Kostet eine Anschaffung für Ihren Betrieb höchstens 800 Euro ohne Umsatzsteuer, ziehen Sie den ganzen Betrag im Jahr des Kaufs als Betriebsausgabe ab. Das ist ein geringwertiges Wirtschaftsgut, kurz GWG. Die Grenze gilt 2026 unverändert und wird immer mit dem Nettopreis geprüft, auch wenn Sie Kleinunternehmer sind. Kostet die Sache mehr als 250 Euro netto, muss sie in ein Verzeichnis, sofern Datum und Preis nicht ohnehin in Ihrer Buchhaltung stehen. Für Anschaffungen zwischen 250 und 1.000 Euro gibt es als Alternative den Sammelposten. Laptop, Drucker und Software setzen Sie in jedem Fall im Kaufjahr voll ab, egal was sie kosten.
Inhalt
- Die drei Zahlen für 2026
- Netto oder brutto? Immer netto, auch als Kleinunternehmer
- Was als GWG zählt und was nicht
- Laptop, Drucker, Software: hier ist die Grenze egal
- Sammelposten oder sofort absetzen?
- GWG-Verzeichnis: was hinein muss
- GWG buchen: Konten und Zeile in der Anlage EÜR
- Verkauf, Privatentnahme, kaputt: was dann passiert
- Häufige Fragen
Die drei Zahlen für 2026
Sie brauchen für jede Anschaffung nur den Nettopreis und diese Tabelle. Alle Beträge gelten je Gegenstand, nicht je Rechnung.
| Nettopreis | Was Sie tun | Wo es steht |
|---|---|---|
| bis 250 Euro | im Kaufjahr voll absetzen, kein Verzeichnis nötig | Anlage EÜR, Zeile 37 |
| über 250 bis 800 Euro | im Kaufjahr voll absetzen, Eintrag ins GWG-Verzeichnis | Anlage EÜR, Zeile 37 |
| über 800 bis 1.000 Euro | über die Nutzungsdauer abschreiben oder Sammelposten (fünf Jahre) | Anlage EÜR, Zeile 34 oder 38 |
| über 1.000 Euro | über die Nutzungsdauer abschreiben | Anlage EÜR, Zeile 34, Anlage AVEÜR |
Die 800 Euro stehen seit 2018 in § 6 Absatz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) und gelten für 2026 unverändert. Eine Anhebung auf 1.000 Euro stand 2023 im Entwurf des Wachstumschancengesetzes und wurde im Vermittlungsausschuss gestrichen. Wer Ihnen für 2026 eine andere Zahl nennt, arbeitet mit diesem alten Entwurf.
Was sich ab 2027 ändern könnte: Der Bundesrat hat am 25. September 2026 zum Jahressteuergesetz 2026 vorgeschlagen, die Grenze für Anschaffungen ab dem 1. Januar 2027 auf 1.200 Euro anzuheben und den Sammelposten abzuschaffen. Das ist ein Vorschlag der Länder, den der Bundestag noch nicht beschlossen hat. Für alles, was Sie 2026 kaufen, bleibt es bei 800 Euro.
Wie Sie Anschaffungen über 800 Euro über die Jahre verteilen und welche Nutzungsdauer für Auto, Möbel oder Maschinen gilt, steht im Beitrag Abschreibung (AfA): Tabelle, Nutzungsdauer und was Sie sofort absetzen. Dieser Beitrag hier bleibt bei den Anschaffungen bis 1.000 Euro.
Netto oder brutto? Immer netto, auch als Kleinunternehmer
Für die Frage, ob eine Anschaffung unter der Grenze liegt, zählt der Preis ohne Umsatzsteuer. Das gilt auch, wenn Sie als Kleinunternehmer keine Vorsteuer zurückbekommen. Absetzen dürfen Sie als Kleinunternehmer trotzdem den vollen Bruttobetrag.
Beispiel: Ein Bürostuhl kostet 890 Euro brutto. Netto sind das 747,90 Euro, also unter 800 Euro. Der Stuhl ist ein GWG.
- Mit Vorsteuerabzug: Sie setzen 747,90 Euro als Betriebsausgabe ab. Die 142,10 Euro Umsatzsteuer holen Sie sich über die Umsatzsteuer-Voranmeldung zurück.
- Als Kleinunternehmer: Sie prüfen die Grenze mit 747,90 Euro und setzen die vollen 890 Euro ab.
Das steht so in § 6 Absatz 2 EStG (Anschaffungskosten „vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag") und in den Einkommensteuer-Richtlinien, R 9b Absatz 2. Wer die Grenze mit dem Bruttopreis prüft, verschenkt Geld: Der Stuhl für 890 Euro brutto würde dann fälschlich über 13 Jahre abgeschrieben.
Zum Nettopreis gehören auch Versand, Montage und andere Nebenkosten. Rabatte und Skonto ziehen Sie ab (§ 255 Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs). Ein Regal für 780 Euro netto plus 40 Euro Lieferung kostet 820 Euro und ist kein GWG mehr. Haben Sie für die Anschaffung einen Investitionsabzugsbetrag genutzt und die Anschaffungskosten damit gekürzt, zählt der gekürzte Betrag (§ 7g Absatz 2 Satz 3 EStG).
Was als GWG zählt und was nicht
Nicht jede Anschaffung unter 800 Euro ist ein GWG. Die Grenze greift nur für Gegenstände, die Sie länger als ein Jahr im Betrieb nutzen, die sich abnutzen, die man bewegen kann und die für sich allein funktionieren. Fehlt eine dieser vier Eigenschaften, gilt die normale Abschreibung oder es ist gar kein Anlagevermögen.
| Beispiel | GWG? | Warum |
|---|---|---|
| Bürostuhl, Schreibtischlampe, Werkzeugkoffer, Kaffeemaschine | ja | funktioniert für sich allein |
| Laptop, Tablet, Smartphone | ja | funktioniert für sich allein |
| Drucker, der nur drucken kann | nein | funktioniert nur zusammen mit einem Computer, wird einzeln abgeschrieben |
| Maus, die Sie zum vorhandenen PC nachkaufen | nein | bildet mit dem Computer eine Einheit, erhöht dessen Anschaffungskosten |
| Ware, die Sie weiterverkaufen | nein | kein Anlagevermögen, sondern Wareneinkauf |
| Software | Sonderfall | siehe Abschnitt Laptop, Drucker, Software |
Die Regel zum Zubehör steht in § 6 Absatz 2 Satz 2 und 3 EStG: Ein Gegenstand ist nicht allein nutzbar, wenn er nur zusammen mit anderen Gegenständen des Betriebs eingesetzt werden kann und technisch auf sie abgestimmt ist. Das Bundesfinanzministerium nennt als Beispiel den Drucker, der neben dem Drucken nichts kann: Er ist kein GWG und wird einzeln über seine Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Maus dagegen gehört zum PC und erhöht dessen Anschaffungskosten (BMF-Schreiben vom 30. September 2010, Randnummer 11). Für die Praxis ist das seit 2021 weniger wichtig, weil Computer und Zubehör ohnehin im Kaufjahr voll absetzbar sind, siehe nächster Abschnitt.
Gebrauchte Gegenstände behandeln Sie genauso wie neue. Es zählt der Preis, den Sie bezahlt haben. Kaufen Sie von privat und bekommen keine Rechnung, halten Sie den Kauf mit einem Eigenbeleg fest. Bringen Sie einen Gegenstand aus dem Privatvermögen in den Betrieb ein, zählt der Wert zum Zeitpunkt der Einlage (§ 6 Absatz 2 Satz 1 EStG).
Laptop, Drucker, Software: hier ist die Grenze egal
Computer, Zubehör und Software setzen Sie im Kaufjahr voll ab, auch wenn sie 2.000 Euro kosten. Das Bundesfinanzministerium lässt für Computerhardware samt Peripheriegeräten und für Betriebs- und Anwendersoftware eine Nutzungsdauer von einem Jahr zu. Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 sagt das ausdrücklich zu Zeile 34.
Der Unterschied zum GWG liegt nur im Formular. Ein Laptop für 700 Euro netto ist ein GWG und landet als Summe in Zeile 37. Ein Laptop für 1.500 Euro netto landet als Abschreibung in Zeile 34 und zusätzlich im Anlageverzeichnis, der Anlage AVEÜR. Am Ergebnis ändert das nichts: Beide sind im Kaufjahr komplett abgesetzt.
Das gilt auch für den Drucker aus der Tabelle. Er ist zwar kein GWG, fällt aber unter die Einjahresregel für Peripheriegeräte und ist damit ebenfalls im Kaufjahr voll abgesetzt.
Was nicht auf der Liste des Ministeriums steht, zum Beispiel ein Smartphone über 800 Euro, folgt der normalen Abschreibung. Die Nutzungsdauer dafür steht im Beitrag Abschreibung (AfA).
Sammelposten oder sofort absetzen?
Für die meisten kleinen Betriebe ist das sofortige Absetzen die bessere Wahl. Der Sammelposten lohnt sich nur, wenn Sie in einem Jahr mehrere Dinge zwischen 800 und 1.000 Euro kaufen und wenige darunter.
So funktioniert der Sammelposten nach § 6 Absatz 2a EStG:
- Alle Anschaffungen eines Jahres über 250 bis 1.000 Euro netto kommen in einen Topf.
- Der Topf wird fünf Jahre lang mit je einem Fünftel abgesetzt, beginnend im Kaufjahr. Der Kaufmonat spielt keine Rolle.
- Die Entscheidung gilt für alle Anschaffungen dieses Jahres. Wählen Sie den Sammelposten, dürfen Sie den Bürostuhl für 450 Euro nicht mehr sofort absetzen. Nur Dinge bis 250 Euro bleiben sofort abziehbar.
- Verkaufen Sie einen Gegenstand aus dem Topf oder geht er kaputt, läuft der Topf unverändert weiter.
Beispiel: Sie kaufen im Mai eine Nähmaschine für 950 Euro netto. Ohne Sammelposten schreiben Sie sie über ihre Nutzungsdauer ab, das ist für Nähmaschinen ein längerer Zeitraum. Mit Sammelposten sind es 190 Euro je Jahr über fünf Jahre. Kaufen Sie im selben Jahr aber auch zehn Stühle für je 120 Euro, müssen die mit in den Topf, statt sofort 1.200 Euro Ausgabe zu sein.
Ein vollständiges Rechenbeispiel mit beiden Wegen steht im Beitrag Abschreibung (AfA) im Abschnitt zum Sammelposten.
GWG-Verzeichnis: was hinein muss
Für jedes GWG über 250 Euro netto halten Sie das Kaufdatum und den Preis fest. Mehr verlangt das Gesetz nicht. Ein eigenes Verzeichnis brauchen Sie nur, wenn diese Angaben nicht aus Ihrer Buchhaltung hervorgehen (§ 6 Absatz 2 Satz 4 und 5 EStG). Für GWG bis 250 Euro genügt die Buchung, ein Verzeichnis ist nicht nötig (BMF-Schreiben vom 30. September 2010, Randnummer 3).
Buchen Sie GWG auf ein eigenes Konto und tragen Sie dort Datum und Bezeichnung ein, ist das Verzeichnis damit erledigt. Wer die Anlage EÜR ohne Buchhaltungsprogramm erstellt, führt eine Liste:
| Datum | Gegenstand | Nettopreis | Beleg |
|---|---|---|---|
| 12.03.2026 | Bürostuhl | 747,90 Euro | Rechnung 2026-0311 |
| 28.08.2026 | Werkzeugkoffer | 312,00 Euro | Rechnung 2026-0902 |
Die Rechnung selbst heben Sie auf wie jeden anderen Buchungsbeleg. Nach § 147 Absatz 3 der Abgabenordnung sind das acht Jahre. In das Anlageverzeichnis, die Anlage AVEÜR, tragen Sie GWG nicht ein.
Die Anschaffungsrechnung ist der Beleg für den Abzug. Wer sie mit den übrigen Eingangsrechnungen an einem Ort ablegt, hat bei der nächsten Steuererklärung Datum, Preis und Beleg zusammen.
GWG buchen: Konten und Zeile in der Anlage EÜR
In der Anlage EÜR 2026 tragen Sie die Summe aller GWG des Jahres in Zeile 37 ein. Die Auflösung eines Sammelpostens gehört in Zeile 38. Im Buchhaltungsprogramm buchen Sie den Nettobetrag auf das GWG-Konto, die Umsatzsteuer auf Vorsteuer.
| Vorgang | SKR03 | SKR04 |
|---|---|---|
| GWG sofort als Ausgabe buchen | 4855 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter | 6260 Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter |
| GWG erst auf ein Bestandskonto, dann abschreiben | 0480 Geringwertige Wirtschaftsgüter, Abschreibung über 4860 | 0670 Geringwertige Wirtschaftsgüter, Abschreibung über 6262 |
| Sammelposten | 0485 Wirtschaftsgüter Sammelposten, Auflösung über 4862 | 0675 Wirtschaftsgüter Sammelposten, Auflösung über 6264 |
Die Kontonummern stammen aus den DATEV-Kontenrahmen für 2026. Andere Programme nummerieren anders, die Bezeichnungen sind aber meist gleich. Für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung ist kein Kontenrahmen vorgeschrieben.
Buchungssatz für den Bürostuhl aus dem Beispiel, mit Vorsteuerabzug: 747,90 Euro auf 4855 (SKR03) oder 6260 (SKR04), 142,10 Euro auf Vorsteuer 19 Prozent, 890 Euro an Bank. Als Kleinunternehmer buchen Sie die vollen 890 Euro auf das GWG-Konto.
Verkauf, Privatentnahme, kaputt: was dann passiert
Verkaufen Sie ein GWG, ist der Erlös eine Betriebseinnahme und gehört in Zeile 18 der Anlage EÜR. Ein Restwert ist nicht mehr da, weil Sie den Gegenstand schon voll abgesetzt haben. Als Regelbesteuerer stellen Sie beim Verkauf Umsatzsteuer in Rechnung.
Nehmen Sie ein GWG dauerhaft privat, etwa den Laptop nach zwei Jahren, gilt das als Entnahme. Sie setzen den aktuellen Wert als Betriebseinnahme an (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 EStG). Haben Sie beim Kauf Vorsteuer gezogen, fällt auf die Entnahme Umsatzsteuer an (§ 3 Absatz 1b des Umsatzsteuergesetzes).
Geht ein GWG kaputt oder verschwindet es, buchen Sie nichts weiter. Es war schon abgesetzt. Beim Sammelposten läuft die Auflösung in allen drei Fällen unverändert weiter (§ 6 Absatz 2a Satz 3 EStG).
Häufige Fragen
Hat sich die GWG-Grenze 2026 geändert?
Nein. Es bleibt bei 800 Euro netto je Gegenstand, seit 2018 unverändert. Die Grenze für das Verzeichnis liegt bei 250 Euro, die Obergrenze für den Sammelposten bei 1.000 Euro. Für 2027 liegt ein Vorschlag des Bundesrats über 1.200 Euro vor, beschlossen ist er nicht.
Ist die GWG-Grenze für Kleinunternehmer brutto oder netto?
Netto. Sie prüfen die 800 Euro mit dem Preis ohne Umsatzsteuer, auch wenn Sie keine Vorsteuer zurückbekommen. Abgesetzt wird dann der volle Bruttobetrag.
Was mache ich mit einer Anschaffung für 801 Euro netto?
Sie schreiben sie über die Nutzungsdauer ab oder nehmen sie bis 1.000 Euro in den Sammelposten. Bei Computern und Software ist die Frage egal, die sind ohnehin im Kaufjahr voll abgesetzt. Achten Sie vorher darauf, ob ein Rabatt den Preis unter 800 Euro drückt.
Muss ich ein GWG sofort absetzen?
Nein. Es ist ein Wahlrecht. Sie dürfen ein GWG auch über die normale Nutzungsdauer abschreiben, zum Beispiel wenn Ihr Gewinn in diesem Jahr ohnehin niedrig ist und Sie die Ausgabe lieber in spätere Jahre schieben.
Zehn Stühle auf einer Rechnung für zusammen 1.200 Euro: GWG oder nicht?
GWG. Die Grenze gilt für den einzelnen Gegenstand, nicht für die Rechnung. Jeder Stuhl kostet 120 Euro netto und ist für sich nutzbar. Sie setzen die 1.200 Euro im Kaufjahr ab und brauchen wegen 120 Euro je Stuhl kein Verzeichnis.
Gilt die Grenze auch für gebrauchte Sachen?
Ja. Ein gebrauchter Schreibtisch für 300 Euro netto ist ein GWG wie ein neuer. Es zählt, was Sie bezahlt haben.
Quellen
- § 6 EStG, Bewertung (Absatz 2 geringwertige Wirtschaftsgüter, Absatz 2a Sammelposten)
- § 9b EStG, Umsatzsteuerrechtlicher Vorsteuerabzug
- § 7g EStG, Investitionsabzugsbeträge (Absatz 2 Satz 3)
- § 255 HGB, Anschaffungskosten
- § 147 AO, Aufbewahrungsfristen
- § 3 UStG, Lieferung und sonstige Leistung (Absatz 1b, Entnahme)
- Bundesrat, Stellungnahme zum Jahressteuergesetz 2026 vom 25. September 2026, Drucksache 447/26 (Beschluss), Nummer 4
- Bundestag, Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Wachstumschancengesetz, Drucksache 20/10410
- DATEV-Kontenrahmen SKR03 2026 und SKR04 2026
- Bundesfinanzministerium: Anlage EÜR 2026 mit Anleitung, Zeilen 18, 34, 37 und 38
- BMF-Schreiben vom 30. September 2010, Zweifelsfragen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und Sammelposten, GZ IV C 6 - S 2180/09/10001, BStBl I S. 755
- BMF-Schreiben vom 22. Februar 2022, Nutzungsdauer von Computerhardware und Software, GZ IV C 3 - S 2190/21/10002 :025
- Einkommensteuer-Richtlinien, R 9b Absatz 2
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