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1-Prozent-Regel beim Firmenwagen: So versteuern Selbstständige

Wer den Firmenwagen auch privat fährt, versteuert jeden Monat 1 Prozent des Listenpreises. Was dazukommt, wie die Rechnung mit Zahlen aussieht und wann ein Fahrtenbuch Geld spart.

1-Prozent-Regel beim Firmenwagen: So versteuern Selbstständige

Fahren Sie Ihren Firmenwagen auch privat, erhöht sich Ihr Gewinn jeden Monat um 1 Prozent des Bruttolistenpreises, den das Auto bei der Erstzulassung hatte. Nutzen Sie das Auto auch für den Weg zum Betrieb, kommen je Kilometer Entfernung 0,03 Prozent im Monat dazu, abzüglich der Entfernungspauschale. Bei einem Auto mit 42.300 Euro Listenpreis und 15 Kilometern zum Betrieb sind das rund 6.100 Euro zusätzlicher Gewinn im Jahr, dazu rund 770 Euro Umsatzsteuer. Für reine Elektroautos gilt nur ein Viertel des Listenpreises. Die Regel dürfen Sie nur nutzen, wenn Sie das Auto zu mehr als der Hälfte betrieblich fahren.

Inhalt

Beispielrechnung: Was die 1-Prozent-Regel im Jahr kostet

Mit drei Zahlen rechnen Sie Ihren Betrag selbst aus: Listenpreis, Entfernung zum Betrieb und Zahl der Arbeitstage. Das Beispiel zeigt Dragan Petrović, Malermeister in Bielefeld. Er hat einen gebrauchten Kombi für 24.000 Euro gekauft. Neu kostete das Auto laut Liste 42.380 Euro, abgerundet 42.300 Euro. Er fährt an 220 Tagen im Jahr 15 Kilometer zu seiner Werkstatt.

PostenRechnungim Jahr
Private Nutzung1 % von 42.300 € × 12 Monate5.076,00 €
Fahrten Wohnung – Betrieb0,03 % von 42.300 € × 15 km × 12 Monate2.284,20 €
abzüglich Entfernungspauschale220 Tage × 15 km × 0,38 €− 1.254,00 €
Zusätzlicher Gewinn6.106,20 €
Umsatzsteuer auf die private Nutzung5.076 € − 20 % Abschlag = 4.060,80 € × 19 %771,55 €

Die 6.106,20 Euro zahlen Sie nicht als Steuer, sie erhöhen Ihren Gewinn. Wie viel Einkommensteuer daraus wird, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Liegt er bei 30 Prozent, sind es rund 1.830 Euro im Jahr. Die Umsatzsteuer führen Sie dagegen voll ans Finanzamt ab.

Die Kosten des Autos setzen Sie weiter als Betriebsausgaben ab. Die Pauschale erfasst den privaten Anteil. Wie die Abschreibung für das Auto selbst läuft, steht im Beitrag Abschreibung und AfA-Tabelle. Tank- und Werkstattbelege brauchen Sie für die Kostendeckelung oder das Fahrtenbuch. Sie gehören in die Buchhaltung, etwa in eine Buchhaltungssoftware.

Welcher Listenpreis zählt

Maßgeblich ist der Preis, den das Auto laut Herstellerliste neu gekostet hat, nicht der Preis, den Sie bezahlt haben. Das gilt auch für Gebrauchtwagen, Leasingautos und Mietwagen. Bei einem günstig gekauften Gebrauchten kann die 1-Prozent-Regel deshalb teuer werden.

  • Brutto, nicht netto: Der Listenpreis zählt einschließlich Umsatzsteuer, auch wenn Sie die Vorsteuer zurückbekommen.
  • Mit Sonderausstattung: Extras ab Werk, etwa ein eingebautes Navigationsgerät, gehören dazu.
  • Stichtag Erstzulassung: Es zählt der Tag, an dem genau dieses Auto zum ersten Mal zugelassen wurde. Das Datum ergibt sich aus den Zulassungspapieren.
  • Abrunden: Der Listenpreis wird auf volle 100 Euro abgerundet.

Lässt sich der Listenpreis nicht mehr ermitteln, wird er geschätzt.

Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb

Fahren Sie mit dem Firmenwagen von zu Hause zum Betrieb, kostet das zusätzlich 0,03 Prozent des Listenpreises je Kilometer einfacher Entfernung und Monat. Im Gegenzug dürfen Sie die Entfernungspauschale von 0,38 Euro je Kilometer und Arbeitstag abziehen. Nur die Differenz erhöht Ihren Gewinn.

Die 0,03 Prozent gelten jeden Monat in voller Höhe, egal ob Sie an 5 oder an 22 Tagen hinfahren. Arbeitnehmer können unter bestimmten Voraussetzungen stattdessen die tatsächlichen Fahrten einzeln mit 0,002 Prozent ansetzen, für höchstens 180 Tage im Jahr. Für Selbstständige gilt das nicht: Sie rechnen auch bei weniger als 15 Fahrten im Monat mit den vollen 0,03 Prozent, so der Bundesfinanzhof im Urteil vom 12. Juni 2018.

Arbeiten Sie zu Hause und haben keinen Betrieb, zu dem Sie fahren, entfällt dieser Posten.

Umsatzsteuer auf die private Nutzung

Hat das Auto Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt, zahlen Sie auf die private Nutzung Umsatzsteuer. Nutzen Sie für die Einkommensteuer die 1-Prozent-Regel, dürfen Sie zur Vereinfachung von diesem Wert ausgehen: den Jahresbetrag für die private Nutzung nehmen, 20 Prozent abziehen, darauf 19 Prozent Umsatzsteuer.

Die 20 Prozent Abschlag stehen pauschal für die Kosten, auf die keine Vorsteuer angefallen ist. Ausgangswert ist nur die 1-Prozent-Pauschale für die private Nutzung. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zählen für die Umsatzsteuer zur unternehmerischen Nutzung, der Zuschlag von 0,03 Prozent kommt deshalb nicht dazu.

Sind Sie Kleinunternehmer und ziehen keine Vorsteuer, fällt auf die private Nutzung keine Umsatzsteuer an. Konnten Sie beim Kauf keine Vorsteuer abziehen, etwa beim Kauf von privat, zählen für die Umsatzsteuer nur die laufenden Kosten, auf die Vorsteuer angefallen ist. Wie hoch der Betrag dann ist, klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei.

Elektroauto als Firmenwagen: 0,25 Prozent, Umsatzsteuer, Laden zu Hause

Für ein reines Elektroauto versteuern Sie nur ein Viertel des Listenpreises, im Ergebnis also 0,25 Prozent im Monat. Das gilt für Autos, die zwischen 2019 und Ende 2030 angeschafft werden. Bei Anschaffung ab dem 1. Juli 2025 darf der Bruttolistenpreis dafür höchstens 100.000 Euro betragen, für frühere Anschaffungen galten niedrigere Grenzen. Bei der Umsatzsteuer gibt es diesen Rabatt nicht, weder für Elektroautos noch für Hybride.

Antrieb (angeschafft ab 1. Juli 2025)Anteil des Listenpreisesim Ergebnis je Monat
Elektroauto bis 100.000 € Listenpreisein Viertel0,25 %
Elektroauto über 100.000 € Listenpreisdie Hälfte0,5 %
Plug-in-Hybrid mit höchstens 50 g CO₂ je km oder mindestens 80 km elektrischer Reichweitedie Hälfte0,5 %
Andere Hybride, Benziner, Dieselvoll1 %

Die Werte für CO₂ und elektrische Reichweite stehen in der Übereinstimmungsbescheinigung des Herstellers. Die Kürzung gilt auch für die 0,03 Prozent auf dem Weg zum Betrieb.

Beispielrechnung: Elektroauto gegen Verbrenner

Dragan Petrović aus dem Beispiel oben kauft 2026 stattdessen ein neues Elektroauto mit 48.000 Euro Listenpreis. Zum Vergleich steht ein Verbrenner mit demselben Listenpreis daneben.

PostenVerbrennerElektroauto
Listenpreis für die Rechnung48.000 €ein Viertel: 12.000 €
Private Nutzung, 1 % × 12 Monate5.760,00 €1.440,00 €
Wohnung – Betrieb, 0,03 % × 15 km × 12 Monate2.592,00 €648,00 €
abzüglich Entfernungspauschale− 1.254,00 €− 1.254,00 €, höchstens bis 0 €
Zusätzlicher Gewinn7.098,00 €1.440,00 €
Umsatzsteuer: 1 % von 48.000 € × 12 − 20 % × 19 %875,52 €875,52 €

Zwei Dinge fallen auf. Beim Elektroauto frisst die Entfernungspauschale den Zuschlag für den Arbeitsweg ganz auf. Der Rest wird aber nicht negativ und senkt den Gewinn nicht. Und die Umsatzsteuer ist bei beiden Autos gleich hoch, weil dort der volle Listenpreis zählt. Beim Elektroauto ist sie deshalb oft der größere Posten: Bei einem persönlichen Steuersatz von 30 Prozent kosten die 1.440 Euro Gewinn rund 430 Euro Einkommensteuer, die Umsatzsteuer liegt bei rund 876 Euro. Sind Sie Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug, entfällt die Umsatzsteuer.

Fahrtenbuch beim Elektroauto

Auch mit Fahrtenbuch gibt es den Rabatt. Die Anschaffungskosten oder vergleichbare Kosten zählen bei den Gesamtkosten des Autos nur zu einem Viertel, bei den begünstigten Hybriden zur Hälfte. Strom, Versicherung und Werkstatt zählen voll. Ob das Fahrtenbuch günstiger ist, zeigt nur die Rechnung mit Ihren Zahlen.

Strom zu Hause laden: was Sie absetzen können

Für Selbstständige, die den Firmenwagen an der eigenen Steckdose oder Wallbox laden, haben wir keine amtliche Regel gefunden (Stand 28. September 2026). Wie Sie diesen Strom in der Buchhaltung ansetzen, klären Sie deshalb mit Ihrer Steuerkanzlei.

Eine amtliche Regel gibt es für Arbeitnehmer, die einen Dienstwagen zu Hause laden. Seit dem 1. Januar 2026 verlangt das Bundesfinanzministerium dort, die geladene Strommenge über einen eigenen Zähler nachzuweisen, etwa in der Wallbox, über ein mobiles Messgerät oder über den Zähler im Auto. Abgerechnet wird mit dem eigenen Strompreis einschließlich eines anteiligen Grundpreises. Einzelheiten stehen im Abschnitt Wenn ein Mitarbeiter den Firmenwagen privat fährt.

Kfz-Steuer und Abschreibung

Ein reines Elektroauto, das bis Ende 2030 erstmals zugelassen wird, ist zehn Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis Ende 2035. Kaufen Sie es zwischen dem 1. Juli 2025 und Ende 2027 für den Betrieb, dürfen Sie im ersten Jahr 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Einzelheiten stehen im Beitrag zum Investitions-Booster.

Wann Sie die 1-Prozent-Regel nicht nutzen dürfen

Die 1-Prozent-Regel ist nur erlaubt, wenn Sie das Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich fahren. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zählen dabei als betrieblich. Nutzen Sie das Auto zu 50 Prozent oder weniger betrieblich, gilt die Regel nicht. Wie der private Anteil dann angesetzt wird, klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei. Nutzen Sie Ihr privates Auto für einzelne Geschäftsfahrten, steht das Vorgehen im Beitrag Reisekostenabrechnung.

Belegen müssen Sie die mehr als 50 Prozent nur, wenn es nicht schon aus Ihrer Arbeit hervorgeht. Das Bundesfinanzministerium nennt als Beispiele Taxiunternehmer, Handelsvertreter, Handwerker der Bau- und Baunebengewerbe und Landtierärzte. Haben Sie mehrere Autos im Betrieb, gilt das nur für das Auto mit den meisten Kilometern im Jahr. Sonst genügen Terminkalender, Kilometerabrechnungen mit Kunden oder formlose Aufzeichnungen über drei Monate: Anlass und Strecke jeder Geschäftsfahrt, dazu der Kilometerstand am Anfang und am Ende. Haben Sie den Anteil einmal belegt, gilt er für die Folgejahre weiter, solange sich an Ihrer Arbeit nichts Wesentliches ändert.

Die bloße Behauptung, Sie fahren das Auto nicht privat, reicht nicht. Ist es das einzige Auto in Ihrem Betrieb, gilt eine rein betriebliche Nutzung als untypisch, und Sie müssen sie beweisen.

Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel: was günstiger ist

Welche Methode günstiger ist, hängt von Ihren Zahlen ab: wie viel Sie privat fahren und was das Auto im Jahr kostet. Ein Fahrtenbuch müssen Sie dafür laufend führen, das ganze Jahr.

Dasselbe Beispiel mit Fahrtenbuch: Dragan Petrović fährt im Jahr 30.000 Kilometer. Davon sind 3.000 privat (10 Prozent) und 6.600 zwischen Wohnung und Werkstatt (22 Prozent). Das Auto kostet ihn mit allem 9.000 Euro im Jahr.

Posten1-Prozent-RegelFahrtenbuch
Private Nutzung5.076,00 €10 % von 9.000 € = 900,00 €
Wohnung – Betrieb nach Abzug der Pauschale1.030,20 €22 % von 9.000 € = 1.980 € − 1.254 € = 726,00 €
Zusätzlicher Gewinn6.106,20 €1.626,00 €

Das Fahrtenbuch kann auch teurer sein. Fährt er 40 Prozent privat und kostet das Auto 15.000 Euro im Jahr, etwa ein neues Auto mit hoher Abschreibung, ergibt das Fahrtenbuch 6.000 Euro plus 2.046 Euro für den Arbeitsweg, zusammen 8.046 Euro. Das ist mehr als die Pauschale. Rechnen Sie Ihren Fall deshalb mit echten Zahlen durch, bevor Sie sich festlegen. Wie ein Fahrtenbuch aussieht, das das Finanzamt anerkennt, steht im Beitrag Fahrtenbuch richtig führen.

Die Wahl treffen Sie mit der Steuererklärung, je Auto und für ein ganzes Wirtschaftsjahr. Mitten im Jahr wechseln dürfen Sie nur, wenn Sie das Auto wechseln. Solange der Steuerbescheid nicht bestandskräftig ist, können Sie die Wahl noch ändern. Ein Fahrtenbuch lässt sich aber nicht nachträglich schreiben.

Kostendeckelung: nie mehr als das Auto kostet

Ist die Pauschale höher als alles, was das Auto im Jahr tatsächlich kostet, versteuern Sie höchstens diese Kosten.

Beispiel: Das Auto hatte einen Listenpreis von 30.000 Euro, ist abgeschrieben und kostet mit Sprit, Versicherung und Werkstatt noch 5.000 Euro im Jahr. Der Betrieb liegt 25 Kilometer entfernt. Die Pauschale läge bei 3.600 Euro für die private Nutzung plus 2.700 Euro für den Arbeitsweg, zusammen 6.300 Euro. Angesetzt werden nur 5.000 Euro. Die Entfernungspauschale dürfen Sie trotzdem abziehen.

Die Deckelung gibt es nur, wenn Sie die Gesamtkosten mit Belegen nachweisen. Bewahren Sie deshalb alle Belege zum Auto vollständig auf.

Wenn ein Mitarbeiter den Firmenwagen privat fährt

Überlassen Sie einem Mitarbeiter einen Firmenwagen auch privat, versteuert er den Vorteil über seine Lohnabrechnung. Es gelten dieselben Sätze: 1 Prozent des Listenpreises im Monat, dazu 0,03 Prozent je Kilometer zur Arbeitsstätte. Die Kosten des Autos sind für Sie Betriebsausgaben.

Für Sie als Arbeitgeber heißt das: Den Betrag gibt das Lohnbüro jeden Monat in der Abrechnung an. Darf der Mitarbeiter das Auto nicht privat nutzen, entfällt der Vorteil, wenn Sie das Verbot mit Unterlagen nachweisen, etwa im Arbeitsvertrag. Diese Unterlagen bewahren Sie beim Lohnkonto auf. Die Einzelheiten zur Lohnabrechnung regelt ein eigenes Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 3. März 2022.

Fährt der Mitarbeiter ein Elektroauto und lädt es zu Hause, dürfen Sie ihm den Strom steuerfrei erstatten. Seit 2026 geht das nur gegen Nachweis der geladenen Kilowattstunden über einen Zähler. Als Preis nehmen Sie seinen Stromtarif einschließlich anteiligem Grundpreis oder für 2026 pauschal 34 Cent je Kilowattstunde. Lädt er an einer Ladestation in Ihrem Betrieb, ist dieser Vorteil für ihn steuerfrei, wenn Sie ihn zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewähren.

Häufige Fragen

Ist bei der 1-Prozent-Regel das Benzin schon enthalten? Ja. Die Kosten für Sprit oder Strom setzen Sie wie alle Kosten des Autos als Betriebsausgaben ab. Die Pauschale erfasst die gesamte private Nutzung, dafür rechnen Sie keine einzelnen Privatfahrten ab.

Gilt die 1-Prozent-Regel auch beim Leasing? Ja. Auch beim Leasingauto zählt der Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung, nicht die Leasingrate.

Ich fahre fast nie privat. Muss ich trotzdem 1 Prozent zahlen? Ja, auch bei gelegentlicher Privatnutzung gilt der volle Monatswert. Nur für ganze Kalendermonate, in denen eine private Nutzung ausgeschlossen ist, fällt er weg. Ob ein Fahrtenbuch dann günstiger ist, zeigt der Abschnitt Fahrtenbuch oder 1-Prozent-Regel.

Darf mein Ehepartner den Firmenwagen fahren? Ja. Auch Fahrten Ihrer Familie gelten als private Nutzung und sind mit der Pauschale für dieses Auto erfasst. Fährt Ihre Familie weitere Autos aus dem Betrieb privat, fällt grundsätzlich für jedes eine eigene Pauschale an.

Wie lange muss ich bei der 1-Prozent-Regel bleiben? Ein Wirtschaftsjahr. Im nächsten Jahr können Sie zum Fahrtenbuch wechseln, wenn Sie es vom ersten Tag dieses Jahres an lückenlos führen.

Quellen

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Über den Autor

Charles Imilkowski

Softwareentwickler · PepperTools

Charles Imilkowski entwickelt und vertreibt seit 2014 mit seinem Unternehmen PepperTools eigene Software für Rechnungen und Buchhaltung. Daneben arbeitet er seit 2004 als Softwareentwickler, heute für mittelständische Unternehmen, und realisiert Schnittstellen zwischen ERP-Systemen wie SAP und Buchhaltungslösungen wie DATEV.

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