Kostet eine Anschaffung für Ihren Betrieb höchstens 800 Euro netto, setzen Sie sie im Jahr des Kaufs komplett ab. Liegt der Preis darüber, verteilen Sie die Kosten über die Nutzungsdauer aus der amtlichen AfA-Tabelle — beim Auto sechs Jahre, bei Büromöbeln 13. Computer, Laptops, Drucker und Software sind die Ausnahme: Sie dürfen sie unabhängig vom Preis im Jahr der Anschaffung voll absetzen. AfA heißt „Absetzung für Abnutzung" und ist das Wort des Steuerrechts für Abschreibung.
Inhalt
- Sofort absetzen oder abschreiben: die drei Grenzen
- Computer, Laptop und Software: ein Jahr
- AfA-Tabelle: wie lange Sie abschreiben
- Abschreibung berechnen: Beispiel mit Monatsrechnung
- Sammelposten: die Wahl zwischen 250 und 1.000 Euro
- Kleinunternehmer: netto prüfen, brutto absetzen
- Gebraucht, privat mitgenutzt, verkauft
- Wo die Abschreibung in der Steuererklärung steht
- Häufige Fragen
Sofort absetzen oder abschreiben: die drei Grenzen
Bis 800 Euro netto müssen Sie nichts verteilen. Maßgeblich ist immer der Preis ohne Umsatzsteuer. Die Grenzen stehen in § 6 Absatz 2 und 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG).
| Nettopreis | Was Sie tun | Aufzeichnung |
|---|---|---|
| bis 250 Euro | im Kaufjahr voll als Ausgabe | keine besondere |
| über 250 bis 800 Euro | im Kaufjahr voll als Ausgabe (geringwertiges Wirtschaftsgut) | ins Verzeichnis, wenn es nicht aus der Buchhaltung hervorgeht |
| über 800 Euro | über die Nutzungsdauer abschreiben | ins Anlageverzeichnis |
| Sonderweg 250 bis 1.000 Euro | wahlweise Sammelposten, fünf Jahre je ein Fünftel | siehe Abschnitt Sammelposten |
Die Grenze gilt je Gegenstand, der sich allein nutzen lässt. Ein Bürostuhl für 450 Euro ist sofort Ausgabe. Ein Teil, das sich nur zusammen mit einer bestimmten Maschine nutzen lässt und technisch auf sie abgestimmt ist, zählt nicht allein (§ 6 Absatz 2 Satz 2 EStG).
Die Anschaffungsrechnung ist der Beleg für jede Abschreibung, oft über viele Jahre. Wer sie mit den übrigen Eingangsrechnungen an einem Ort ablegt, hat sie bei der nächsten Steuererklärung und bei einer Prüfung griffbereit.
Was genau als geringwertiges Wirtschaftsgut zählt, warum die GWG-Grenze auch für Kleinunternehmer netto gilt und auf welches Konto Sie es buchen, steht in einem eigenen Beitrag.
Computer, Laptop und Software: ein Jahr
Für Computer und Software gilt keine Preisgrenze. Ein Laptop für 1.400 Euro netto geht im Kaufjahr voll in die Kosten, auch wenn Sie ihn im Dezember kaufen. Das erlaubt das Bundesfinanzministerium seit dem Jahr 2021 mit einer Nutzungsdauer von einem Jahr.
Darunter fallen laut BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022:
- Desktop-Computer, Notebooks, Tablets, Workstations und kleine Server
- Dockingstations und externe Netzteile
- Peripherie wie Monitor, Drucker, Scanner, Tastatur, Maus, Headset, externe Festplatte und Beamer
- Betriebs- und Anwendersoftware, auch Warenwirtschaft und Buchhaltungsprogramme
Das Smartphone steht nicht auf der Liste. Das Ministerium nennt die Liste der Computer ausdrücklich abschließend. Für ein Smartphone über 800 Euro netto gilt deshalb die AfA-Tabelle mit fünf Jahren für Mobilfunkendgeräte, oder der Sammelposten.
Zwei Dinge bleiben trotz des einen Jahres: Der Laptop gehört ins Anlageverzeichnis, und Sie dürfen auch eine längere Nutzungsdauer wählen, wenn Ihnen das lieber ist.
AfA-Tabelle: wie lange Sie abschreiben
Die Zahl der Jahre schlagen Sie in der AfA-Tabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter nach. Das Finanzamt nimmt diese Werte als Maßstab. Eine kürzere Dauer erkennt es nur an, wenn das Gerät nachweislich früher verbraucht ist. Die Tabelle gilt für alles, was nach dem 31. Dezember 2000 angeschafft wurde.
| Gegenstand | Nutzungsdauer | Fundstelle in der Tabelle |
|---|---|---|
| Computer, Laptop, Drucker, Software | 1 Jahr (BMF-Schreiben 2022) | ersetzt die alten 3 Jahre |
| Smartphone, Handy | 5 Jahre | 6.13.2.2 |
| Registrierkasse | 6 Jahre | 6.14.7 |
| Pkw und Kombi | 6 Jahre | 4.2.1 |
| Fahrrad, Lastenrad, Motorrad, Motorroller | 7 Jahre | 4.2.2 |
| Kamera | 7 Jahre | 6.14.4 |
| Kopiergerät | 7 Jahre | 6.14.10 |
| Ladeneinrichtung, Ladeneinbau | 8 Jahre | 6.2 und 3.7 |
| Lkw, Kipper | 9 Jahre | 4.2.3 |
| Verkaufstheke | 10 Jahre | 6.16 |
| Kühlschrank | 10 Jahre | 7.7 |
| Anhänger | 11 Jahre | 4.2.6 |
| Büromöbel | 13 Jahre | 6.15 |
| Tresor | 23 Jahre | 6.19.2 |
Für viele Branchen gibt es zusätzlich eigene Tabellen, etwa für das Baugewerbe oder das Gastgewerbe. Steht Ihr Gerät dort, geht die Branchentabelle vor.
Gebäude folgen eigenen Prozentsätzen nach § 7 Absatz 4 EStG und sind nicht Thema dieses Beitrags.
Abschreibung berechnen: Beispiel mit Monatsrechnung
Sie teilen den Nettopreis durch die Jahre der Nutzungsdauer. Im Kaufjahr zählen nur die Monate ab dem Kaufmonat. Das nennt sich lineare Abschreibung und steht in § 7 Absatz 1 EStG.
Beispiel: Sie kaufen am 10. August 2026 ein Lastenrad für 3.000 Euro netto. Die Tabelle nennt sieben Jahre.
- Jahresbetrag: 3.000 Euro ÷ 7 = 428,57 Euro
- 2026: August bis Dezember sind fünf Monate, also 428,57 × 5/12 = 178,57 Euro
- 2027 bis 2032: je 428,57 Euro
- 2033: Januar bis Juli, der Rest von 250,00 Euro
Zusammen sind das genau 3.000 Euro. Der August zählt voll, obwohl Sie erst am 10. gekauft haben: Abgezogen werden nur die vollen Monate vor dem Kaufmonat.
Für Anschaffungen vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 dürfen Sie stattdessen degressiv abschreiben, also in den ersten Jahren mehr. Beim Lastenrad wären das im Jahr 2026 375 Euro statt 178,57 Euro. Wie das geht und für wen es sich lohnt, steht im Beitrag zum Investitions-Booster mit 30 Prozent degressiver AfA. Dort steht auch die Sonderregel für Elektroautos mit 75 Prozent im ersten Jahr.
Sammelposten: die Wahl zwischen 250 und 1.000 Euro
Der Sammelposten lohnt sich fast nur für Dinge zwischen 800 und 1.000 Euro netto mit langer Nutzungsdauer. Alle Anschaffungen eines Jahres zwischen 250 und 1.000 Euro kommen in einen Topf, den Sie fünf Jahre lang mit je einem Fünftel auflösen.
Beispiel: Ein Smartphone für 900 Euro netto.
| Weg | Ausgabe im Kaufjahr |
|---|---|
| AfA-Tabelle, 5 Jahre, Kauf im Januar | 180 Euro |
| AfA-Tabelle, 5 Jahre, Kauf im Oktober | 45 Euro |
| Sammelposten | 180 Euro, egal in welchem Monat |
Der Haken: Die Wahl gilt für das ganze Jahr. Nehmen Sie den Sammelposten, müssen auch der Bürostuhl für 450 Euro und das Regal für 300 Euro hinein. Sofort absetzen dürfen Sie diese dann nicht mehr. Wer im selben Jahr viele Dinge unter 800 Euro kauft, verliert mit dem Sammelposten mehr, als er gewinnt.
Kleinunternehmer: netto prüfen, brutto absetzen
Als Kleinunternehmer ohne Vorsteuerabzug prüfen Sie die Grenzen mit dem Nettopreis, setzen aber den Bruttopreis ab. Das klingt widersprüchlich, ist aber für Sie günstig.
Beispiel: Ein Schreibtisch kostet 900 Euro brutto. Netto sind das 756,30 Euro, also unter 800 Euro. Sie setzen die vollen 900 Euro im Kaufjahr ab. Bei der 800-Euro-Grenze auf den Bruttopreis zu schauen, wäre ein Fehler, der Sie Geld kostet.
Ob Sie die Umsatzsteuer erstattet bekommen, spielt für die Grenzen keine Rolle. So steht es in den Einkommensteuer-Richtlinien, R 9b Absatz 2. Wer mit Vorsteuerabzug arbeitet, schreibt nur den Nettobetrag ab (§ 9b Absatz 1 EStG), die Umsatzsteuer holt er sich über die Voranmeldung zurück.
Gebraucht, privat mitgenutzt, verkauft
Gebraucht gekauft. Sie schreiben über die Restnutzungsdauer ab, die Sie selbst schätzen. Maßgeblich sind Alter, Zustand und wie Sie das Gerät nutzen wollen. Die sechs Jahre der AfA-Tabelle abzüglich des Alters sind dafür kein fester Maßstab: Bei einem gebrauchten Pkw erkennt der Bundesfinanzhof je nach Alter und Laufleistung auch eine längere Gesamtdauer an. Kaufen Sie von einer Privatperson ohne Rechnung, halten Sie Kaufvertrag und Zahlung fest. Fehlt ein Beleg ganz, hilft ein Eigenbeleg.
Schon privat besessen. Bringen Sie einen Gegenstand aus Ihrem Privatbesitz in den Betrieb ein, zählt meist sein heutiger Wert, nicht der alte Kaufpreis. Haben Sie ihn in den letzten drei Jahren gekauft, gelten nach § 6 Absatz 1 Nummer 5 EStG engere Regeln. Hier lohnt eine Rückfrage beim Steuerberater.
Auch privat genutzt. Nutzen Sie ein Gerät zu mehr als 50 Prozent betrieblich, gehört es ganz zum Betrieb. Zwischen 10 und 50 Prozent dürfen Sie es dem Betrieb zuordnen, unter 10 Prozent bleibt es privat (R 4.2 Absatz 1 EStR). Den privaten Anteil setzen Sie beim Auto mit der Ein-Prozent-Regel oder über ein Fahrtenbuch an (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG).
Vorzeitig verkauft oder kaputt. Der Verkaufserlös ist eine Betriebseinnahme. Was noch nicht abgeschrieben ist, der Restbuchwert, wird im selben Jahr Ausgabe. Beim Sammelposten gilt das nicht: Er läuft weiter, als wäre nichts passiert. So steht es in der Anleitung zur Anlage EÜR 2025, Zeilen 19 und 38.
Wo die Abschreibung in der Steuererklärung steht
Wenn Sie Ihren Gewinn mit der Einnahmenüberschussrechnung ermitteln, tragen Sie die Abschreibungen des Jahres in die Anlage EÜR ein. Die einzelnen Gegenstände mit Kaufdatum, Preis und Abschreibungen gehören in die Anlage AVEÜR, das Anlageverzeichnis zur EÜR. Laut Anleitung des Bundesfinanzministeriums ist sie notwendiger Bestandteil der EÜR. Wie die EÜR insgesamt abläuft, zeigt der Beitrag EÜR selbst machen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800 Euro tragen Sie in der Anlage EÜR in einer eigenen Zeile als Summe ein, in der Anlage AVEÜR erscheinen sie nicht. Computer mit einem Jahr Nutzungsdauer gehören dagegen trotzdem in die Anlage AVEÜR.
Häufige Fragen
Welche Grenze gilt 2026 für das sofortige Absetzen?
800 Euro netto je Gegenstand. Der Betrag gilt seit 2018 unverändert und ist auch 2026 derselbe.
Kann ich einen Laptop sofort abschreiben?
Ja, unabhängig vom Preis. Das gilt auch als Kleinunternehmer und auch für Laptops, die Sie im Dezember kaufen. Nur das Smartphone fällt nicht darunter.
Wie lange schreibe ich ein Handy ab?
Bis 800 Euro netto gar nicht, es ist sofort Ausgabe. Darüber fünf Jahre nach der AfA-Tabelle oder, bis 1.000 Euro, fünf Jahre über den Sammelposten.
Wie lange schreibe ich einen Pkw ab?
Sechs Jahre bei einem Neuwagen. Bei einem Gebrauchtwagen die geschätzte Restnutzungsdauer. Für reine Elektroautos, die ab Juli 2025 angeschafft wurden, gilt eine Sonderregel mit 75 Prozent im ersten Jahr.
Muss ich abschreiben oder darf ich es lassen?
Die Abschreibung ist Pflicht, auch bei der EÜR (§ 4 Absatz 3 Satz 3 EStG). Haben Sie sie versehentlich vergessen, verteilen Sie den Rest auf die verbleibende Nutzungsdauer. Wer sie absichtlich weglässt, um sie in ein Jahr mit höherem Gewinn zu schieben, darf sie nicht nachholen (Bundesfinanzhof, 3. Juli 1980).
Quellen
- § 6 EStG, Bewertung (geringwertige Wirtschaftsgüter und Sammelposten)
- § 7 EStG, Absetzung für Abnutzung
- Bundesfinanzministerium: AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter
- Bundesfinanzministerium: AfA-Tabellen für einzelne Wirtschaftszweige
- BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, Nutzungsdauer von Computerhardware und Software, GZ IV C 3 - S 2190/21/10002 :025
- Einkommensteuer-Richtlinien, R 9b Absatz 2 und R 4.2 Absatz 1
- § 4 EStG, Gewinnbegriff und Einnahmenüberschussrechnung
- § 9b EStG, Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug
- Bundesfinanzministerium: Anlage EÜR 2025 mit Anleitung
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