bleiben unberührt.
- Bessere Anschlussfähigkeit an die französische B2B-Pflicht. Wer nach Frankreich fakturiert, kommt mit einer einzigen Datei aus (Details unten).
- Vollständig abwärtskompatibel. Rechnungen in älteren Profilen bleiben gültig und lesbar.
- Bruttorechnungen folgen später. Diese angekündigte Funktion wird in einem zweiten Schritt nachgereicht – relevant vor allem für Buch- und Verlagshandel, nicht für die typische Dienstleistungs- oder Handwerksrechnung.
Kurz erklärt: Was ist ZUGFeRD überhaupt?
ZUGFeRD ist eine PDF-Rechnung mit einem unsichtbaren „Beipackzettel". Das PDF sieht aus wie immer und lässt sich normal öffnen und ausdrucken. Eingebettet steckt zusätzlich eine strukturierte XML-Datei mit allen Rechnungsdaten – Betrag, Steuersatz, Positionen, Zahlungsziel. Die Buchhaltungssoftware des Empfängers liest diese Daten automatisch ein.
Der Vorteil: Ihre Rechnung ist zugleich lesbar für Menschen und maschinell auswertbar. Genau deshalb erfüllt ZUGFeRD (ab Profil „EN 16931") die Anforderungen an eine echte E-Rechnung. Warum das zunehmend wichtig wird, lesen Sie in unserem Ratgeber zur E-Rechnungspflicht 2027 und 2028.
Muss ich als Betrieb jetzt eine E-Rechnung stellen?
Hier lohnt es, zwei Dinge sauber zu trennen – denn nicht jeder ist gleich betroffen.
Die E-Rechnung gilt nur im B2B. Pflicht wird das strukturierte Format schrittweise nur für Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen. Rechnungen an Privatkunden (B2C) sind davon nicht erfasst – hier dürfen Sie weiter eine normale PDF- oder Papierrechnung schicken.
Kleinunternehmer müssen keine E-Rechnung ausstellen. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzt, ist von der Ausstellungspflicht dauerhaft ausgenommen und darf weiterhin eine einfache Rechnung stellen. Aber: Empfangen können muss jeder Betrieb E-Rechnungen schon seit 2025 – dafür reicht eine E-Mail-Adresse. Was ein Kleinunternehmer genau ist und wo die Fallstricke liegen, zeigt unser Beitrag zur Kleinunternehmerregelung 2026.
„Kleinbetrieb" ist kein steuerlicher Begriff. Nicht verwechseln: „Kleinbetrieb" oder „kleines Unternehmen" sagt nichts über die Umsatzsteuer aus. Entscheidend ist, ob Sie Kleinunternehmer nach § 19 UStG sind oder regelbesteuert. Nur Letztere stellen im B2B künftig E-Rechnungen aus.
Und wenn ich E-Rechnungen ausstellen muss? Dann ist ZUGFeRD 2.5 trotzdem kein Aufwand: Eine gepflegte Software bildet das Format im Hintergrund und aktualisiert es. Sie schreiben Ihre Rechnung wie immer – die richtige Version entsteht automatisch beim Erzeugen der PDF. Selbst Hand anlegen müssen nur zwei Gruppen: wer ZUGFeRD-Dateien manuell oder per eigenem Skript erzeugt, und wer veraltete, nicht mehr weiterentwickelte Software nutzt. Grundlagen zur Rechnung selbst finden Sie in unserem Leitfaden zum Rechnung schreiben.
Für Technikinteressierte: Welche Felder wurden angefasst?
Wer es genau wissen will – hier die konkreten Knotenpunkte, die in ZUGFeRD 2.5 (Profil „EXTENDED") neu oder geändert sind. Für den Alltag müssen Sie das nicht kennen; Ihre Software setzt es um.
| Ebene | Neuerung |
|---|---|
| Dokument | Steuerbefreiungsgründe (Text und Code) bei Zu- und Abschlägen ergänzt |
| Dokument | Neue Zahlungsangaben BT-215 / BT-216 (BIC und Name des Zahlungsdienstleisters) |
| Dokument | Neue Gruppe BG-34 „Zahlungen im Auftrag Dritter" (mit BT-179, BT-180) |
| Position | BT-177 / BT-193 um Schema-Kennung @ListID erweitert (Codeliste 1153, außer „VAT") |
| Position | Negative Einzelpreise jetzt zulässig – mit angepassten Geschäftsregeln |
| Kardinalität | BT-160 / BT-161 von Pflicht auf optional (0..1); erlaubt entweder BT-161 oder BT-X-12, nicht beide |
| Validierung | Schematron + XSD für alle fünf Profile auf EN-16931-Stand; Basis UN/CEFACT CII D22B, abwärtskompatibel zu D16B |
Was heißt „besser für Frankreich"? Frankreich führt eine verpflichtende B2B-E-Rechnung ein; das dortige nationale Format ist Factur-X – und ZUGFeRD 2.5 ist mit Factur-X 1.09 technisch identisch. Die neuen Schema-Kennungen (@ListID an den Steuer-/ID-Feldern) und die Zahlungsgruppe BG-34 sorgen dafür, dass eine deutsche ZUGFeRD-Rechnung vom französischen Pflichtsystem sauber akzeptiert wird. Der praktische Nutzen: Wer Kunden in Deutschland und Frankreich hat, braucht künftig kein zweites Format – eine Datei passt für beide Länder.
Wie office1.cloud damit umgeht
In der Rechnungssoftware der PepperTools Office Cloud erzeugen Sie ZUGFeRD- und XRechnung-Dateien direkt aus dem Beleg – ohne sich um Formatversionen zu kümmern. Format-Updates wie ZUGFeRD 2.5 setzen wir laufend zentral um, damit Ihre E-Rechnungen den aktuellen Stand der EN 16931 abbilden – ohne dass Sie etwas installieren oder umstellen müssen.
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Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
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