Überweisen Sie sich Geld vom Geschäftskonto auf Ihr Privatkonto, ist das eine Privatentnahme. Sie senkt Ihren Gewinn nicht, auch wenn Sie den Betrag jeden Monat überweisen und Gehalt nennen. Einkommensteuer zahlen Sie auf den Gewinn, nicht auf das, was Sie entnehmen. Buchen Sie die Entnahme auf ein Privatkonto, im DATEV-Kontenrahmen 2026 für Einzelunternehmen Konto 1801 (SKR03) oder 2101 (SKR04). Anders ist es bei Ware, Geräten und dem Firmenwagen: Nehmen oder nutzen Sie diese privat, erhöht ihr Wert den Gewinn, und oft fällt Umsatzsteuer an. In der Anlage EÜR tragen Sie alle Entnahmen und Einlagen des Jahres ein, auch die Geldentnahmen.
Inhalt
- Kostet die Privatentnahme Steuer?
- Privatentnahme buchen: die Konten in SKR03 und SKR04
- Was alles als Entnahme zählt
- Ware, Gerät, Auto: wann Umsatzsteuer anfällt
- Privateinlage: Geld oder Sachen ins Geschäft geben
- Privatentnahme in der Anlage EÜR: diese Zeilen
- Gibt es eine Grenze? Überentnahmen und Schuldzinsen
- Häufige Fragen
Kostet die Privatentnahme Steuer?
Geld, das Sie aus dem Betrieb nehmen, löst keine eigene Steuer aus und senkt Ihren Gewinn nicht. Ob Sie vom Gewinn wenig oder alles auf Ihr Privatkonto überweisen, ändert an der Einkommensteuer nichts.
Beispiel: Ihr Gewinn 2026 beträgt 42.000 Euro. Sie überweisen sich jeden Monat 2.500 Euro, zusammen 30.000 Euro. Versteuert werden 42.000 Euro. Hätten Sie nur 10.000 Euro entnommen, wären es ebenfalls 42.000 Euro.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) nennt Geld, das Sie für sich herausnehmen, eine „Barentnahme" (§ 4 Absatz 1 Satz 2 EStG). Bei der Gewinnermittlung mit Bilanz wird der Gewinn ausdrücklich „vermehrt um den Wert der Entnahmen" (§ 4 Absatz 1 Satz 1 EStG), die Entnahme wird also wieder hinzugerechnet. Was Sie für Ihren Haushalt und Ihren Lebensunterhalt ausgeben, dürfen Sie nicht abziehen (§ 12 Nummer 1 EStG).
Deshalb ändert auch ein festes Monatsgehalt an sich selbst nichts. Im Einzelunternehmen bleibt die Überweisung steuerlich eine Barentnahme. Sie können sie nicht als Personalkosten absetzen. Weil die Steuer auf den ganzen Gewinn fällig wird, lassen Sie für die Einkommensteuer besser einen Teil im Betrieb, statt alles zu entnehmen.
Steuer kostet eine Entnahme erst, wenn Sie keine Geldsumme entnehmen, sondern Ware, ein Gerät oder die Nutzung Ihres Firmenwagens. Dann erhöht ihr Wert den Gewinn, und oft kommt Umsatzsteuer dazu. Beides steht in den Abschnitten Was alles als Entnahme zählt und Wann Umsatzsteuer anfällt.
Privatentnahme buchen: die Konten in SKR03 und SKR04
Eine Geldentnahme buchen Sie im Soll auf das Konto Privatentnahmen und im Haben auf das Bank- oder Kassenkonto. Eine Privateinlage läuft genau umgekehrt: Bank im Soll, Privateinlagen im Haben.
| Vorgang | SKR03 (Soll an Haben) | SKR04 (Soll an Haben) |
|---|---|---|
| Geld vom Geschäftskonto aufs Privatkonto | 1801 Privatentnahmen an 1200 Bank | 2101 Privatentnahmen an 1800 Bank |
| Bargeld aus der Geschäftskasse für private Zwecke | 1801 an 1000 Kasse | 2101 an 1600 Kasse |
| Privates Geld aufs Geschäftskonto (Privateinlage) | 1200 Bank an 1891 Privateinlagen | 1800 Bank an 2181 Privateinlagen |
| Ware für den eigenen Haushalt, 19 Prozent Umsatzsteuer | 1801 an 8910 | 2101 an 4620 |
| Ware für den eigenen Haushalt, 7 Prozent Umsatzsteuer | 1801 an 8915 | 2101 an 4610 |
| Private Nutzung des Firmenwagens, Teil mit Umsatzsteuer | 1801 an 8921 | 2101 an 4645 |
| Private Nutzung des Firmenwagens, Teil ohne Umsatzsteuer | 1801 an 8924 | 2101 an 4639 |
| Einkommensteuer vom Geschäftskonto bezahlt | 1811 Privatsteuern an 1200 Bank | 2151 Privatsteuern an 1800 Bank |
Die Kontonummern stammen aus den DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04, Stand 1. Januar 2026. DATEV führt dort für Einzelunternehmen eigene Privatkonten mit dem Zusatz „nur Einzelunternehmen": 1801 und 1891 im SKR03, 2101 und 2181 im SKR04. Viele ältere Anleitungen nennen 1800 und 1890 beziehungsweise 2100 und 2180. Diese Konten tragen im Kontenrahmen 2026 den Zusatz „VH". Welche Nummern Ihr Programm vorsieht, sehen Sie in dessen Kontenplan.
Jede Entnahme zeichnen Sie einzeln auf, nicht als Jahressumme. Aufzeichnungen sind „einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet vorzunehmen" (§ 146 Absatz 1 Abgabenordnung). Am einfachsten schreiben Sie bei jeder Überweisung „Privatentnahme" in den Verwendungszweck. Dann ordnen Sie die Buchung später ohne Nachdenken zu. Bei einer Überweisung zeigt der Kontoauszug Datum und Betrag. Für Bargeld aus der Kasse und für Ware, die Sie privat mitnehmen, gibt es keinen fremden Beleg. Halten Sie die Entnahme dann mit einem Eigenbeleg fest.
Entnahmen sind alles, was Sie dem Betrieb „für sich, für seinen Haushalt oder für andere betriebsfremde Zwecke" entnehmen (§ 4 Absatz 1 Satz 2 EStG). Bezahlen Sie mit der Geschäftskarte etwas Privates, buchen Sie den Betrag deshalb ebenfalls als Privatentnahme. Ihre Einkommensteuer ist ebenfalls keine Betriebsausgabe (§ 12 Nummer 3 EStG). Zahlen Sie sie vom Geschäftskonto, buchen Sie sie als Entnahme auf das Konto Privatsteuern.
Ihre Ausgangs- und Eingangsrechnungen erfassen Sie zum Beispiel in der Buchhaltungssoftware von office1.cloud.
Was alles als Entnahme zählt
Nicht nur Geld ist eine Entnahme. Auch Ware, die Sie privat mitnehmen, ein Gerät, das Sie aus dem Betrieb ins Private übernehmen, und die private Nutzung von Betriebssachen zählen dazu. Das Gesetz zählt auf: „Barentnahmen, Waren, Erzeugnisse, Nutzungen und Leistungen" (§ 4 Absatz 1 Satz 2 EStG).
| Art | Beispiel | Wirkung auf den Gewinn | Anlage EÜR (2025 und 2026) |
|---|---|---|---|
| Geld | Überweisung aufs Privatkonto, Bargeld aus der Kasse | keine | nur Entnahmen-Zeile, siehe Anlage EÜR |
| Ware | Die Onlinehändlerin nimmt eine Lampe aus dem Lager für ihre Wohnung | erhöht den Gewinn | Zeile 21 |
| Gerät aus dem Anlagevermögen | Der Firmenlaptop wird zum Privatlaptop | Teilwert erhöht den Gewinn, der Restbuchwert senkt ihn | Zeile 19 und Restbuchwert-Zeile |
| Firmenwagen | Fahrten zum Supermarkt, in den Urlaub | erhöht den Gewinn | Zeile 20 |
| Andere Nutzung | Die betriebliche Maschine für den eigenen Garten | erhöht den Gewinn | Zeile 21 |
| Leistung | Ihr Mitarbeiter streicht Ihr privates Wohnzimmer | erhöht den Gewinn mit den Selbstkosten | Zeile 21 |
Für Sachentnahmen setzen Sie den Teilwert an (§ 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 1 EStG). Das ist der Betrag, den ein Käufer Ihres ganzen Betriebs für den einzelnen Gegenstand ansetzen würde, wenn er den Betrieb weiterführt. So erklärt es die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 zu Zeile 19. Für Arbeiten Ihrer Mitarbeiter am Privathaus zählen die entstandenen Selbstkosten (Anleitung zu Zeile 21).
Nehmen Sie einen Gegenstand aus dem Anlagevermögen ins Private, zum Beispiel den Laptop, stehen zwei Beträge in der Anlage EÜR. Der Teilwert kommt als Betriebseinnahme in Zeile 19. Der Restbuchwert, also der Kaufpreis abzüglich der bisherigen Abschreibung, kommt als Betriebsausgabe in die Zeile für ausgeschiedene Anlagegüter: Zeile 38 im Vordruck 2025, Zeile 39 im Vordruck 2026. Wie Sie den Restbuchwert ermitteln, steht im Beitrag Abschreibung (AfA). Für Gegenstände aus dem Sammelposten gilt das nicht (Anleitung zu Zeile 39). Mehr dazu im Beitrag Geringwertiges Wirtschaftsgut.
Beim Firmenwagen rechnen Sie den privaten Anteil mit der Ein-Prozent-Regel oder mit dem Fahrtenbuch. Nutzen Sie den Wagen zu höchstens 50 Prozent betrieblich, zählt der tatsächliche private Anteil an den Kosten (Anleitung zu Zeile 20). Beides steht ausführlich in den Beiträgen 1-Prozent-Regel beim Firmenwagen und Fahrtenbuch führen.
Wenn Sie Lebensmittel verkaufen: Bäckereien, Metzgereien, Gaststätten, Cafés und einige Einzelhändler dürfen ihre Warenentnahmen für den eigenen Haushalt mit festen Jahresbeträgen je Person ansetzen, statt jede Entnahme einzeln aufzuschreiben. Für 2026 sind das zum Beispiel 1.885 Euro bei einer Bäckerei und 4.001 Euro bei einer Gaststätte mit kalten und warmen Speisen, jeweils ohne Umsatzsteuer. Für Kinder bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr setzen Sie nichts an, bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr die Hälfte. Andere Ware wie Kleidung oder Elektrogeräte zeichnen Sie weiter einzeln auf (Bundesfinanzministerium, Schreiben vom 23. Dezember 2025).
Ware, Gerät, Auto: wann Umsatzsteuer anfällt
Hat Sie der Einkauf eines Gegenstands zum Vorsteuerabzug berechtigt, zahlen Sie auf seine Entnahme Umsatzsteuer. Gab es keinen Vorsteuerabzug, etwa weil Sie den Gegenstand von privat gekauft haben, fällt keine an.
Das Umsatzsteuergesetz (UStG) stellt die Entnahme eines Gegenstands einer Lieferung gegen Bezahlung gleich. Voraussetzung ist, „dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben" (§ 3 Absatz 1b UStG). Für die private Nutzung eines Gegenstands, etwa des Firmenwagens, gilt dasselbe (§ 3 Absatz 9a Nummer 1 UStG).
Die Umsatzsteuer auf eine Entnahme dürfen Sie nicht als Betriebsausgabe abziehen (§ 12 Nummer 3 EStG). Sie rechnen sie nicht vom Verkaufspreis, sondern vom Einkaufspreis zum Zeitpunkt der Entnahme. Gibt es keinen Einkaufspreis, weil Sie die Sache selbst hergestellt haben, zählen die Selbstkosten (§ 10 Absatz 4 Nummer 1 UStG).
Beispiel: Eine Onlinehändlerin nimmt eine Lampe aus dem Lager mit nach Hause. Sie hat sie für 60 Euro netto eingekauft und verkauft sie im Shop für 99 Euro. Kostet die Lampe beim Großhändler heute noch 60 Euro netto, zahlt sie 19 Prozent von 60 Euro, also 11,40 Euro Umsatzsteuer. Für die Einkommensteuer setzt sie den Teilwert an. Angenommen, er liegt ebenfalls bei 60 Euro: Dann erhöht die Entnahme ihren Gewinn um 60 Euro.
| Entnahme | Umsatzsteuer | Grundlage |
|---|---|---|
| Geld | keine | Die Anleitung zur Anlage EÜR kennt Umsatzsteuer auf Entnahmen nur für die Zeilen 19 bis 21 |
| Ware, deren Einkauf zum Vorsteuerabzug berechtigt hat | ja, vom aktuellen Einkaufspreis | § 3 Absatz 1b, § 10 Absatz 4 Nummer 1 UStG |
| Gerät, das Sie von privat gekauft haben | keine | § 3 Absatz 1b Satz 2 UStG |
| Firmenwagen mit Vorsteuerabzug | ja, auf den Anteil mit Vorsteuer | § 3 Absatz 9a Nummer 1, § 10 Absatz 4 Nummer 2 UStG |
Beim Firmenwagen dürfen Sie für die Umsatzsteuer vom privaten Nutzungswert pauschal 20 Prozent für die Kosten abziehen, die keine Vorsteuer enthalten. So steht es in der Anleitung zur Anlage EÜR 2026 zu Zeile 20. Die Umsatzsteuer auf alle Entnahmen der Zeilen 19 bis 21 tragen Sie in Zeile 17 ein.
Als Kleinunternehmer verwenden Sie die Zeilen 15 bis 17 der Anlage EÜR laut Anleitung in der Regel nicht. In Zeile 17 stünde die Umsatzsteuer auf Ihre Entnahmen. Haben Sie einen Gegenstand noch vor dem Wechsel zur Kleinunternehmerregelung mit Vorsteuerabzug gekauft, klären Sie die Entnahme mit Ihrer Steuerkanzlei.
Privateinlage: Geld oder Sachen ins Geschäft geben
Legen Sie privates Geld auf das Geschäftskonto, ist das eine Privateinlage. Sie ist keine Einnahme und erhöht Ihren Gewinn nicht. Typische Fälle sind das Startgeld bei der Gründung oder Geld, mit dem Sie einen Engpass überbrücken.
Das Gesetz nennt das eine „Bareinzahlung" (§ 4 Absatz 1 Satz 8 EStG). Bei der Bilanz wird der Gewinn um den Wert der Einlagen „vermindert" (§ 4 Absatz 1 Satz 1 EStG). Sie buchen die Bareinzahlung auf das Konto Privateinlagen, siehe die Tabelle mit den Konten.
Bezahlen Sie umgekehrt eine Geschäftsrechnung mit Ihrer privaten Karte, bleibt die Rechnung eine Betriebsausgabe. Es zählt, dass der Betrieb die Ausgabe veranlasst hat (§ 4 Absatz 4 EStG), nicht, von welchem Konto Sie zahlen. Für Betriebe ohne eigenes Geschäftskonto sagt die Anleitung zur Anlage EÜR, dass jede Betriebsausgabe zugleich als Einlage gilt. Wie Sie einen solchen Einzelfall mit Geschäftskonto buchen, klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei.
Bringen Sie einen Gegenstand aus Ihrem Privatbesitz in den Betrieb ein, etwa einen Schreibtisch oder eine Kamera, ist das eine Sacheinlage. Sie setzen den Teilwert zum Zeitpunkt der Einlage an. Haben Sie den Gegenstand in den letzten drei Jahren vor der Einlage gekauft, setzen Sie höchstens den Kaufpreis an, gekürzt um die Abschreibung für die Zeit seit dem Kauf (§ 6 Absatz 1 Nummer 5 EStG). Ab dann schreiben Sie den Gegenstand im Betrieb ab. Liegt der Einlagewert bei höchstens 800 Euro, dürfen Sie ihn im Jahr der Einlage voll absetzen wie ein geringwertiges Wirtschaftsgut (§ 6 Absatz 2 Satz 1 EStG), siehe Geringwertiges Wirtschaftsgut.
Privatentnahme in der Anlage EÜR: diese Zeilen
Als Einzelunternehmen tragen Sie in der Anlage EÜR die Summe aller Entnahmen und aller Einlagen des Jahres ein, auch die Geldentnahmen. Das gilt auch, wenn Sie keine Kredite und keine Schuldzinsen haben.
Die Anleitung zur Anlage EÜR 2026 sagt dazu: Entnahmen und Einlagen „sind unabhängig vom Vorliegen von Schuldzinsen einzutragen". Dazu zählen ausdrücklich auch „die Geldentnahmen und -einlagen (z. B. privat veranlasste Geldabhebung vom betrieblichen Bankkonto oder Auszahlung aus der Kasse)". Im Gesetz steht die Pflicht, Entnahmen und Einlagen „gesondert aufzuzeichnen", in § 4 Absatz 4a Satz 6 EStG.
| Was | Anlage EÜR 2025 | Anlage EÜR 2026 |
|---|---|---|
| Umsatzsteuer auf Entnahmen (Zeilen 19 bis 21) | Zeile 17 | Zeile 17 |
| Entnahme von Anlagevermögen, Teilwert ohne Umsatzsteuer | Zeile 19 | Zeile 19 |
| Private Kfz-Nutzung | Zeile 20 | Zeile 20 |
| Sonstige Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen, ohne Umsatzsteuer | Zeile 21 | Zeile 21 |
| Restbuchwert eines entnommenen Anlageguts | Zeile 38 | Zeile 39 |
| Summe aller Entnahmen, auch Geld | Zeile 106 | Zeile 107 |
| Summe aller Einlagen, auch Geld | Zeile 107 | Zeile 108 |
Die Zeilen 19 bis 21 sind Betriebseinnahmen und erhöhen den Gewinn. Die Summenzeilen für Entnahmen und Einlagen ändern den Gewinn nicht. Aus ihnen ermittelt die Anlage SZ die Überentnahmen, siehe Überentnahmen und Schuldzinsen.
Haben Sie kein eigenes Geschäftskonto, wird es unübersichtlich. Dann gilt laut Anleitung jede Betriebseinnahme zugleich als Entnahme und jede Betriebsausgabe zugleich als Einlage. Die Entnahmen- und Einlagen-Zeilen enthalten dann Ihre gesamten Einnahmen und Ausgaben.
Wie die übrige Anlage EÜR aufgebaut ist, steht im Beitrag Einnahmenüberschussrechnung selbst machen.
Gibt es eine Grenze? Überentnahmen und Schuldzinsen
Sie dürfen auch mehr entnehmen, als Sie verdienen und einlegen. Zahlen Sie dann aber im Betrieb Zinsen für Kredite oder den Dispo, dürfen Sie einen Teil dieser Zinsen nicht mehr absetzen. Eine feste Obergrenze für Entnahmen nennt das Einkommensteuergesetz nicht.
So rechnet § 4 Absatz 4a EStG:
- Überentnahme ist der Betrag, um den Ihre Entnahmen den Gewinn und die Einlagen des Jahres übersteigen. Überentnahmen früherer Jahre kommen dazu. Haben in früheren Jahren Gewinn und Einlagen die Entnahmen überstiegen, wird dieser Betrag abgezogen.
- 6 Prozent dieser Überentnahmen gelten als nicht abziehbare Schuldzinsen. Die Anleitung zur Anlage EÜR nennt eine weitere Obergrenze: höchstens 6 Prozent des gesamten Entnahmenüberschusses aller Jahre.
- Höchstens werden die Schuldzinsen des Jahres abzüglich 2.050 Euro dem Gewinn hinzugerechnet. Bis 2.050 Euro Schuldzinsen bleiben also immer abziehbar.
- Zinsen für einen Kredit, mit dem Sie Anlagevermögen gekauft haben, etwa eine Maschine oder den Firmenwagen, bleiben voll abziehbar.
Beispiel ohne Vorjahre: Gewinn 30.000 Euro, keine Einlagen, Entnahmen 40.000 Euro. Die Überentnahme beträgt 10.000 Euro, 6 Prozent davon sind 600 Euro. Sie zahlen 3.000 Euro Dispozinsen. Höchstens hinzugerechnet würden 3.000 minus 2.050, also 950 Euro. Hinzugerechnet werden 600 Euro, Ihr Gewinn steigt auf 30.600 Euro.
Liegen Ihre Schuldzinsen ohne Kredite für Anlagevermögen über 2.050 Euro, müssen Sie als Einzelunternehmen zusätzlich die Anlage SZ abgeben. So steht es im Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 1. September 2026 zur Anlage EÜR 2026.
Häufige Fragen
Muss ich als Kleinunternehmer Privatentnahmen aufschreiben?
Ja. Die Kleinunternehmerregelung betrifft nur die Umsatzsteuer. Die Pflicht, Entnahmen und Einlagen in der Anlage EÜR einzutragen, gilt für jedes Einzelunternehmen, auch ohne Schuldzinsen.
Wie hoch ist die Steuer auf eine Privatentnahme?
Auf eine Geldentnahme zahlen Sie keine eigene Steuer. Bei Ware, Geräten und der privaten Nutzung des Firmenwagens erhöht der Wert Ihren Gewinn. Darauf zahlen Sie Einkommensteuer zu Ihrem persönlichen Steuersatz, dazu oft Umsatzsteuer, siehe Wann Umsatzsteuer anfällt.
Brauche ich ein eigenes Geschäftskonto?
Die Anleitung zur Anlage EÜR setzt kein eigenes Geschäftskonto voraus. Ohne ein eigenes Konto gilt aber jede Betriebseinnahme zugleich als Entnahme und jede Betriebsausgabe zugleich als Einlage. Mit einem eigenen Konto sehen Sie Ihre Entnahmen auf einen Blick.
Ist eine Privatentnahme eine Betriebsausgabe?
Nein. Betriebsausgaben sind nur Aufwendungen, „die durch den Betrieb veranlasst sind" (§ 4 Absatz 4 EStG). Geld für Ihren Haushalt und Ihren Lebensunterhalt dürfen Sie nicht abziehen (§ 12 Nummer 1 EStG).
Gilt das auch für eine GmbH oder UG?
Nein. Dieser Beitrag gilt für Einzelunternehmen. Für GmbH und UG gelten eigene Regeln. Wie Sie dort Geld für sich herausnehmen, klären Sie mit Ihrer Steuerkanzlei.
Quellen
- § 4 EStG, Gewinnbegriff (Absatz 1 Entnahmen und Einlagen, Absatz 4 Betriebsausgaben, Absatz 4a Überentnahmen)
- § 6 EStG, Bewertung (Absatz 1 Nummer 4 Entnahmen, Nummer 5 Einlagen)
- § 12 EStG, Nicht abzugsfähige Ausgaben (Nummer 1 Lebensführung, Nummer 3 Steuern)
- § 146 AO, Ordnungsvorschriften für die Buchführung und für Aufzeichnungen
- § 3 UStG, Lieferung und sonstige Leistung (Absatz 1b und 9a)
- § 10 UStG, Bemessungsgrundlage (Absatz 4)
- Bundesfinanzministerium: Anlage EÜR 2026 mit Anleitung, Schreiben vom 1. September 2026
- Bundesfinanzministerium: Anlage EÜR 2025 mit Anleitung, Schreiben vom 29. August 2025
- Bundesfinanzministerium: Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 2026, Schreiben vom 23. Dezember 2025
- DATEV-Kontenrahmen SKR03 2026 und SKR04 2026
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